Sicherere Detergenzien für europäische Verbraucher

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

2012 erfolgte eine Abänderung der Rechtsvorschrift, um die Regelungen zur Beschränkung des Gehalts an Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in für haushaltsübliche Wasch- und Geschirrspülmaschinen bestimmten Detergenzien zu harmonisieren.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 8. Oktober 2005 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Detergens. Ein Stoff oder eine Zubereitung, sei es in flüssiger, Pulver- oder sonstiger Form, welcher/welche Seifen und/oder andere Tenside zum Waschen oder Reinigen enthält.
Tensid. Eine von vielen verschiedenen Verbindungen, aus denen ein Detergens besteht. Detergenzien werden zugesetzt, um Schmutz von Haut, Bekleidung und Haushaltsartikeln, insbesondere in Küche und Bad, zu entfernen. Sie verringern die Oberflächenspannung zwischen zwei Flüssigkeiten oder zwischen einer Flüssigkeit und einem Feststoff. Darüber hinaus können sie auch als Netzmittel, Emulgatoren und Schäumungsmittel eingesetzt werden. Bei Tensiden handelt es sich um einen „oberflächenaktiven Stoff“.
Vollständige Bioabbaubarkeit. Der Vorgang, durch den ein Tensid in Kohlendioxid, Wasser und Mineralsalze umgesetzt und in die Umwelt abgegeben wird.
Primäre Bioabbaubarkeit. Der Vorgang, durch den die grenzflächenaktiven Eigenschaften eines Tensids verloren gehen. Der Verlust dieser Eigenschaften ist wichtig, um nachteilige Auswirkungen auf Kläranlagen möglichst zu minimieren.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien (ABl. L 104 vom 8.4.2004, S. 1-35).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 12.07.2022