Bekämpfung des Menschenhandels, der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie

Zur Bekämpfung des Menschenhandels schlägt die Europäische Union die Einleitung wirksamer Maßnahmen gegen die gesamte Kette der am illegalen Handel Beteiligten vor, d. h. Anwerber, Schlepper, Ausbeuter, Kunden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zur Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie.

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission ist sich darüber im Klaren, dass der Menschenhandel mittlerweile ein weltweites Problem darstellt, dem bereits zehntausende Menschen, vornehmlich Kinder und Frauen, zum Opfer gefallen sind. Häufige Ursachen dieses illegalen Handels sind Armut, Arbeitslosigkeit und Mangel an Bildung sowie der Umstand, dass bestimmte Personengruppen wie Frauen und Kinder stärker gefährdet sind. Nach Ansicht der Kommission bietet nur ein Gesamtkonzept, das alle Aspekte dieses so komplexen Problems berücksichtigt, Aussicht auf eine wirksame Lösung.

Seit 1996 hat die Europäische Union unter Mitwirkung von Behörden und nichtstaatlichen Organisationen eine Reihe von Programmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern eingeführt. Dazu gehören das Programm STOP und das Programm DAPHNE zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder. Das 2000 ausgelaufene Programm STOP sollte auf Vorschlag der Kommission gegebenenfalls gegebenenfalls für die Jahre 2001 und 2002 verlängert werden. Der Rat nahm 1997 eine gemeinsame Maßnahme zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit an. Der Europäische Rat von Tampere und Santa Maria de Feira forderte die Mitgliedstaaten auf, in diesem Bereich konkrete Maßnahmen zu treffen.

Obwohl die Mitgliedstaaten einige der einschlägigen Rechtsvorschriften geändert haben, bleibt die justizielle Zusammenarbeit insofern schwierig, als noch keine gemeinsamen Definitionen der Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen, der Strafbarkeit sowie der Sanktionen festgelegt worden sind.

Um diesem Problem Abhilfe zu schaffen, legte die Kommission im Dezember 2000 zwei Vorschläge für Rahmenbeschlüsse vor. Der erste (Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Menschenhandels) behandelt den Menschenhandel unter den Aspekten der sexuellen Ausbeutung und der Ausbeutung von Arbeitskraft, während der zweite (Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie) das neue beängstigende Problem der Kinderpornografie im Internet zum Gegenstand hat.

Bei der Ausarbeitung der beiden Vorschläge für Rahmenbeschlüsse stützte sich die Kommission auf die Arbeiten, die auf diesem Gebiet auf internationaler Ebene durchgeführt und in das Protokoll der Vereinten Nationen zum Menschenhandel sowie den Entwurf eines Übereinkommens des Europarats über die Cyberkriminalität aufgenommen wurden.

Die Kommission ersucht den Rat, die beiden genannten Vorschläge unverzüglich anzunehmen und somit eine unmissverständliche Reaktion auf diese nicht hinnehmbare Verletzung der Grundrechte des Einzelnen zu ermöglichen.

Be

Zug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

KOM(2000) 854 endgültig

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ABl. C 357 vom 14.12.2001

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Rahmenbeschluss 2004/68/JI des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie

Beschluss des Rates vom 29. Mai 2000 zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet.

See also

Ergänzende Informationen:

Website „Freiheit, Sicherheit und Recht" der Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit der Europäischen Kommission:

Website „Raum der Sicherheit, Freiheit und des Rechts" des Europäischen Parlaments:

Letzte Änderung: 20.12.2006