Verhandlungen im Europarat und in der OECD über die Bekämpfung der Korruption

Im Rahmen der Verhandlungen internationaler Organisationen über die Betrugsbekämpfung haben die Mitgliedstaaten das Strafrechtsübereinkommen des Europarates gegen Korruption und das Übereinkommen der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr unterzeichnet. Mit diesem Gemeinsamen Standpunkt des Rates soll jede unnötige Überschneidung zwischen den beiden im Europarat und in der OECD angenommenen Rechtsinstrumenten vermieden und die Vereinbarkeit mit den in der Europäischen Union durchgeführten Arbeiten sichergestellt werden.

RECHTSAKT

Gemeinsamer Standpunkt 97/661/JI vom 6. Oktober 1997 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt - zu den Verhandlungen im Europarat und in der OECD über die Bekämpfung der Korruption.

ZUSAMMENFASSUNG

Die Mitgliedstaaten unterstützen die Ausarbeitung von geeigneten internationalen Übereinkommen, in denen die Bestechung von ausländischen Beamten und Beamten einer internationalen Organisation unter Strafe gestellt werden soll. Dabei müsste unbeschadet der Zuständigkeitsfragen die Bestechung gegenüber jedem Staat und jeder internationalen Organisation unter Strafe gestellt werden.

Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die Bestimmungen der vom Europarat und von der OECD ausgearbeiteten Übereinkommen mit den Rechtsinstrumenten vereinbar sind, die sie insbesondere im Bereich der Rechtshilfe, der Auslieferung, der Korruptionsbekämpfung und des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft ausgearbeitet haben.

Bei den Verhandlungen über die Bekämpfung der Korruption im Europarat und in der OECD stimmen die Mitgliedstaaten auf Initiative des Vorsitzes soweit wie möglich ihre Positionen aufeinander ab und bemühen sich um einvernehmliche Haltungen in allen Fragen, die sich erheblich auf die Interessen der Europäischen Union auswirken. Die Kommission beteiligt sich in vollem Umfang an diesen Arbeiten.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Gemeinsamer Standpunkt 97/661/JI

2.11.1997

-

Amtsblatt L 279 vom 13.10.1997

VERWANDTE RECHTSAKTE

Zweiter Gemeinsamer Standpunkt 97/783/JI vom 13. November 1997 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt - zu den Verhandlungen im Europarat und in der OECD über die Bekämpfung der Korruption [Amtsblatt L 320 vom 21.11.1997].

Am 13. November 1997 hat der Rat einen zweiten Gemeinsamen Standpunkt (97/783/JI) festgelegt, der die Position der Mitgliedstaaten bei den Verhandlungen im Europarat und in der OECD über den Entwurf eines Übereinkommens der OECD zur Bekämpfung von Korruption verdeutlicht.

Der Standpunkt der Mitgliedstaaten betrifft insbesondere:

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Letzte Änderung: 25.10.2005