Grünbuch zum Verbraucherschutz in der Europäischen Union

1) ZIEL

Analyse der möglichen künftigen Ausrichtung des Verbraucherschutzes in der Europäischen Union und Anregung einer Diskussion mit den interessierten Kreisen. Im Grünbuch werden auch die Hindernisse untersucht, die der Verwirklichung des Binnenmarktes in diesem Bereich im Wege stehen, sowie die Frage des Verbraucherschutzes und Lösungen im Hinblick auf eine Harmonisierung der Gemeinschaftsvorschriften. Ein weiteres Thema des Grünbuchs sind die Optionen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden, die mit der Durchsetzung des Verbraucherschutzes in der Praxis beauftragt sind.

2) RECHTSAKT

Grünbuch zum Verbraucherschutz in der Europäischen Union vom 2. Oktober 2001 [KOM(2001) 531 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Schutz auf dem Binnenmarkt

Die größte Schwierigkeit, den Verbraucherschutz auf dem Binnenmarkt zu garantieren, besteht in den unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften über Handelspraktiken zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Weder Unternehmen noch Verbraucher können derzeit das gesamte Potenzial des Binnenmarktes ausschöpfen, das durch die Einführung des Euro im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs zugenommen hat (Handel der Art B2C, „business-to-consumer").

Die Unternehmen, die den Verbrauchern die Möglichkeit des elektronischen Geschäftsverkehrs bieten wollen, sind mit der herrschenden Rechtsunsicherheit konfrontiert, die die Wirksamkeit des Binnenmarktes beeinträchtigt. Dieses Problem beeinträchtigt auch die Verbraucher, da ihr Zugang zu verschiedenen Produkten und einer besseren Auswahl eingeschränkt wird.

Im Grünbuch wird ausgehend von einer Analyse der zuständigen Stellen festgestellt, dass die gemeinschaftlichen Verbraucherschutzvorschriften der natürlichen Entwicklung des Marktes und den neuen Geschäftspraktiken nicht folgen können. Als Lösung wird eine Vereinfachung der nationalen Rechtsvorschriften und eine wirksamere Garantie des Verbraucherschutzes in Betracht gezogen. Die Vereinfachung der Rechtsvorschriften kann auch eine Harmonisierung der einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften umfassen. Eine Aufgabe des Grünbuchs ist im Übrigen, die wichtigsten Bereiche für diese Harmonisierung zu ermitteln.

Ausrichtung auf die Zukunft

Die Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften und die Deregulierung - falls möglich - können sowohl den Verbrauchern als auch den Unternehmen zugute kommen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen würde auf Grund der geringeren Belastungen steigen, und die Verbraucher könnten aus einem breiteren Produktangebot zu besseren Preisen auswählen.

Um diese Vereinfachung zu erreichen, werden im Grünbuch zwei mögliche Lösungen vorgeschlagen: die Annahme einer Reihe neuer Richtlinien oder einer Rahmenrichtlinie, die durch Einzelrichtlinien ergänzt würde. Im Grünbuch werden verschiedene Optionen vorgeschlagen, um diese Rahmenrichtlinie zu verwirklichen, die die Verfahren des elektronischen Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen und Privatpersonen abdecken würde.

Rahmenrichtlinie

Die Option einer Rahmenrichtlinie hat viele Vorteile, da sie ermöglichen würde, die derzeit in der gesamten Europäischen Union (EU) geltenden Rechtsvorschriften zu vereinfachen. Zudem wäre es einfacher, anstatt einer Reihe von Richtlinien eine Rahmenrichtlinie auszuhandeln, und die interessierten Kreise könnten am Regelungsprozess mitwirken.

Die Rahmenrichtlinie würde darüber hinaus in Kombination mit der derzeitigen Selbstregulierung in den Mitgliedstaaten an Wirksamkeit gewinnen. Da diese Selbstregulierung noch nicht vollständig funktioniert, wäre aus juristischer Sicht eine Verstärkung notwendig, vor allem durch freiwillige Verpflichtungen der Unternehmen gegenüber den Verbrauchern.

Hierfür wäre eine stärkere Selbstregulierung erforderlich, und zwar durch Verpflichtungen der Unternehmen auf Verhaltenscodizes (für Selbstregulierung oder vorbildliche Verfahren). Diese Selbstregulierung würde weder die Bereiche Sicherheit und Gesundheitsschutz noch sozialpolitische Fragen wie die Geschäftsöffnungszeiten betreffen.

Diese Richtlinie könnte nach dem Beispiel rechtlicher Modelle ausgestaltet werden, die auf Begriffen wie „Lauterkeit des Handelsverkehrs" oder „irreführenden und täuschenden Praktiken" basiert. Im ersten Fall müssten sich die Unternehmen verpflichten, keine unlauteren Geschäftspraktiken anzuwenden. Im zweiten Fall wäre der Anwendungsbereich der Richtlinie stärker eingeschränkt und müsste wahrscheinlich durch neue gemeinschaftliche Einzelvorschriften ergänzt werden.

Zersplitterung der Gemeinschaftsvorschriften

Eines der Hauptziele des Grünbuchs ist die Harmonisierung und Vereinfachung der Verbraucherschutzvorschriften. Neben der europäischen Rechtssprechung und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gibt es derzeit fast 20 Gemeinschaftsrichtlinien.

Die vier wichtigsten allgemeinen Richtlinien sind die Richtlinie über irreführende Werbung (Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10. September 1984), geändert durch die Richtlinie über vergleichende Werbung (Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997), die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (Richtlinie 93/13/EWG vom 5. April 1993) und die Richtlinie über Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter (Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999).

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Im Zusammenhang mit dem Grünbuch hat die Kommission eine Konsultierung der Öffentlichkeit zum Verbraucherschutz in der Europäischen Union eingeleitet, die am 15. Januar 2002 abgeschlossen wurde. Die Ergebnisse wurden in einer Mitteilung der Kommission - Folgemaßnahmen zum Grünbuch über Verbraucherschutz in der Europäischen Union vom 11.6.2002 - vorgestellt und im neuen Aktionsplan Verbraucherschutz 2002-2006 berücksichtigt.

Letzte Änderung: 28.04.2006