Ein Europa für die Bürger (2007-2013)

Mit diesem Beschluss wird das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2007-2013 aufgelegt. Es soll die im Rahmen des Programms 2004-2006 eingeleiteten Maßnahmen fortsetzen und gleichzeitig bestimmte Neuerungen einführen. Der Beschluss will erreichen, dass die Bürger/innen aktiver am europäischen Einigungsprozess mitwirken. Zu diesem Zweck sollen die Voraussetzungen für eine Annäherung zwischen den Bürgern/innen Europas geschaffen und damit das Bewusstsein einer europäischen Identität gestärkt werden.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 1904/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007-2013) [Vgl. ändernde(r) Rechtsakt(e)].

ZUSAMMENFASSUNG

Das Programm verfolgt den Zweck, die Bürger/innen stärker in den europäischen Einigungsprozess einzubinden, und fördert daher die Zusammenarbeit zwischen den Bürgern/innen und ihren Organisationen aus verschiedenen Ländern. Auf diese Weise können sie in einem europäischen Umfeld, das ihre Vielfalt achtet, zusammenkommen und gemeinsam handeln.

Vor der Veröffentlichung dieses Beschlusses hat die Kommission zwischen Dezember 2004 und Februar 2005 eine breit angelegte öffentliche Konsultation durchgeführt, gefolgt von einem Konsultationsforum am 3. und 4. Februar 2005. Ergebnis der Online-Konsultation waren mehr als 1000 Stellungnahmen, von denen etwa 700 von Organisationen und ca. 300 von Einzelpersonen stammten. Das Programm für den Zeitraum 2007-2013 knüpft an das Gemeinschaftsprogramm zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2004-06) an.

Ziele

Das neue Programm hat die folgenden allgemeinen Ziele:

Die spezifischen Ziele lauten im Einzelnen:

Zur Realisierung der Programmziele sind vier verschiedene Aktionen erforderlich:

Aktion 1: „Aktive Bürger/innen für Europa“

Direkte Einbindung der Bürger/innen durch städtepartnerschaftliche Aktivitäten sowie durch Bürgerprojekte, die dazu dienen, europäische Themen zu diskutieren und so gegenseitiges Verständnis durch die unmittelbare Einbeziehung der Bürger zu entwickeln. Zur Verbesserung von Städtepartnerschaften und Bürgerprojekten sind ferner Maßnahmen zur Förderung des Austauschs bewährter Praktiken, des Austauschs von Erfahrungen der Beteiligten auf lokaler und regionaler Ebene sowie für den Erwerb neuer Kompetenzen beispielsweise in Ausbildungskursen notwendig. Voraussichtlich mindestens 45 % aller Programmmittel sollen in diese Aktion fließen.

Aktion 2: „Aktive Zivilgesellschaft für Europa“

Für diese Aktion sind rund 31 % des gesamten Programmhaushalts vorgesehen; sie umfasst:

Aktion 3: „Alle gemeinsam für Europa“

Für diese Aktion sind rund 10 % des gesamten Programmhaushalts vorgesehen; aus ihr sollen vor allem folgende Maßnahmen gefördert werden:

Aktion 4: „Aktives europäisches Gedächtnis“

Für diese Aktion werden rund 4 % des Programmshaushalts bereitgestellt; sie umfasst Maßnahmen zur Erhaltung eines aktiven europäischen Gedächtnisses. Hauptsächlich geht es um Projekte zum Schutz der wichtigsten Stätten und Archive, die in Verbindung mit den Massendeportationen und früheren Konzentrationslagern stehen, sowie um Projekte zur Erinnerung an die Opfer der Massenvernichtungsmaßnahmen und der Massendeportationen, die unter den Regimen der Nationalsozialisten und der Stalinisten stattfanden.

Beteiligung

Das Programm steht folgenden Ländern gemäß den allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Bedingungen für ihre Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen offen:

Das Programm richtet sich insbesondere an folgende Akteure:

Verwaltung, Budget und Evaluierung

Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt und muss die meisten Durchführungsmaßnahmen gemäß den Verfahrensmodalitäten erlassen. Dies schließt Auswahlentscheidungen bezüglich Betriebskostenzuschüssen, mehrjährigen Städtepartnerschaftsvereinbarungen und Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirkung ein. Bei allen anderen Auswahlentscheidungen ist die Kommission dazu verpflichtet, den Ausschuss und das Europäische Parlament über die von ihr getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Das für die Durchführung des Programms vorgeschlagene Budget beläuft sich auf 215 Mio. EUR. Rund 10 % des Budgets dienen der Deckung von Verwaltungskosten.

Die Kommission legt spätestens zum 31. Dezember 2010 einen Zwischenbericht über die Evaluierung der Programmdurchführung vor. Eine Mitteilung über die Verlängerung des Programms ist spätestens zum 31. Dezember 2011 vorgesehen. Der Bericht über die Ex-post-Evaluierung wird spätestens zum 31. Dezember 2015 vorgelegt.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 1904/2006/EG

1.1.2007 – 31.12.2013

-

ABl. L 378 vom 27.12.2006

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 1358/2008/EG

31.12.2008 – 31.12.2013

-

ABl. L 350 vom 30.12.2008

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 9. März 2004 - Aktive Bürgerschaft konkret verwirklichen: Förderung der europäischen Kultur und Vielfalt durch Programme im Bereich Jugend, Bürgerbeteiligung, Kultur und audiovisuelle Medien [KOM(2004) 154 endg. - Amtsblatt C 122 vom 30.4.2004].

See also

Nähere Informationen sind auf der Website Zivilgesellschaft der Europäischen Kommission abrufbar.

Letzte Änderung: 27.01.2009