Bekämpfung des Steuerbetrugs

Der Steuerbetrug nimmt besorgniserregende Ausmaße an, und für die Mitgliedstaaten wird es immer schwerer, alleine dagegen vorzugehen. Deshalb muss über eine europäische Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs beraten werden. Die Kommission will die Verwaltungszusammenarbeit mit Drittländern auf Gemeinschaftsebene verbessern und schlägt eine Diskussion über zweckdienliche Änderungen des Mehrwertsteuersystems vor. Zur erhöhten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sollen die Bestimmungen für indirekte Steuern verstärkt und die Gemeinschaftsvorschriften über direkte Besteuerung und die Unterstützung beim Steuereinzug überarbeitet werden.

RECHSTAKT

Mitteilung der Kommission vom 31. Mai 2006 an den Rat, an das Europäische Parlament und an den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss hinsichtlich der Notwendigkeit der Entwicklung einer koordinierten Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuerbetrugs [KOM(2006) 254 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung soll eine Debatte über die verschiedenen Aspekte anstoßen, die bei der Entwicklung einer koordinierten Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs auf europäischer Ebene bedacht werden müssen.

Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten schlägt die Kommission vor,

Zusammenarbeit mit Drittländern

Da der Steuerbetrug nicht an den Außengrenzen der Europäischen Union halt macht, wird ein Gemeinschaftskonzept für die Zusammenarbeit mit Drittländern vorgeschlagen.

Änderungen der Mehrwert- und Verbrauchsteuersysteme

Um die Betrugsmöglichkeiten zu reduzieren, werden entsprechende Änderungen in den gemeinsamen Mehrwert- und Verbrauchsteuersystemen erörtert.

Dabei wird die Möglichkeit geprüft, das Prinzip der gesamtschuldnerischen Haftung für die Zahlung der Mehrwertsteuer und den Mechanismus der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auszuweiten. Die Kommission legte auch die Kriterien fest, denen das neue Mehrwertsteuersystem genügen muss.

Bei den Verbrauchsteuern wird eine Änderung der Tabakbesteuerung erwogen.

Weitere Verbesserungsmöglichkeiten

Die Kommission schlägt außerdem vor, über punktuelle Maßnahmen nachzudenken:

HINTERGRUND

Im Jahr 2004 betrugen die Fiskus-Einnahmen (Gesamtbetrag an Steuern und sozialen Pflichtabgaben) 39,3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in der EU. Durch Steuerbetrug gehen 2 bis 2,5 % des BIP verloren, d. h. zwischen 200 und 250 Mrd. EUR. Der Steuerbetrug beeinträchtigt die Funktionsweise des Binnenmarkts, da er Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Steuerpflichtigen mit sich bringt.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 25. Oktober 2005 an den Rat und das Europäische Parlament „Der Beitrag der Steuer- und Zollpolitik zur Lissabon-Strategie" [KOM(2005) 532 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Diese Mitteilung plant die Steuer- und Zollmaßnahmen auf EU-Ebene, die zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie erforderlich sind. Dabei schlägt die Kommission ein gezielteres und koordinierteres Konzept auf Gemeinschaftsebene vor, um den Kampf der Mitgliedstaaten gegen Steuerbetrug wirksamer zu machen.

Mitteilung der Kommission vom 27. September 2004 an den Rat und das Europäische Parlament "Verhütung und Bekämpfung von Unternehmens- und Finanzdelikten" [KOM(2004) 611 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Diese Mitteilung sieht ein Gesamtkonzept zur Vorbeugung von Finanz- und Unternehmensdelikten vor, einschließlich von Maßnahmen im Bereich der Besteuerung und des Gesetzesvollzugs.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 2004 über die gegenseitige Amtshilfe zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft gegen Betrug und sonstige rechtswidrige Handlungen [KOM(2004) 509 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] [Verfahren COD/2004/0172]. Geändert durch: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft gegen Betrug und sonstige rechtswidrige Handlungen [Verfahren COD/2004/0172]

Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 des Rates vom 7. Oktober 2003 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 [Amtsblatt L 264 vom 15.10.2003].

Mit dieser Verordnung wurde ein System zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eingeführt, um die ordnungsgemäße Anwendung der Mehrwertsteuer und eine wirksame Betrugsbekämpfung zu gewährleisten.

Entscheidung Nr. 1152/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 über die Einführung eines EDV-gestützten Systems zur Beförderung und Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren [Amtsblatt L 162 vom 01.07.2003].

Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen [Amtsblatt L 157 vom 26.06.2003].

Diese Richtlinie bezweckt, dass Zinserträge, die in einem Mitgliedstaat von natürlichen Personen erzielt werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, nach den Rechtsvorschriften dieses letzteren Mitgliedstaats effektiv besteuert werden.

Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern und der Steuern auf Versicherungsprämien [Amtsblatt L 336 vom 27.12.1977].

Diese Richtlinie verstärkt die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten im Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung und Steuerflucht. Sie erleichtert den gegenseitigen Informationsaustausch für die zutreffende Veranlagung von Einkommens- und Vermögenssteuern.

Letzte Änderung: 26.03.2007