Vereinbarungen zwischen den Polizei- und den Zollbehörden im Bereich Drogenbekämpfung

Ziel dieser Entschließung ist es, die Kontakte und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu gewährleisten und zu intensivieren, um eine wirksame und effiziente Strafverfolgung bei der Drogenbekämpfung zu ermöglichen.

RECHTSAKT

Entschließung des Rates vom 29. November 1996 über Vereinbarungen zwischen den Polizei- und den Zollbehörden bei der Drogenbekämpfung [Amtsblatt C 375 vom 12.12.1996].

ZUSAMMENFASSUNG

Um die Notwendigkeit enger Arbeitsbeziehungen zwischen den Polizei- und Zollbehörden zu unterstreichen, ihre jeweiligen Rolle bei der Verfolgung von Drogenstraftaten festzulegen und ihnen eine effizientere und wirksamere Zusammenarbeit zu ermöglichen, fordert der Rat die Mitgliedstaaten auf, einzelstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

Die Vereinbarungen oder sonstigen Abmachungen zwischen den Polizei- und Zollbehörden können Bestimmungen über folgende Fragen enthalten, sind jedoch nicht darauf beschränkt:

Die Vereinbarungen nach dieser Entschließung können über die Polizei- und Zollbehörden hinaus auf andere Strafverfolgungsbehörden erweitert werden.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss 2005/681/JI des Rates vom 20. September 2005 zur Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (EPA) und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/820/JI [Amtsblatt L 256 vom 01.10.2005].

Die Europäische Polizeiakademie (EPA) ist ein Kooperationsnetz, das aus den einzelstaatlichen Ausbildungseinrichtungen für hochrangige Führungskräfte der Polizeidienste gebildet wird. Ziel ist die Entwicklung eines gemeinsamen Lösungskonzepts für Fragen der Kriminalitätsbekämpfung und -verhütung, die Ausarbeitung harmonisierter Programme und Verbreitung bewährter Verfahren.

EU-Drogenaktionsplan (2005-2008) [Amtsblatt C 168 vom 8.7.2005].

Dieser Aktionsplan liefert den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Festlegung ihrer Prioritäten im Bereich der Drogenbekämpfung. Diese Leitlinien konzentrieren sich auf fünf Aktionsachsen: Koordinierung, Nachfragereduzierung, Angebotsreduzierung, internationale Zusammenarbeit sowie Information, Forschung und Evaluierung.

Vermerk des Rates vom 22. November 2004 zur EU-Drogenstrategie (2005-2012) [15074/04 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Drogenstrategie der Europäischen Union (EU) soll einen umfassenden Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens gewährleisten und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Vermeidung und Verringerung des Drogenkonsums und der Drogenabhängigkeit ergänzen.

Entschließung des Ratzes vom 17. Dezember 2003 über die Schulung der mit der Bekämpfung des Drogenhandels befassten Bediensteten von Strafverfolgungsbehörden [Amtsblatt C 38 vom 12.2.2004].

In dieser Entschließung wird die Notwendigkeit betont, eine größere Einheitlichkeit der Schulungsmittel und -methoden für die Schulung der Strafverfolgungsbeamten der Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Der Rat bestärkt die Mitgliedstaaten darin, die Schulung an die ständige Weiterentwicklung der Drogenbekämpfung anzupassen sowie Kenntnisse und bewährte Praktiken auszutauschen.

Empfehlung 2012/C 402/01 des Rates zur EU-Drogenstrategie (2013-2020) [Amtsblatt C 402 vom 29.12.2012].

Mit dieser EU-Drogenstrategie werden der übergreifende politische Rahmen und die Prioritäten für die EU-Drogenpolitik, die von den Mitgliedstaaten und den EU-Organen bestimmt wurden, für den Zeitraum 2013-2020 festgelegt. Der Rahmen, der Zweck und die Ziele dieser Strategie werden als Grundlage für zwei aufeinander folgende EU-Drogenaktionspläne mit einer Laufzeit von jeweils vier Jahren dienen.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI und 2005/681/JI des Rates. [ COM(2013)173 final vom 27.03.2013].

Das Europäische Polizeiamt (EUROPOL) unterstützt die nationalen Strafverfolgungsbehörden bei der gemeinsamen Prävention und Bekämpfung von schweren Straftaten und Terrorismus.

Die Europäische Polizeiakademie (CEPOL) wurde im Jahr 2005 errichtet und ist für Maßnahmen zur Fortbildung von Polizeibediensteten zuständig. Sie organisiert Schulungen über Aspekte der europaweiten Polizeiarbeit, um die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Polizeidiensten zu erleichtern. Zur Erreichung größenbedingter Kostenvorteile und angesichts der sich überschneidenden Interessen und Aufgaben dieser beiden Agenturen der Gemeinschaft wird ihre Verschmelzung vorgeschlagen.

Schlussfolgerungen des Rates über die Festlegung der EU-Prioritäten für die Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität in den Jahren 2014-2017. Ein multidisziplinärer Ansatz, in dessen Rahmen die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung des Drogenhandels vorgesehen ist.

Letzte Änderung: 08.04.2014