Organisierte Kriminalität: Europäisches Netz für Kriminalitätsverhütung

Mit diesem Beschluss soll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Kriminalprävention gefördert werden.

RECHTSAKT

Beschluss 2001/427/JI des Rates vom 28. Mai 2001 zur Einrichtung eines Europäischen Netzes für Kriminalprävention.

ZUSAMMENFASSUNG

Seit der Konferenz von Stockholm im Jahr 1996 wurden mehrere Konferenzen und Seminare abgehalten, um eine europäische Strategie zur Bekämpfung der Kriminalität festzulegen. Mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Tampere haben die Mitgliedstaaten die Notwendigkeit anerkannt, ein Präventionssystem zu schaffen, das den Austausch von Informationen, unterschiedlichen Erfahrungen sowie Studien und Forschungsarbeiten im Bereich Kriminalprävention ermöglicht.

Mit diesem Beschluss wird ein europäisches Netz für Kriminalprävention (EUCPN) eingerichtet. Unter Kriminalprävention sind alle Maßnahmen zu verstehen, die darauf abzielen, die Kriminalität und das Unsicherheitsgefühl der Bürger zu verringern. Das Netz verfügt über ein Sekretariat und setzt sich aus Kontaktstellen zusammen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten benannt werden und von denen es je Land nicht mehr als drei geben darf. Jeder Mitgliedstaat sorgt dafür, dass die Kontaktstellen seines Landes über hinreichende Kenntnisse in mindestens einer weiteren Amtssprache der Union verfügen, damit sie mit den Kontaktstellen der anderen Mitgliedstaaten in Verbindung treten können. Die Kommission benennt ebenfalls eine Kontaktstelle. Europol (EN) und die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) (EN) werden im Hinblick auf sie betreffende Fragen an den Arbeiten beteiligt.

Zu den prioritären Tätigkeitsbereichen des Netzes zählt die Bekämpfung der Jugendkriminalität, der Kriminalität in den Städten und der Drogenkriminalität (diese Prioritäten wurden bereits vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Tampere festgelegt).

Zu den Aufgaben des Netzes gehören:

Das Netz steht in engem Kontakt mit den Einrichtungen für Kriminalprävention sowie mit Behörden und Nichtregierungsorganisationen. Außerdem richtet es eine Website ein.

Das Netz tritt mindestens einmal halbjährlich nach Einberufung durch den Mitgliedstaat zusammen, der den Ratsvorsitz führt. Die erste Sitzung fand am 28. August 2001 statt.

Die Kommission nimmt die Sekretariatsgeschäfte des Netzes wahr. Das Sekretariat ist zuständig für die täglich anfallende Arbeit des Netzes und unterhält die Website.

Der Rat unterzieht die Tätigkeiten des Netzes binnen drei Jahren nach Annahme des Beschlusses einer Bewertung.

Der Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2001/427/JI

28.05.2001

-

ABl. L 153 vom 8.6.2001

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Das Netz muss dem Rat jährlich über seine Tätigkeiten Bericht erstatten und die prioritären Aktionsbereiche seines Arbeitsprogramms für das kommende Jahr angeben.

Jahresbericht 2005 des Europäischen Netzes für Kriminalprävention (EN ).

Im Jahr 2005 wurden fünf wichtige Ziele erreicht:

Um die erzielten Ergebnisse im nächsten Bericht besser bewerten zu können, sind im Bericht 2005 die Ziele für das Jahr 2006 enthalten.

Jahresbericht 2004 des Europäischen Netzes für Kriminalprävention. Im Jahr 2004 ist das Netz der nationalen Vertreter viermal zusammengetreten. Der Bericht gibt Auskunft über die Tätigkeit der drei Arbeitsgruppen des Netzes:

Jahresbericht 2003 des Europäischen Netzes für Kriminalprävention. Der Jahresbericht 2003 des Europäischen Netzes für Kriminalprävention befasst sich u. a. mit den folgenden Themen:

Jahresbericht 2002 des Europäischen Netzes für Kriminalprävention. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, wurden 2002 vor allem die Website des ENKP erstellt, eine Konferenz in Aalborg (Dänemark) veranstaltet und ein System für die gemeinsame Nutzung von Informationen über bewährte Verfahren eingerichtet. Ende 2002 hatten alle Mitgliedstaaten ihre nationalen Vertreter für das Netz benannt. Im Laufe des Jahres fanden sowohl Plenarsitzungen als auch auf Betreiben der Mitgliedstaaten informelle Tagungen statt, um konkrete Maßnahmen, insbesondere zur Bekämpfung des Diebstahls von Mobiltelefonen und zur Intensivierung der öffentlich-privaten Partnerschaft bei der Prävention der Kriminalität und der Jugendkriminalität auszuarbeiten.

Im Tätigkeitsprogramm 2003-2004 kündigt das Netz an, mehr Berichte auf elektronischem Weg bereitzustellen und am Ende jedes Jahres eine Konferenz zu veranstalten.

Erster Jahresbericht des Europäischen Netzes für Kriminalprävention (ENKP) (Juni - Dezember 2001).

Im Jahr 2001 wurden unter anderem folgende Maßnahmen durchgeführt:

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Kriminalprävention in der Europäischen Union [KOM(2004) 165 endg. ].

Beschluss 2002/630/JI des Rates vom 22. Juli 2002 über ein Rahmenprogramm für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (AGIS ) [Amtsblatt L 203 vom 1.8.2002].

Beschluss 2001/515/JI des Rates vom 28. Juni 2001 über ein Programm für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit im Bereich der Kriminalprävention (Hippokrates ) [Amtsblatt L 186 vom 7.7.2001].

Letzte Änderung: 20.03.2007