Tabakwaren: Harmonisierung der Verbrauchsteuerstruktur in mehreren Stufen

Mit dieser Richtlinie wird die Struktur der Verbrauchsteuer auf Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Rauchtabak) im Rahmen des Binnenmarktes der Europäischen Union (EU) harmonisiert. Dadurch wird die Anwendung von Steuern auf den Konsum dieser Tabakwaren weder den Wettbewerb verzerren noch den freien Verkehr in der EU behindern.

RECHTSAKT

Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer [Vgl. ändernde Rechtsakte].

INHALT

Diese Richtlinie legt die Grundsätze und Regeln für die Harmonisierung der Verbrauchsteuerstrukturen für Tabakwaren in der Europäischen Union (EU) fest. Die Vorschriften über die Besteuerung des Verbrauchs von Tabakwaren werden in zwei Stufen harmonisiert.

Folgende Tabakwaren sind betroffen:

In der EU hergestellte Zigaretten unterliegen einer nach dem Einzelhandelshöchstpreis („ad valorem“) einschließlich aller Abgaben berechneten proportionalen Verbrauchsteuer sowie einer nach Erzeugniseinheit berechneten spezifischen Verbrauchsteuer. Der Satz der proportionalen Verbrauchsteuer und der Betrag der spezifischen Verbrauchsteuer gilt für alle Zigaretten. Die Bandbreite der Einzelhandelspreise spiegelt die Unterschiede zwischen den Herstellerabgabepreisen wider.

Hersteller bzw. ihre Vertreter oder Beauftragten in der EU sowie die Einführer aus Drittländern bestimmen frei für jedes ihrer Erzeugnisse und für jeden EU-Mitgliedstaat, in dem diese Erzeugnisse in den Verkehr gebracht werden sollen, den Kleinverkaufshöchstpreis. Das steht jedoch der Anwendung einzelstaatlicher Rechtsvorschriften über die Preisüberwachung oder die Einhaltung der vorgeschriebenen Preise nicht entgegen, sofern diese Vorschriften mit EU-Regelungen vereinbar sind.

Die EU-Mitgliedstaaten legen die Anforderungen und Formvorschriften fest, die für die Gewährung dieser Befreiungen bzw. Erstattungen erfüllt bzw. eingehalten werden müssen.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 95/59/EG

26.12.1996

-

ABl. L 291 vom 6.12.1995

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 1999/81/EG

11.8.1999

1.1.1999

ABl. L 211 vom 11.8.1999

Richtlinie 2002/10/EG

8.3.2002

1.7.2002

ABl. L 46 vom 16.2.2002

Richtlinie 2010/12/EU

27.2.2010

1.1.2011

ABl- L 50 vom 27.2.20101

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 92/79/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten [Amtsblatt L 316 vom 31.10.1992].

Richtlinie 92/80/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf andere Tabakwaren als Zigaretten [Amtsblatt L 316 vom 31.10.1992].

See also

Letzte Änderung: 09.07.2010