Finanzdienstleistungen für Privatkunden - Erklärungen für die Verbraucher

Finanzdienstleistungen für Privatkunden sind ein wesentlicher Bestandteil des täglichen Lebens von EU-Bürgern. Die Integration der Märkte für diese Dienstleistungen hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. Allerdings bleibt noch viel zu tun, bis in diesem Sektor ein echter Binnenmarkt entsteht.

RECHTSAKT

Grünbuch der Kommission vom 30. April 2007 über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt [KOM(2007) 226 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit diesem Grünbuch startet die Kommission eine Strategie in Bezug auf die Finanzdienstleistungen für Privatkunden *, um das Verständnis der Probleme zu verbessern, denen Verbraucher und Unternehmen im Bereich der Finanzdienstleistungen für Privatkunden gegenüber stehen.

Dieses Grünbuch legt die Ziele der Kommission dar und leitete eine Konsultation in diesem Bereich ein (die am 16. Juli 2007 abgeschlossen wurde). Dabei baut es auf den Ergebnissen einer Reihe von Analysen auf, die jüngste davon die Untersuchung des Retail-Bankgeschäfts (PDF).

Das Grünbuch zieht eine erste Bilanz aus laufenden Initiativen in Bereichen wie Hypothekarkredite, Kundenmobilität bei Bankkonten und finanzielle Allgemeinbildung. Außerdem weist es auf die Bereiche hin, in denen noch weitere Initiativen erforderlich sind, zum Beispiel Versicherungen oder Altersversorgung.

Die Kommission beabsichtigt, im Herbst 2007 abschließend einen Binnenmarktbericht zu veröffentlichen, in den auch die Ergebnisse dieser Konsultation einfließen werden.

BARRIEREN FÜR DIE INTEGRATION DER FINANZDIENSTLEISTUNGEN FÜR PRIVATKUNDEN

Das Grünbuch hebt vier Faktoren hervor, die einer Integration der Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt im Wege stehen: die Zurückhaltung in Bezug auf grenzüberschreitende Aktivitäten, große Preisunterschiede bei dieser Art von Dienstleistungen, eingeschränkte Produktvielfalt und Auswahl sowie große Variationen bei der Marktleistung.

Darüber hinaus schaffen abweichende Rechts- und Verbraucherschutzrahmen sowie fragmentierte Infrastrukturen rechtliche und wirtschaftliche Barrieren für den Marktzugang. Auch das Verhalten der Verbraucher, die nach wie vor lokale Produkte bevorzugen, kann die Marktintegration einschränken.

Folgende Maßnahmen können zu Fortschritten bei der Integration der Finanzdienstleistungen für Privatkunden beitragen:

NIEDRIGERE PREISE UND MEHR AUSWAHL FÜR DIE VERBRAUCHER

Mehr Wettbewerb

Die Kommission will einen Rechtsrahmen schaffen, unter dem sich Wettbewerb entfalten kann, zum Beispiel durch die konsequente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts oder die konsequente Verfolgung von Rechtsverletzungen. Außerdem fordert das Grünbuch, dass Hindernisse, die einer Mobilität der Kunden im Weg stehen (zum Beispiel Gebühren für die Kündigung von Konten), beseitigt werden müssen. Die Kommission prüft auch, wie die künstliche Erhöhung der Kosten, die dem Verbraucher bei der Nutzung von Zahlungskarten entstehen, in Zukunft unterbunden und der Zugang zu Kreditregistern und Verrechnungs- und Abwicklungssystemen erweitert werden kann.

Mehr Auswahl

Weitere Initiativen der Kommission zielen auf die Beseitigung von Marktprotektionismus ab, der verhindert, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft angeboten wird (zum Beispiel, weil in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche rechtliche Regelungen gelten). Die Kommission will mit ihren Maßnahmen auch den Abbau von unnötigen regulatorischen Kosten fördern und schlägt daher vereinfachte, standardisierte Finanzdienstleistungen wie Basisbankkonten vor, die optional angeboten werden.

Im Rahmen der laufenden Initiativen fordert die Kommission die Zahlungsverkehrsbranche auf, Selbstregulierungsmechanismen einzuführen, um spätestens bis 2010 einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) zu verwirklichen.

VERBESSERUNG DES VERBRAUCHERVERTRAUENS

Die EU-Gesetzgebung hat Mindestregelungen für den Verbraucherschutz im Bereich Finanzdienstleistungen für Privatkunden festgelegt. Es ist den Mitgliedstaaten jedoch freigestellt, strengere Bestimmungen einzuführen. Dies hat allerdings zur Folge, dass es in diesem Bereich in der EU keinen einheitlichen Verbraucherschutz gibt und dass die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten unterschiedlich sind. Bis heute haben sich die Mitgliedstaaten noch nicht auf ein Mindestmaß an Harmonisierung in diesem Bereich einigen können.

Gewährleistung von Rechtssicherheit für die Verbraucher

Wenn ein Verbraucher derzeit einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen abschließt, gilt in der Regel das Recht des Landes, in dem der Dienstleistungsanbieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die künftige Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht [KOM(2005) 650] sieht vor, dass das Recht des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auf den Vertrag angewendet wird.

Sicherung des Zugangs zu angemessenen Rechtsbehelfen

Die Kommission hat 2001 das so genannte FIN-NET aufgebaut, ein europäisches Netz, das alternative Mechanismen zur Beilegung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen vorsieht.

Förderung solider und sicherer Finanzinstitute für Privatkunden

Die Kommission ist von der Notwendigkeit eines robusten aufsichtsrechtlichen Rahmens überzeugt, der die Verbraucher schützt und ihr Vertrauen in die Finanzinstitute stärkt. Darüber hinaus müssen die Verbraucher stärker vor einem möglichen Konkurs dieser Finanzinstitute geschützt werden.

STÄRKUNG DES VERBRAUCHERS

Entwicklung der finanziellen Allgemeinbildung der Verbraucher

Die Verbesserung der Bildung im Finanzbereich ist in erster Linie Sache der Mitgliedstaaten. Dennoch hat die Kommission bereits mehrere Initiativen zur finanziellen Allgemeinbildung wie das Programm DOLCETA finanziert. Die Kommission ist der Auffassung, dass es dem Verbraucher an Finanzwissen fehlt und möchte daher hochwertige Bildungsangebote im Finanzbereich bereitstellen. So könnte die Kommission in diesem Zusammenhang zum Beispiel Leitlinien entwickeln, bewährte Praktiken fördern und auf neue innovative Ansätze hinweisen.

Bereitstellung der richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt

Hier geht es unter anderem darum, die Qualität der Informationen zu verbessern, die dem Verbraucher in Bereichen wie Hypothekarkredite, Verbraucherkredite, Zahlungsdienste und Investmentfonds (OGAW) zur Verfügung gestellt werden.

Beratung der Verbraucher

Die Finanzberatung muss objektiv sein, auf dem Kundenprofil basieren sowie der Komplexität der Produkte und der damit verbundenen Risiken entsprechen. In diesem Zusammenhang widmet die Kommission der Rolle der Finanzvermittler, die den Verbraucher beraten, verstärkte Aufmerksamkeit. So hat sie eine Studie in Auftrag gegeben, um den Rahmen zu überprüfen, in dem Kreditvermittler tätig sind, und mögliche Nachteile für die Verbraucher zu untersuchen. Auf der Grundlage dieser Studie wird die Kommission prüfen, ob es notwendig ist, einen entsprechenden Rechtsrahmen vorzuschlagen. Außerdem beabsichtigt die Kommission, die Richtlinie über Versicherungsvermittlung [Richtlinie 2002/92/EG] zu ändern.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der entsprechenden Seite der Generaldirektion Binnenmarkt.

Letzte Änderung: 13.09.2007