Verbrauchsgütergarantien und Kundendienst (Grünbuch)

1) ZIEL

Sicherstellung angemessener Bedingungen für grenzübergreifende Einkäufe von Verbrauchern durch Ingangsetzung einer Reflexion über Verbrauchsgütergarantien und Kundendienst

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Grünbuch der Kommission vom 15. November 1993 über Verbrauchsgütergarantien und Kundendienst

3) INHALT

In dem Grünbuch werden die Schwierigkeiten analysiert, die sich Verbrauchern in Sachen gesetzlicher und kommerzieller Garantien und Kundendienst bei ihren Einkäufen im Ausland stellen.

In dem Grünbuch wird folgendes definiert:

Untersucht werden die einzelstaatlichen Rechtsregelungen betreffend die gesetzliche Garantie, die kommerzielle Garantie und den Kundendienst. In Form einer vergleichenden Gegenüberstellung nach Ländern werden die jeweiligen Rechtsgrundlagen, die verantwortlichen Garantiegeber und Begünstigten, die Garantiedauer und die Fristen für die Geltendmachung der Garantie sowie sowie die Beweislastregelung dargestellt.

4. In Sachen Kundendienst beschränkt sich die Analyse auf den Aspekt der Verfügbarkeit von Ersatz- und Einzelteilen.

Aufgezeigt wird, welche gemeinschafsrechtlichen Bestimmungen es in dem anstehenden Bereich gibt und welche wesentlichen Rechtsprobleme sich im Europäischen Binnenmarkt stellen:

Die Kommission gibt verschiedene Denkanstöße zur Lösung der angeschnittenen Probleme.

So schlägt sie eine Anpassung der Regeln des internationalen Privatrechts bzw. eine Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften vor; dabei legt sie den Schwerpunkt auf die zweitgenannte Möglichkeit. Nach den Vorstellungen der Kommission wäre nämlich eine Harmonisierung geboten, die sich auf die für den Verbraucherschutz spezifischen Aspekte beschränkt.

Aus dieser Perspektive betrachtet wird für die gesetzliche Garantie ein harmonisiertes System angestrebt, das auf einem objektiven Kriterium (Verbrauchsgüter) fußt und nicht auf einem subjektiven Kriterium (Eigenschaft der Vertragsparteien).

Was die kommerzielle Garantie betrifft, so erscheint angesichts der aus den unterschiedlichen Praktiken des Handels resultierenden Probleme die Schaffung eines europäischen Rechtsrahmens und die Einführung einer "europäischen Garantie" geboten. Auf diese beiden Aspekte wird in dem Grünbuch ausführlicher eingegangen.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

6) quellen

KOM(93) 509 endg.Amtsblatt C 338 vom 15.12.1993

7) weitere arbeiten

8) durchführungsmassnahmen der kommission