Verbraucherpolitische Strategie 2002-2006

Die Mitteilung zielt auf ein gleichmäßig hohes Verbraucherschutzniveau in der gesamten EU, eine wirksame Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher und eine angemessene Beteiligung der Verbraucherverbände an der Gestaltung der EU-Politik ab.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - „Verbraucherpolitische Strategie 2000-2006" [KOM (2002) 208 endg. - Amtsblatt C137/2 vom 8.06.2002]

ZUSAMMENFASSUNG

Die drei oben genannten Zielsetzungen sollen zur Berücksichtigung der Verbraucherbelange im Rahmen aller anderen Politikbereiche der EU, zur Maximierung der Vorteile des Binnenmarkts für die Verbraucher und zur Vorbereitung der Erweiterung beitragen.

Die Verbraucher schöpfen das Potenzial des Binnenmarktes nicht voll aus. Um das Potenzial besser nutzen zu können, benötigen die Verbraucher einfachere und einheitliche Regelungen, ein vergleichbares Durchführungsniveau in der gesamten Union, besser zugängliche Informations- und Aufklärungsmaßnahmen und wirksame Rechtsmittel.

Anwendungsbereich der Strategie:

Die Ziele der Strategie sind folgende:

Diese Ziele werden in den kommenden fünf Jahren (2002-2006) durch eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. Ein laufend aktualisiertes kurzfristiges Programm wird erstellt und regelmäßig überprüft. Für jedes Ziel umfasst die Strategie die wichtigsten Maßnahmen, die die Kommission in den nächsten fünf Jahren durchführen wird. Die Kommission wird dem Rat und dem Parlament getrennte Vorschläge vorlegen.

Ziel 1: „Ein gleichmäßig hohes Verbraucherschutzniveau in der gesamten EU"

Im Rahmen dieses Ziels soll mit den jeweils geeignetsten Mitteln (Rahmenrichtlinie, Normen, optimale Verfahren) eine Harmonisierung nicht nur in Bezug auf die Sicherheit von Waren und Dienstleistungen erreicht werden, sondern auch die Aspekte der wirtschaftlichen Verbraucherinteressen geregelt werden, von denen das Vertrauen der Verbraucher und ihre Bereitschaft abhängt, überall im Binnenmarkt Geschäfte abzuschließen. Im Rahmen dieses Ziels betreffen die wichtigsten Maßnahmen Initiativen für Folgemaßnahmen zu Fragen der Handelspraxis, wie sie im Grünbuch zum Verbraucherschutz in der EU angesprochen werden, sowie zur Sicherheit von Dienstleistungen.

Ziel 2: „Wirksame Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher"

Da die wirtschaftliche Integration im Binnenmarkt ständig voranschreitet und sich den Verbrauchern immer mehr Gelegenheiten bieten, sollten sie in der Praxis überall in der EU und erst recht in einer erweiterten EU denselben Schutz genießen. Die wichtigsten Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels betreffen die Entwicklung eines Rahmens für die Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten und Rechtsschutzverfahren für die Verbraucher.

Ziel 3: „Angemessene Beteiligung der Verbraucherverbände an der Gestaltung der EU-Politik"

Soll die Verbraucherschutzpolitik wirksam sein, so müssen die Verbraucher selbst die Gelegenheit haben, auf die Gestaltung der sie betreffenden Politikbereiche Einfluss zu nehmen. Die Verbraucher und ihre Vertreter müssen die Fähigkeit und die notwendigen Mittel haben, ihre Interessen ebenso wie andere Akteure fördern zu können.

Die wichtigsten Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels betreffen die Überarbeitung der Verfahren der Beteiligung der Verbraucherverbände an den politischen Entscheidungen der EU sowie Projekte in den Bereichen Bildung und Ausbau von Kompetenzen.

Rechtsakt

Zeitpunktdes Inkrafttretens

Umsetzungsfrist in den Mitgliedstaaten

Verbraucherpolitische Strategie 2002-2006

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VERWANDTE RECHTSAKTE

Beschluss Nr. 20/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 über einen allgemeinen Rahmen für die Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004-2007 (Text von Bedeutung für den EWR) [Amtsblatt Nr. L 5 vom 9.1.2004]

Entschließung des Rates vom 2. Dezember 2002 zur Unterstützung der verbraucherpolitischen Strategie 2002-2006 [nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In seiner Entschließung begrüßt der Rat die Strategie und deren drei Ziele und fordert die Kommission und gegebenenfalls die Mitgliedstaaten auf, die Strategie anzuwenden. An die Kommission wird die Bitte gerichtet, alle achtzehn Monate eine Überprüfung der Strategie vorzunehmen und dabei die Wirkung der gemeinschaftlichen und nationalen Maßnahmen zu bewerten, die der Erreichung der Ziele der Strategie dienen sollen.

Letzte Änderung: 28.04.2005