Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Frauenhandels

Diese Mitteilung dient der Bilanzierung der verabschiedeten Maßnahmen zur Bekämpfung des Frauenhandels und der Ausarbeitung von Vorschlägen für weitere Maßnahmen zum Schließen der vorhandenen Lücken.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 9. Dezember 1998 an den Rat und an das Europäische Parlament: Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Frauenhandels.

ZUSAMMENFASSUNG

Seit der ersten Mitteilung der Kommission aus dem Jahre 1996 zum Thema Frauenhandel hat das Bewußtsein für diese Problematik zugenommen. So konnten mehrere Initiativen sowohl auf europäischer Ebene als auch in Zusammenarbeit mit Partnern in Drittstaaten und mit einschlägig tätigen Organisationen durchgeführt werden. Trotz teilweise ermutigender Ergebnisse nimmt der Frauenhandel dennoch weiter zu. Deshalb ist es der Kommission ein Anliegen, die Bekämpfung des Frauenhandels mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung weiterhin als politische Priorität der EU zu behandeln und den interdisziplinären Ansatz zu verstärken. Den beitrittswilligen Ländern muß unmißverständlich klargemacht werden, daß sie im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen bestimmte Maßnahmen zu treffen haben und bereits heute mit der EU auf diesem Gebiet zusammenarbeiten müssen.

Die Kommission definiert Frauenhandel als das Verschleppen von Frauen aus Drittländern zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und deren legale oder illegale Einreise in die Europäische Union. Diese Definition erstreckt sich auf sämtliche Formen von gewerblich betriebener Sexualität, also auch die Eheschließung zum Zwecke der gewerblichen sexuellen Ausbeutung.

Dank der seit 1996 eingeleiteten Maßnahmen (Informationsaustausch und Forschungsarbeiten) ist das Phänomen heute besser bekannt; insbesondere die Zunahme des Handels mit Frauen aus Mittel- und Osteuropa ist erschreckend. Kriminelle Organisationen, die Frauenhandel betreiben, sind häufig auch in andere Formen krimineller Aktivitäten wie Geldwäsche und Gründung von Briefkastenfirmen verwickelt. Die zweite Mitteilung der Kommission zum Thema Frauenhandel ist daher vor einem breiteren Hintergrund zu sehen. Sie untersucht die einzelnen Glieder der Kette des organisierten Verbrechens und zielt darauf ab, alle Akteure an der Verhütung und Bekämpfung des Frauenhandels zu beteiligen.

Der von der Kommission vorgeschlagene Ansatz, die Koordinierung und Zusammenarbeit innerhalb der Mitgliedstaaten zu fördern, wurde im Rahmen der Gemeinsamen Maßnahme vom Februar 1997 und der Haager Ministererklärung vom 3. April 1997 bekräftigt. Menschenhandel war auch ein Thema in den einschlägigen Gremien der Vereinten Nationen (Ausarbeitung eines Protokolls zu dem Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität), bei den Beratungen der G8 (Aktionsplan), im Europarat, bei der Internationalen Organisation für Migration (Erhebungen und Informationskampagnen), bei Interpol und der OSZE wie auch im transatlantischen Dialog. Die Kommission und ihre Mitgliedstaaten haben sich an den Arbeiten beteiligt und die Aktivitäten der Organisationen unterstützt. Das Programm Octopus (Bekämpfung der organisierten Kriminalität in den Ländern Mittel- und Osteuropas) beispielsweise ist eine gemeinsame Initiative der Kommission und des Europarates.

Projekte, welche die Erstellung von Studien, die Erhebung von Daten oder die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen zum Inhalt haben, wurden seit 1997 im Rahmen des Programms STOP gefördert. Da dessen Reichweite aber begrenzt war, schlug die Kommission das Programm DAPHNE vor, das u. a. zur Förderung der NRO dient, die die Opfer über Hilfsangebote informieren. Generell dürften die Informationskampagnen auch bei Kunden und potentiellen Kunden ein größeres Bewußtsein für die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen schaffen.

Die Bekämpfung des Menschenhandels ist eng mit der Zuwanderungsproblematik verknüpft. Deshalb ist eine entsprechende Ausbildung der mit dieser Thematik befaßten Beamten in den Botschaften und Konsulaten von großer Bedeutung. Da sich die Opfer häufig illegal im Land aufhalten, müssen die Mitgliedstaaten den Opfern für die Dauer des Gerichtsverfahrens einen angemessenen Schutz zusichern und ihnen anschließend Rechtsberatung gewähren. Diese Aspekte beleuchtet die Kommission in ihrer Mitteilung in dem Abschnitt über die Rechte der Opfer. Die Kommission beabsichtigt, 1999 einen Vorschlag für Rechtsvorschriften vorzulegen, der eine befristete Aufenthaltserlaubnis für diejenigen Opfer vorsieht, die bereit sind, vor Gericht als Zeugen aufzutreten.

Die im Februar 1997 eingeleitete Gemeinsame Maßnahme hat vor allem die Verbesserung der einzelstaatlichen Strafrechtsvorschriften und den Ausbau der justitiellen Zusammenarbeit zum Ziel. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, ihre Rechtsvorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls bis Ende 1999 abzuändern. Nach einer Bewertung der Durchführung der Gemeinsamen Maßnahme wird die Kommission Vorschläge für ergänzende Maßnahmen vorlegen. Um die Vereinbarkeit zwischen dem Protokoll der Vereinten Nationen über den Menschenhandel und den EU-Instrumenten zu gewährleisten, wäre eine Koordinierung der Arbeiten auf internationaler Ebene wünschenswert.

Das organisierte Verbrechen kann nur wirksam bekämpft werden, wenn die Polizeibehörden im internationalen Rahmen zusammenarbeiten. Einige Mitgliedstaaten haben Sondereinheiten eingerichtet, die sich auf die Bekämpfung des Frauenhandels spezialisiert haben. Außerdem wurde 1996 der Auftrag der Europol-Drogenstelle auf die Bekämpfung des Menschenhandels ausgedehnt. Das Arbeitsprogramm für 1999 sieht zahlreiche Maßnahmen zur Förderung gemeinsamer Untersuchungen und zur Entwicklung eines Fortbildungsprogramms vor.

Die soziale Unterstützung der Opfer (Betreuungs- und Rehabilitationszentren) und strengere Kontrollen der Arbeitsbedingungen der eingeschleusten Frauen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Langfristig werden Aufklärungsmaßnahmen eine Schlüsselrolle bei den Anstrengungen spielen, die Einstellung der Gesellschaft zur Problematik der sexuellen Ausbeutung von Frauen zu verändern. Zu diesem Zweck wird die Kommission die Programme und politischen Maßnahmen im Sozialbereich (INTEGRA), im Bildungsbereich (LEONARDO) und im Gesundheitsbereich nutzen und auch Instrumente zur Bekämpfung des Rassismus, zur Förderung der Gleichstellung und zur Wahrung der Menschenrechte einsetzen. Das Programm DAPHNE, mit dem vor Ort tätige NRO unterstützt werden, spielt in diesem Zusammenhang ebenfalls eine Rolle.

Bereits in ihrer ersten Mitteilung zur Frauenhandelsproblematik hatte die Kommission die Zusammenarbeit mit denjenigen Drittländern, in denen der Frauenhandel seinen Ursprung hat, als Ansatzpunkt gewählt. Die Entwicklungszusammenarbeit scheint am besten geeignet, den vornehmlich durch Armut bedingten Frauenhandel einzudämmen. Es wird empfohlen, diesen Ansatz durch Pilotprojekte (z. B. Informationskampagnen) zu ergänzen. Große Bedeutung kommt der Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie den Neuen Unabhängigen Staaten zu, in denen der Frauenhandel floriert.

Im Zuge ihrer Beitrittsvorbereitungen müssen die Bewerberländer ihre Verwaltungsstrukturen, insbesondere Polizei und Justiz, entsprechend den Vorgaben in den "Beitrittspartnerschaften" vom März 1998 anpassen. Dank der Programme PHARE und TACIS, die den Demokratisierungsprozeß unterstützen, können verstärkt NRO gegründet und bereits bestehende NRO weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sollen alle Beitrittskandidaten Zugang zu den Programmen DAPHNE und STOP erhalten.

Bei der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern mißt die Kommission der Wahrung der Rechte der Frau und der Einbindung der Frauen in die wichtigsten entwicklungspolitischen Maßnahmen zunehmend größere Bedeutung zu.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

KOM(98) 726 endg.

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ABl. C 59 vom 23.02.2001

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 20. November 1996 an den Rat und das Europäische Parlament zum Thema „Frauenhandel mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung".

See also

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Site der Generaldirektion „Justiz, Freiheit und Sicherheit" der Europäischen Kommission:

Site „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" des Europäischen Parlaments:

Letzte Änderung: 20.12.2006