Rechte der Opfer von Straftaten

Das Recht der Unionsbürger auf Zugang zur Justiz, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzland Opfer von Straftaten geworden sind, muss geschützt werden. Die Mitteilung der Kommission enthält Überlegungen zu Grundsätzen und Maßnahmen zur Sicherstellung dieses Rechts.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 14. Juli 1999 an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß - Opfer von Straftaten in der Europäischen Union - Überlegungen zu Grundsätzen und Maßnahmen [KOM(1999)349 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

ZUSAMMENFASSUNG

Im Aktionsplan zur Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts von 1998 ist vorgesehen, dass binnen fünf Jahren eine vergleichende Untersuchung der Opferentschädigungsregelungen durchgeführt wird und gegebenenfalls Maßnahmen auf europäischer Ebene erlassen werden. Nach Auffassung der Kommission gilt es bei den Rechten der Opfer jedoch auch andere Aspekte zu berücksichtigen. Die Zahl der Menschen (Unionsbürger und in der Union wohnhafte Drittstaatsangehörige), die durch einen anderen als ihren eigenen Mitgliedstaat reisen, dort leben oder studieren, nimmt ständig zu; sie können daher in einem anderen als ihrem eigenen Mitgliedstaat Opfer einer Straftat werden. Diese Mitteilung der Kommission soll als Diskussionsbeitrag für die auf den 15. und 16. Oktober 1999 anberaumte Tagung des Europäischen Rates in Tampere dienen, die den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zum Gegenstand hat.

Verhütung der Viktimisierung

Wichtigstes Element der Kriminalitätsverhütung ist eine angemessene Aufklärung, insbesondere in Flughäfen, Bahnhöfen und U-Bahnstationen. Einige Mitgliedstaaten haben für ausländische Opfer spezielle Dienststellen eingerichtet. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, den Austausch bewährter Verfahren weiterzuentwickeln und eine entsprechende Schulung von Fachpersonal vorzunehmen.

Unterstützung der Opfer

Die Erstversorgung der Opfer ist in den meisten Mitgliedstaaten sichergestellt. Reisende benötigen jedoch oft eine umfassendere Unterstützung als ortsansässige Opfer (z.B. sprachliche, soziale und psychologische Unterstützung). Die Unterstützung wird von verschiedenen Stellen geleistet: der Polizei, den Sozialdiensten oder den NRO. Auf Ebene der Verbände hat sich eine europaweite Zusammenarbeit entwickelt. So hat das europäische Forum zur Hilfe für Opfer von Straftaten Leitlinien für die Rechte der Opfer aufgestellt. Auch die Polizei leistet einen wichtigen Beitrag, da sie häufig die erste Anlaufstelle für Opfer von Straftaten ist. Allerdings können die Sprache oder Informationsmängel die Lage für die Opfer erschweren, insbesondere wenn Klage erhoben werden soll oder zusätzliche Hilfe benötigt wird. Die Kommission schlägt vor, Mindestnormen für die Betreuung der Opfer einzuführen, damit sie die entsprechenden Informationen erhalten und ihnen gegebenenfalls auch die erforderliche Unterstützung zuteil werden kann. Die Einrichtung eines Netzes der EU-Hilfsdienste könnte bei den Sprach-, Informations- und Ausbildungsproblemen, die häufig eng miteinander verflochten sind, Abhilfe schaffen.

Stellung der Opfer im Strafverfahren

Für ausländische Opfer, die sich nur vorübergehend im Lande aufhalten, ist es schwierig, die betreffenden Verfahren aus der Ferne zu verfolgen. Daher sollten z.B. beschleunigte Verfahren oder aber auch die Möglichkeit, das Opfer seine Aussagen entweder im Voraus oder von seinem Heimatland aus machen zu lassen, allgemeine Verbreitung finden. Den Opfern von Straftaten muss die erforderliche Unterstützung zuteil werden, damit sie den Fortgang des Falles verfolgen können. Auch ist eine rücksichtsvolle Behandlung, einschließlich des Schutzes ihrer Privatsphäre, sicherzustellen. Bei der Wiedererlangung entwendeten Eigentums sind schnellere Verfahren vonnöten. In einigen Fällen könnten Schlichtungsverfahren eine raschere, zufriedenstellende Lösung ermöglichen.

Entschädigungsfragen

Dieser besondere Punkt wird bei der Anwendung des Aktionsplans zur Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geprüft. Um den unterschiedlichen Verhältnissen in den Mitgliedstaaten zu begegnen, schlägt die Kommission vor, dass das europäische Übereinkommen von 1983 über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten von allen Mitgliedstaaten ratifiziert und eine möglichst frühzeitige Entschädigung eingeführt wird. Des Weiteren könnten Maßnahmen zur Unterstützung des Opfers bei der Durchsetzung seines Entschädigungsanspruchs und zur Einführung einer Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten mit dem Ziel beschlossen werden, die Einreichung von Entschädigungsanträgen zu erleichtern.

Allgemeine Fragen

In der Mitteilung wird nachdrücklich auf die allgemeinen Probleme hingewiesen, mit denen die Opfer konfrontiert sind: neben dem Informationsbedarf bei den Opfern besteht ein Schulungsbedarf bei den Personen, die mit den Opfern in Berührung kommen. Die Kommission beabsichtigt, bei Reisenden, die Opfer von Straftaten geworden sind, eine Erhebung durchzuführen, um sich von den Schwierigkeiten, mit denen sie zu kämpfen hatten, ein genaues Bild machen zu können, die Schulung des betreffenden Fachpersonals zu verbessern und den Austausch bewährter einschlägiger Verfahren zu fördern. Gedacht wird auch an ein mehrsprachiges Informationsangebot für Opfer von Straftaten auf der Website der Kommission.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten [Amtsblatt Nr. L 261vom 6.8.2004].

Rahmenbeschluss des Rates 2001/220/JI vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren [Amtsblatt Nr. L 82 vom 22.3.2001].

Letzte Änderung: 17.08.2010