STOP II

1) ZIEL

Weiterführung des Programms STOP, das Ende 2000 ausläuft; Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und jeder Form sexueller Ausbeutung von Kindern, einschließlich von Kinderpornographie.

2) RECHTSAKT

Beschluss des Rates vom 28. Juni 2001 über die Durchführung der zweiten Phase des Programms für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit von Personen, die für Maßnahmen gegen den Menschenhandel und die sexuelle Ausbeutung von Kindern zuständig sind (STOP II) [Amtsblatt L 186 vom 7.7.2001].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Mit diesem Beschluss soll das Programm STOP in eine zweite Phase eintreten und vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2002 verlängert werden.

Die Ziele des Programms sind:

Der Beschluss sieht die Kofinanzierung von Projekten vor, die alle Institutionen, Vereinigungen sowie private oder öffentliche Einrichtungen einreichen können, die im Bereich der Hilfe für Opfer oder der Bekämpfung des illegalen Menschenhandels tätig sind.

Das Programm richtet sich an Richter, Staatsanwälte, Strafvollzugsdienste, die für Einwanderung und soziale Belange zuständigen öffentlichen Dienststellen, Forscher und Vertreter von Vereinigungen. Für eine Kofinanzierung kommen ausschließlich Projekte in Frage, an denen sich mindestens drei Mitgliedstaaten (oder zwei Mitgliedstaaten und ein Beitrittsland) beteiligen.

Mit dem Programm können spezielle Maßnahmen, die in Bezug auf die Programmschwerpunkte von Interesse sind, sowie ergänzende Maßnahmen wie Seminare, Sachverständigensitzungen oder sonstige Maßnahmen zur Verbreitung von Informationen finanziert werden.

Das Programm umfasst folgende Arten von Maßnahmen:

Die Kommission ist in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zuständig für die Verwaltung und Durchführung des Programms. Sie arbeitet ein jährliches Arbeitsprogramm mit Einzelzielen aus und erstellt eine Liste mit prioritären Maßnahmen.

Die Kommission legt bei der Bewertung und Auswahl der Vorhaben unter anderem folgende Kriterien zugrunde: europäische Ausrichtung, Beteiligung beitrittswilliger Länder, Komplementarität zu anderen Kooperationsprojekten sowie Qualität des Projekts im Hinblick auf die Konzeption und die Präsentation der erwarteten Ergebnisse.

Die Kommission wird vom "STOP-II-Ausschuss" unterstützt. Sie führt den Vorsitz im Ausschuss und kann zu Informationstreffen, die nach den Ausschusssitzungen stattfinden, Vertreter der beitrittswilligen Länder einladen.

Die Kommission nimmt jährlich eine Bewertung der durchgeführten Maßnahmen vor. Ferner erstattet sie dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Bericht über die Durchführung des Programms. Der erste Bericht ist vor dem 31. Juli 2002 zu übermitteln.

Der vorliegende Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

5) durchführungsmassnahmen

4) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 08.07.2001