Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS)

Die Kommission legt die Grundsätze für den Aufbau eines gemeinsamen Umweltinformationssystems der Gemeinschaft fest. Sie analysiert die Vorteile und Kosten der Einführung dieses Systems und geht auf die bereits ergriffenen und die noch zu ergreifenden Maßnahmen ein.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 23. Januar 2008: „Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS)“ [KOM(2008) 46 endg. - Amtsblatt C 118 vom 15.5.2008].

ZUSAMMENFASSUNG

Angesichts der derzeitigen Herausforderungen im Umweltbereich - insbesondere des Klimawandels, des Verlustes an biologischer Vielfalt und der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen – ist es unerlässlich, schnell und leicht auf Umweltinformationen zurückgreifen zu können. Mit Hilfe der neuen Technologien ist es überdies möglich, (nahezu) in Echtzeit Informationen zu erhalten und so schneller Entscheidungen treffen und sogar Leben retten zu können.

In dieser Mitteilung stellt die Kommission die Grundlagen eines integrierten europäischen gemeinsamen Umweltinformationssystems (SEIS – Shared Environmental Information System) vor, mit dem auf die oben genannten Anforderungen und Herausforderungen reagiert werden soll. Ein solches System würde die gegenwärtigen Berichterstattungssysteme ersetzen, die auf Datenzugang, Datenaustausch und Interoperabilität basieren. Damit ließen sich die Erhebung, der Austausch und die Verwendung der für die Konzipierung und Umsetzung umweltpolitischer Maßnahmen und Aktionen erforderlichen Daten und Informationen verbessern und erleichtern.

Grundsätze des SEIS

Nach Auffassung der Kommission sollten im Rahmen des SEIS Informationen dezentral verwaltet werden, nur einmal erhoben und dann mit allen interessierten Parteien gemeinsam genutzt werden und den Endbenutzern unabhängig von deren Ebene (Behörden und Bürgern) leicht zugänglich sein. Das System sollte ferner möglichen Pflichten insbesondere in Zusammenhang mit der Geheimhaltung bestimmter Daten Rechnung tragen und den Austausch und die Verarbeitung der Informationen durch gemeinsam genutzte kostenfreie quelloffene Softwareressourcen vorsehen.

Das 2006 eingerichtete Internetwerkzeug „Ozon-Web“ ist ein konkretes Beispiel für den Nutzen eines offenen Umweltinformationssystems. Über diese Website haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Umweltagentur (EUA) nahezu in Echtzeit die Ozonwerte in Europa mitgeteilt. Mit ihrer Hilfe konnten sich Experten und Bürger über die Luftqualität in Bezug auf diesen Schadstoff informieren und lokale oder regionale Luftqualitätsdaten abrufen.

Vorteile und Kosten

Das SEIS bietet vor allem folgende Vorteile:

Bei der Schätzung der durch die Umsetzung der SEIS-Grundsätze entstehenden Kosten ist zu bedenken, dass viele relevante Arbeiten bereits laufen und die größte Herausforderung - und der Grund, warum ein formelleres politisches Engagement entlang der genannten Grundsätze erforderlich ist – darin besteht, diese Arbeiten wirksamer aufeinander abzustimmen. Es dürften jedoch weitere Investitionen erforderlich sein, um die SEIS-Grundsätze vollständig umzusetzen. Diese Investitionen werden vor allem in folgenden Bereichen anfallen: Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie, Herstellung der Interoperabilität der nationalen oder gemeinschaftlichen Systeme für die Datenerhebung und -verarbeitung und die Integration dieser nationalen Systeme zu einem „System aus Systemen“, Erhebung neuer Daten, die zur Zeit nicht erhoben werden und die zur Stützung der Politik für wesentlich gehalten werden, und Harmonisierung von Datenüberwachungs- und -verwaltungssystemen. Derartige Investitionen werden jedoch durch eine bessere Priorisierung der Anforderungen an die Daten und die Verwendung der Daten und Informationen, durch eine effiziente Verwaltung sowie die Vereinfachung bzw. Aufhebung überholter Vorschriften ausgeglichen.

Bereits laufende Initiativen und Maßnahmen

Derzeit laufen bereits Maßnahmen zur Einrichtung des SEIS. Dazu gehören mehrere Maßnahmen zur Rationalisierung der Vorschriften für die Berichterstattung über die Luftqualität im Rahmen der thematischen Strategie für Luftverschmutzung, zur Überarbeitung der IVU-Richtlinie und zur Klärung der Querverbindungen zwischen Luftverschmutzung und Klimawandel. Weitere Initiativen sehen ein modernes Konzept für die Erhebung, den Austausch und die Verwendung von Daten und Informationen vor, so z. B. das Wasserinformationssystem für Europa WISE (EN).

Verschiedene Instrumente können einander auch verstärken, so die Infrastruktur INSPIRE für eine Verbesserung der Zugänglichkeit und der Interoperabilität von Geodaten, das Übereinkommen von Aarhus über den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen in Umweltangelegenheiten, die Initiative GMES für globale Umweltüberwachung, die Maßnahmen der Gruppe GEOSS zur Schaffung eines globalen Erdbeobachtungssystems, das maritime Beobachtungsnetzwerk, Forschungsarbeiten (insbesondere eTEN, eContent und CIP-Förderprogramm), der europäische Interoperabilitätsrahmen elektronischer Behördendienste (IDABC) oder auch das Netz EIONET der Europäischen Umweltagentur.

Darüber hinaus tragen verschiedene nationale, regionale und lokale Initiativen ebenfalls zur Umsetzung von SEIS auf bestimmten Gebieten bei.

Maßnahmen

Für die Einführung des SEIS bedarf es zunächst einmal des politischen Engagements der Mitgliedstaaten, damit alle Bemühungen in Richtung eines einzigen integrierten Projekts gebündelt werden. Seinen konkreten Ausdruck fände es in der Stärkung und Koordinierung der laufenden Tätigkeiten auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene. Die Kommission räumt der Durchführung der INSPIRE-Richtlinie und der GMS-Initiative Priorität ein, damit sich alle diese Tätigkeiten gegenseitig untermauern.

Die Rechtsvorschriften über die Erhebung und Bereitstellung von Umweltdaten müssen modernisiert werden, und zwar vor allem durch die Überarbeitung der Richtlinie 91/692/EWG zur Vereinheitlichung der Berichterstattung im Umweltbereich, damit überholte Bestimmungen aufgehoben und alle in den Umweltvorschriften vorgesehenen Berichtspflichten abgedeckt werden. Des Weiteren sind die zu bestimmten Themen vorgesehenen Informationsauflagen zu rationalisieren.

Das SEIS sollte im Mittelpunkt der Umweltinformationsstrategie der EUA stehen; dazu sind unter anderem die vollständige Übernahme des Reportnet-Instruments und seine Anpassung an das SEIS erforderlich.

Für den Aufbau des SEIS werden gemeinschaftliche Fördermittel gewährt, und zwar insbesondere aus den Forschungsrahmenprogrammen, dem Programm LIFE+, dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und den Strukturfonds.

Die bestehenden nationalen Überwachungssysteme müssen harmonisiert und ihre Planung und Umsetzung koordiniert werden.

Des Weiteren sollten die SEIS-Grundsätze in der Folge auch auf Drittländer ausgedehnt werden, vor allem auf die Bewerber- und Nachbarländer.

Letzte Änderung: 05.09.2011