Baby- und Spielzeugartikel aus phthalathaltigem Weich-PVC

Spielzeug, das dazu bestimmt ist, von Kindern unter drei Jahren in den Mund genommen zu werden und das Phthalate enthält, ist in der gesamten Europäischen Union (EU) verboten. Das Verbot gilt auch für die Einfuhr solcher Produkte. Phthalate sind toxische Stoffe, die sich in Weich-PVC (einer Art Plastik) finden können, das auch bei der Herstellung von Spielzeug verwendet wird.

RECHTSAKT

Richtlinie 2005/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 zur 22. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Phthalate in Spielzeug und Babyartikeln).

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Richtlinie verbietet die Verwendung bestimmter Kategorien von Phthalaten zur Herstellung von Spielzeug und Babyartikeln *.

Sie gilt für folgende chemische Substanzen: Di(2–ethylhexyl)phthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP) und Benzylbutylphthalat (BBP).

Eine zweite Phthalat-Gruppe stellt eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit dar. Sie besteht aus: Di-"isononyl"phthalat (DINP), Di-"isodecyl"phthalat (DIDP) und Di-n-octylphthalat (DNOP). Da es jedoch keine ausreichenden wissenschaftlichen Informationen gibt, wird das Verbot dieser Substanzen auf Spielzeug und Babyartikel beschränkt, die von Kindern in den Mund genommen werden können.

Die Kommission prüft die Verbotsmaßnahmen regelmäßig und passt sie im Lichte neuer wissenschaftlicher Informationen an.

Hintergrund

Die erste Warnung hinsichtlich der Verwendung von Phthalaten in Kinderspielzeug war die Empfehlung der Kommission vom 1. Juli 1998 betreffend bestimmte Baby- und Spielzeugartikel aus Weich-PVC, die bestimmte Phthalate enthalten und dazu bestimmt sind, von Kleinkindern in den Mund genommen zu werden.

Die Kommission hatte damals den Wissenschaftlichen Ausschuss für Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt angehört, der eine Vergiftungsgefahr bestätigt hatte.Die Entscheidung 1999/815/EG verbietet die Verwendung bestimmter Phthalate auf der Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften über die allgemeine Produktsicherheit. Durch das Schnellwarnsystem für Produktsicherheit (RAPEX) ermöglicht sie insbesondere, das Inverkehrbringen eines Produkts zu beschränken oder dessen Rücknahme anzuordnen, wenn es eine schwere Gefahr für die Gesundheit darstellt.

Schlüsselwörter des Rechtsakt

Bezug

Rechtsakt

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Datum des Inkrafttretens

Richtlinie 2005/84/EG

16.1.2006

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ABl. L 344 vom 27.12.2005

See also

Europäischen Kommission Generaldirektion Öffentliche Gesundheit und Verbraucher:

Letzte Änderung: 15.06.2011