Organisierte Kriminalität: Strategie zur Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität

Ziel dieses Rechtsakts ist die Zusammenstellung in einem einzigen Dokument sämtlicher auf Ebene der Europäischen Union durchzuführenden Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, mit Angaben zu Zeitplan, Priorität und Zuständigkeit für die Durchführung der Maßnahme.

Rechtsakt

Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität - Eine Strategie der Europäischen Union für den Beginn des neuen Jahrtausends [Amtsblatt C 124 vom 3.5.20001]

ZUSAMMENFASSUNG

Aus den Beiträgen der Mitgliedstaaten zum jährlichen Lagebericht zur organisierten Kriminalität geht hervor, dass die organisierte Kriminalität in der Europäischen Union zugenommen hat. Dank des freien Verkehrs von Kapital, Waren, Personen und Dienstleistungen in der Europäischen Union einerseits und der unterschiedlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten andererseits ist es der organisierten Kriminalität gelungen, weite Teile der Gesellschaft zu durchdringen.

Die Bedrohung durch die nationale und internationale organisierte Kriminalität macht ein abgestimmtes Vorgehen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Rates, der Kommission, Europol und des Europäischen Justitiellen Netzes erforderlich.

Im Anschluss an sein Aktionsprogramm zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vom Juni 1997 hat der Europäische Rat auf seiner Tagung vom Dezember 1998 in Wien die Europäische Union aufgefordert, ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Lichte der neuen, aus dem Vertrag von Amsterdam hervorgegangenen Möglichkeiten zu verstärken. Auf seiner Tagung vom Oktober 1999 in Tampere hat der Europäische Rat erneut auf diese Notwendigkeit hingewiesen.

Der Rat ist der Aufforderung des Europäischen Rates nachgekommen, indem er seine Strategie zur Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität verabschiedet hat.

In dem Dokument ist u.a. angegeben, welche Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität auf europäischer Ebene durchgeführt werden sollten, mit welcher Priorität, wer für die Durchführung zuständig sein und welcher Zeitplan zugrunde gelegt werden sollte.

Die Strategie besteht aus politischen Leitlinien und neununddreißig Empfehlungen, die sich in elf Zielen zusammenfassen lassen:

Zu jedem Ziel ist angegeben, welche Initiativen in dem betreffenden Bereich bereits eingeleitet wurden und ob sich aus den nachstehenden Dokumenten ein Auftrag für die Entwicklung künftiger Maßnahmen ableiten lässt: Aktionsprogramm von 1997 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Aktionsplan von 1998 über den Aufbau eines Raums der Freiheit, Sicherheit und des Rechts, Entschließung des Rates vom 21. Dezember 1998 zur Prävention der organisierten Kriminalität und Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Tampere.

Die multidisziplinäre Gruppe "Organisierte Kriminalität" wird dem Rat und dem Europäischen Rat in regelmäßigen Abständen Berichte über den Stand der Durchführung der Strategie vorlegen. Der Rat wird auf der Grundlage dieser Berichte die geeigneten Maßnahmen ergreifen.

Die Kommission und der Rat werden dem Europäischen Rat bis spätestens 30. Juni 2005 einen Gesamtbericht über die Strategie der Europäischen Union gegen die organisierte Kriminalität vorlegen; der Europäische Rat wird Leitlinien für die neuen Maßnahmen verabschieden.

Der Rat hat am 29. Mai 2000 einen Bericht über den Stand der organisierten Kriminalität in der Europäischen Union (1998) angenommen

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität - Eine Strategie der Europäischen Union für den Beginn des neuen Jahrtausends

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ABL.C 124 vom 3.5.2000

VERBUNDEN RECHTSAKTE

Beschluss 2009/902/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Einrichtung eines Europäischen Netzes für Kriminalprävention (ENKP) und zur Aufhebung des Beschlusses 2001/427/JI.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. Kriminalprävention in der Europäischen Union. Überlegungen zu gemeinsamen Ansätzen und Vorschläge für eine Finanzhilfe der Gemeinschaft [KOM(2000)786 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Entschließung des Rates vom 21. Dezember 1998 zur Prävention organisierter Kriminalität im Hinblick auf die Ausarbeitung einer umfassenden Strategie zu deren Bekämpfung [Amtblatt C 408 vom 29.-12.1998]

Letzte Änderung: 06.11.2006