Frauenhandel mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung

Im Rahmen der Politik der Europäischen Union zur Bekämpfung des Menschenhandels möchte die Europäische Kommission die politische Diskussion anregen und einen kohärenten europäischen Ansatz fördern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 20. November 1996 an den Rat und das Europäische Parlament zum Thema «Frauenhandel mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung»

ZUSAMMENFASSUNG

Im November 1993 verabschiedete der Rat eine Reihe von Empfehlungen zur Bekämpfung des Menschenhandels. Im Juni 1996 veranstaltete die Kommission in Wien die erste Europäische Konferenz zum Thema «Frauenhandel», bei der erstmals Vertreter der Universitäten, der NGO, der Polizei- und Einwanderungsbehörden sowie der Regierungen und Parlamente zusammenkamen. Eine der von der Konferenz vorgeschlagenen Maßnahmen beinhaltet die Erstellung eines umfassenden Aktionsplans für ein strukturiertes Vorgehen.

Die Mitteilung greift diese Vorschläge auf und formuliert konkrete Lösungen für die Bekämpfung des Phänomens des Handels mit Frauen aus Drittländern, die in die Europäische Union gebracht und unter Bedrohungen sexuell ausgebeutet werden. Mit diesem Problem verbunden ist das des Kinderhandels, für den spezifische Lösungen erforderlich sind, die in einer weiteren Mitteilung aus dem Jahre 1996 genannt werden.

Informationen und vor allem präzise Zahlenangaben für die Bewertung des Phänomens sind schwer zu erhalten. Die internationale Organisation für die Wanderungsbewegungen schätzt die Zahl der Opfer, die mehr und mehr aus Mittel- und Osteuropa sowie aus den neuen unabhängigen Staaten stammen, auf 500 000. Regelrechte Netze haben sich gebildet, die bedeutende politische Unterstützung genießen und über große ökonomische Mittel verfügen. Sehr häufig ist der Menschenhandel auch mit anderen Formen der Kriminalität verbunden (Drogenhandel, Geldwäsche).

Die Kommission wünscht, daß eine integrierte Politik mit der Mitwirkung aller in Punkt 1 genannten Beteiligten eingeführt wird. Diese Politik könnte mehrere Kapitel umfassen.

Interdisziplinäre Vorschläge

Beabsichtigt ist:

Einwanderung

Fortbildungsmaßnahmen der für Einwanderung, Asyl und Außengrenzen verantwortlichen Beamten könnten durch zwei Programme der Union finanziert werden (Programm STOP und Sherlock). Im übrigen könnten die Opfer, die sich bereit erklären, gegen die Menschenhändler auszusagen, bis zum Ende des Gerichtsverfahrens eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Zusammenarbeit der Justiz

Zwischen 1900 und 1950 wurden verschiedene internationale Instrumente angenommen, um den Menschenhandel und die Prostitution zu bekämpfen, keines wurde aber durch die Mitgliedstaaten ratifiziert. Zur besseren Kenntnis der Rechtsvorschriften, die in jedem Mitgliedstaat gelten, sollte eine Bestandsaufnahme der geltenden nationalen Gesetze erstellt werden. Außerdem sollten die betroffenen Drittstaaten veranlaßt werden, Strafmaßnahmen gegen die Menschenhändler anzuwenden. Auf EU-Ebene wird eine gemeinsame Maßnahme zur Einführung einer Zusammenarbeit der Gerichte auch im Bereich Frauenhandel ins Auge gefaßt. Schließlich wäre es sinnvoll, daß dieser Handel in allen Mitgliedstaaten ähnlich sanktioniert wird.

Zusammenarbeit der Polizei

Zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Polizeidiensten der Mitgliedstaaten fällt der Menschenhandel in den Zuständigkeitsbereich der Drogeneinheit von Europol. Dazu werden in jedem Mitgliedstaat Personen als nationale Kontaktstellen benannt. Ein Verzeichnis der Experten der Verbrechensbekämpfung und vorrangig der Bekämpfung des Menschenhandels wird erstellt. Die Fortbildung der Polizeidienste zur Sensibilisierung für das Problem des Menschenhandels sowie eine adäquate Aufnahme der Opfer wird insbesondere mit Hilfe des Oisin-Programms entwickelt. Diese polizeiliche Zusammenarbeit wird sich auf die Drittstaaten erstrecken, insbesondere in den mittel- und osteuropäischen Staaten.

Soziale Zusammenarbeit und Beschäftigung

Diese Frage wird ausführlich behandelt. Neben den bereits genannten Informationskampagnen ist die Bekämpfung der gesellschaftlichen Ausgrenzung und die Wiedereingliederung der Opfer des Menschenhandels dank der Programme vorgesehen, die es im sozialen sowie im Bildungs- und Gesundheitsbereich gibt. Mitgliedstaaten, die Aufnahme- und Wiedereingliederungszentren einrichten wollen, werden eine Hilfe erhalten. Auf der Ebene der Beschäftigung haben einige Staaten striktere Kriterien hinsichtlich der Arbeitsbedingungen eingeführt, um gegen Mißbrauch anzugehen. Ein Austausch der besten Praktiken und eine Koordinierung zwischen den sozialen und gesundheitlichen Inspektionsdiensten zum einen und den Polizeidiensten zum anderen sollen ein besseres Aufspüren der Opfer des Menschenhandels ermöglichen. Spezifische Fortbildungsmaßnahmen für das Personal der sozialen und sanitären Dienste können veranstaltet werden, um die Wiedereingliederung der Opfer zu unterstützen.

Zusammenarbeit mit den Drittländern

Im allgemeinen Rahmen der Zusammenarbeit für die Entwicklung sind Maßnahmen geplant. Für die mittel- und osteuropäischen Staaten und die neuen unabhängigen Staaten sind die Programme Démocratie (Schutz der Menschenrechte) und Lien (für die NGOs des sozialen Sektors) die wichtigsten Instrumente der Bekämpfung des Menschenhandels. Der gesetzliche Rahmen dieser Länder muß entwickelt und grenzüberschreitende Maßnahmen der Zusammenarbeit müssen geplant werden, um die illegale Einwanderung zu verhindern. Auch für die Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums (ACP) sind Maßnahmen zur Unterstützung der Menschenrechte vorgesehen. Die Kommission beabsichtigt, den Europäischen Entwicklungsfonds für die Verstärkung der Maßnahmen auf drei Ebenen einzusetzen: Vorbeugung, Fortbildung und Wiedereingliederung. Für die Länder Lateinamerikas, Asiens und des Mittelmeerraums sind vorbeugende Maßnahmen (Verbesserung der Ausbildung der Mädchen und des Status der Frauen) sowie Wiedereingliederungsmaßnahmen in Verbindung mit den NGO geplant.

Der Anhang enthält das Verzeichnis der von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen, Auszüge aus den wichtigsten Texten zum Thema Menschenhandel und ein Literaturverzeichnis zu dieser Frage.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 9. Dezember 1998 an den Rat und das Europäische Parlament - Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Frauenhandels.

See also

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Website der Generaldirektion „Justiz, Freiheit und Sicherheit" der Europäischen Kommission:

Website „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" des Europäischen Parlaments:

Letzte Änderung: 20.12.2006