Online-Digitalisierung des Kulturerbes

Die Kommission unterbreitet eine gewisse Anzahl an Empfehlungen zur Förderung der Digitalisierung und der Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung. Sie erinnert daran, dass die neuen Informationstechnologien dem kollektiven Gedächtnis zugute kommen müssen. Die Kommission empfiehlt daher den Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verwirklichung der Digitalisierungsstrategie, um das wirtschaftliche und kulturelle Potenzial des europäischen Kulturerbes mit Hilfe des Internets optimal zu nutzen.

RECHTSAKT

Empfehlung 2006/585/EG der Kommission vom 24. August 2006 über die Digitalisierung und die Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung [Amtsblatt L 236 vom 31. August 2006].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Online-Digitalisierung kulturellen Materials ist zu einem wichtigen Ziel auf europäischer Ebene geworden. Dabei betont die Kommission das wirtschaftliche und kulturelle Potenzial des europäischen Kulturerbes. Im Übrigen hat die Kommission die digitalen Bibliotheken zu einem Kernpunkt ihrer i2020-Strategie ernannt.

Das digitale Format ermöglicht den Zugang zum kulturellen Material Europas, das Druckwerke (Bücher, Zeitschriften, Zeitungen), Fotografien, Filme, Museumsstücke, Archivgut und audiovisuelles Material umfasst.

Die wesentlichen Vorteile der Online-Digitalisierung von kulturellem Material lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Erforderliche Koordination zwischen den Mitgliedstaaten

Die Verwirklichung dieses Zugangs erfordert eine koordinierte Digitalisierung. In den Mitgliedstaaten gibt es gegenwärtig zahlreiche Digitalisierungsinitiativen. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten ein abgestimmtes Vorgehen im Hinblick auf die Digitalisierung des Kulturerbes. Dieses koordinierte Vorgehen würde Überschneidungen vermeiden helfen und eine kohärentere Auswahl des Materials ermöglichen.

Das kulturelle Material Europas sollte stets unter vollständiger Wahrung der Urheberrechte digitalisiert, zugänglich gemacht und bewahrt werden. Es gibt jedoch in den Mitgliedstaaten keine klaren und umfassenden politischen Konzepte für die Bewahrung digitaler Inhalte. Die Kommission befürwortet die Erarbeitung nationaler Strategien für die langfristige Bewahrung und Zugänglichkeit digitalen Materials.

Sie weist in diesem Zusammenhang zum Beispiel auf die „Web-Lese" (Web-Harvesting) hin. Dabei handelt es sich um eine neue Technik, mit der Material im Internet zum Zwecke der Bewahrung erfasst wird. Diese Technik besteht darin, dass die damit beauftragten Einrichtungen aktiv Material sammeln, anstatt zu warten, bis dieses vorgelegt wird. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, dieses Verfahren im nationalen Recht zu verankern. Für die Produzenten digitalen Materials wird der Verwaltungsaufwand durch diese Technik erheblich verringert.

Darüber hinaus befürwortet die Kommission den verstärkten Einsatz von großen Digitalisierungsanlagen, wie z.B. die europäischen Kompetenzzentren für die Digitalisierung.

Zur Vermeidung des gegenwärtigen Wildwuchses unterschiedlicher einzelstaatlicher Regelungen zur Ablage digitalen Materials in einer EDV-Umgebung empfiehlt die Kommission eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.

Die Kommission ermuntert die Mitgliedstaaten und die Kulturinstitutionen zum Aufbau einer digitalen europäischen Bibliothek in Form eines gemeinsamen mehrsprachigen Zugangspunktes zum kulturellen Material, das sich an unterschiedlichen Orten und im Besitz unterschiedlicher Organisationen befindet. Mit Hilfe dieses Online-Instruments sollte es leichter möglich sein, im gesamten digitalisierten kulturellen Material, das an verschiedenen Stellen online verfügbar ist, Nachforschungen vorzunehmen.

Betonung auf den Investitionen

Die Kommission begrüßt den Zuwachs bei den Investitionen in die neuen Technologien allgemein und in die Digitalisierungsanlagen im Besonderen. Sie fordert die Kulturinstitutionen und den Privatsektor auf, Partnerschaften einzugehen, damit auch die Unternehmen einen Beitrag zur Digitalisierung leisten können.

Sie betont, wie wichtig zu diesem Zweck das Sponsoring der Privatwirtschaft für Digitalisierungstätigkeiten ist.

Die Mitgliedstaaten werden ersucht, innerhalb von achtzehn Monaten nach Veröffentlichung der vorliegenden Empfehlung (Ende Februar 2008) und später alle zwei Jahre der Kommission über die infolge dieses Dokuments getroffenen Maßnahmen zu berichten.

Letzte Änderung: 28.03.2007