Verbraucherpolitische Strategie 2007-2013

In der Mitteilung ist für den Zeitraum 2007-2013 eine Förderung des Einzelhandels im Binnenmarkt vorgesehen, damit die Verbraucher innerhalb der gesamte EU bei gleichem Schutzniveau einkaufen und von günstigeren Preisen und höherer Qualität profitieren können.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 13. Mai 2007 an den Rat, das Europäische Parlament und an den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss „Verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013)" [KOM(2007) 99 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die verbraucherpolitische Strategie (2007-2013) soll ein einheitliches Sicherheits- und Schutzniveau in der gesamten Europäischen Union und einen stärker integrierten Binnenmarkt schaffen; im Einzelnen sind die Ziele:

PRIORITÄTEN 2007-2013

Die Prioritäten der Verbraucherpolitik der Gemeinschaft bleiben unverändert: ein höheres Verbraucherschutzniveau und die Anwendung der Verbraucherschutzbestimmungen. Hierbei stehen fünf Bereiche im Mittelpunkt:

MASSNAHMEN IM RAHMEN DER STRATEGIE

Verbesserung der Verbraucherschutzregelungen

Die Kommission plant eine Vereinfachung des Rechtsrahmens durch Änderung der wesentlichen Verbraucherschutzrichtlinien. Hierzu hat sie das Grünbuch „Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstand im Verbraucherschutz" (siehe auch „Verbundene Rechtsakte") veröffentlicht

Die Kommission strebt eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften nach oben an, um ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen.

Bessere Überwachung der Anwendung und der Rechtsmittel

Die Kontrolle der Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften ist eine Priorität der Verbraucherpolitik. Die Kommission wird die nationalen Systeme zur Überwachung der Verbraucherschutzbestimmungen mittels Erhebungen und anderer Instrumente überprüfen. Im Übrigen wird sie sich verstärkt um außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen bemühen.

Sie setzt auch darauf, dass die Mitgliedstaaten innerhalb der vorgesehenen Frist (12.12.2007) die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken umsetzen und die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz anwenden.

Schließlich kündigt sie die Schaffung von Mechanismen des kollektiven Rechtsschutzes bei Verstößen gegen Verbraucherschutzbestimmungen an.

Bessere Überwachung der Verbrauchermärkte und der Verbraucherpolitik der Mitgliedstaaten

Die Marktüberwachung wird mit Hilfe bestehender Instrumente, etwa des Schnellwarnsystems RAPEX, und über die Zusammenarbeit mit Drittländern gestärkt, etwa mit China und den USA, mit denen die EU Kooperationsabkommen im Bereich Sicherheit von Verbraucherprodukten geschlossen hat.

Die Verbraucher in den Mittelpunkt anderer EU-Politikfelder und Regelungsbereiche stellen

Die Kommission möchte den Verbraucher in den Mittelpunkt gemeinschaftlicher Politikfelder wie Gesundheit, Unternehmen, Industrie, Umwelt oder Verkehr (insbesondere Luftverkehr) stellen.

Auch wird sie dafür Sorge tragen, dass die Grundversorgung und die Dienste von allgemeinem Interesse in der EU gewährleistet bleiben.

Besser informierte und aufgeklärte Verbraucher

Die Kommission wird die Kofinanzierung von Maßnahmen zur besseren Information der Verbraucher, etwa des Netzes der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ), und der Informationskampagnen in den neuen Mitgliedstaaten fortsetzen.

Hintergrund

Die neue verbraucherpolitische Strategie für 2007-2013 soll die 27 nationalen Binnenmärkte zum größten Einzelhandelsmarkt der Welt zusammenführen. Mit der letzten Erweiterung dürfte die Gesamtbevölkerung laut Eurostat auf 495 Millionen Menschen gestiegen sein.

Möglichkeiten des Online-Einkaufs werden weder von Privatleuten noch von Unternehmen ausreichend genutzt; immer noch machen die Ausgaben der Verbraucher 58 % des BIP der EU-27 aus, erklärt die Kommission. Sie weist auch darauf hin, dass nicht alle Bevölkerungsgruppen in gleicher Weise vom Einzelhandelsmarkt profitieren; die schwächsten Gruppen (Kinder, ältere Menschen) sind hier am stärksten benachteiligt.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Grünbuch - Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherrecht [Amtsblatt C 61 vom 15.3.2007]

Das aktuelle Verbraucherschutzrecht basiert auf einer Mindestharmonisierung und der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, strengere Vorschriften einzuführen.

Mit dem Grünbuch wurde eine - am 15. Mai abgeschlossene - öffentliche Konsultation zur Frage der Überarbeitung der Verbraucherschutzvorschriften eingeleitet, wobei drei Optionen zum Harmonisierungsgrad vorgeschlagen wurden:

Im Übrigen schlägt sie vor, die neun zentralen Verbraucherschutzrichtlinien zu überarbeiten und eine neue Richtlinie zum Verbraucherkredit zu schaffen. Und sie kündigt zwei Sachstandsberichte an, einen zur Richtlinie über Finanzdienstleistungen für Privatkunden, den anderen zur Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit.

Weitere Informationen zu dieser Konsultation finden Sie auf der Website der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz.

Entschließung des Rates vom 31. Mai 2007 in Bezug auf die gemeinschaftliche Strategie im Bereich der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2007-2013 [Amtsblatt C162 vom 14.7.2007].

See also

Informationen zu den wichtigsten Verbraucherschutzvorschriften und zur Umsetzung durch die Mitgliedstaaten finden Sie auf der Website der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz unter der Rubrik „Besitzstand im Verbraucherrecht".

Letzte Änderung: 16.08.2007