Tabakwaren: Harmonisierung der Verbrauchsteuerstruktur in mehreren Stufen
Mit dieser Richtlinie wird die Struktur der Verbrauchsteuer auf Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Rauchtabak) im Rahmen des Binnenmarktes der Europäischen Union (EU) harmonisiert. Dadurch wird die Anwendung von Steuern auf den Konsum dieser Tabakwaren weder den Wettbewerb verzerren noch den freien Verkehr in der EU behindern.
RECHTSAKT
Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer [Vgl. ändernde Rechtsakte].
INHALT
Diese Richtlinie legt die Grundsätze und Regeln für die Harmonisierung der Verbrauchsteuerstrukturen für Tabakwaren in der Europäischen Union (EU) fest. Die Vorschriften über die Besteuerung des Verbrauchs von Tabakwaren werden in zwei Stufen harmonisiert.
Folgende Tabakwaren sind betroffen:
In der EU hergestellte Zigaretten unterliegen einer nach dem Einzelhandelshöchstpreis („ad valorem“) einschließlich aller Abgaben berechneten proportionalen Verbrauchsteuer sowie einer nach Erzeugniseinheit berechneten spezifischen Verbrauchsteuer. Der Satz der proportionalen Verbrauchsteuer und der Betrag der spezifischen Verbrauchsteuer gilt für alle Zigaretten. Die Bandbreite der Einzelhandelspreise spiegelt die Unterschiede zwischen den Herstellerabgabepreisen wider.
Hersteller bzw. ihre Vertreter oder Beauftragten in der EU sowie die Einführer aus Drittländern bestimmen frei für jedes ihrer Erzeugnisse und für jeden EU-Mitgliedstaat, in dem diese Erzeugnisse in den Verkehr gebracht werden sollen, den Kleinverkaufshöchstpreis. Das steht jedoch der Anwendung einzelstaatlicher Rechtsvorschriften über die Preisüberwachung oder die Einhaltung der vorgeschriebenen Preise nicht entgegen, sofern diese Vorschriften mit EU-Regelungen vereinbar sind.
Die EU-Mitgliedstaaten legen die Anforderungen und Formvorschriften fest, die für die Gewährung dieser Befreiungen bzw. Erstattungen erfüllt bzw. eingehalten werden müssen.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Richtlinie 95/59/EG |
26.12.1996 |
- |
ABl. L 291 vom 6.12.1995 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Richtlinie 1999/81/EG |
11.8.1999 |
1.1.1999 |
ABl. L 211 vom 11.8.1999 |
Richtlinie 2002/10/EG |
8.3.2002 |
1.7.2002 |
ABl. L 46 vom 16.2.2002 |
Richtlinie 2010/12/EU |
27.2.2010 |
1.1.2011 |
ABl- L 50 vom 27.2.20101 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Richtlinie 92/79/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten [Amtsblatt L 316 vom 31.10.1992].
Richtlinie 92/80/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf andere Tabakwaren als Zigaretten [Amtsblatt L 316 vom 31.10.1992].
Letzte Änderung: 09.07.2010