Einführung des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP)

Die Kommission baut eine Kooperationsstruktur auf, mit der die künftigen Maßnahmen und politischen Konzepte zur Bekämpfung der Klimaänderungen vorbereitet werden sollen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 8. März 2000 über politische Konzepte der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen: zu einem Europäischen Programm zur Klimaänderung (ECCP) [KOM(2000) 88 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission schlägt die Einführung einer dienststellenübergreifenden Struktur vor, die Maßnahmen gegen die Klimaänderungen ausarbeiten und deren Durchführung vorbereiten soll.

Das Ziel des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP) ist, allen Interessengruppen die Möglichkeit zur Teilnahme an den Vorarbeiten für politische Konzepte und Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu bieten.

Diese Struktur wird durch einen Lenkungsausschuss koordiniert, dem Vertreter sämtlicher am ECCP beteiligten Kommissionsdienststellen angehören. Die Aufgabe dieses Ausschusses besteht in der Verwaltung und Koordinierung des gesamten ECCP. Zu seinen vorrangigen Aufgaben zählt auch die Einrichtung der Arbeitsgruppen zu spezifischen Problembereichen im Zusammenhang mit den Klimaänderungen.

In den innerhalb des ECCP eingesetzten Arbeitsgruppen treten Interessengruppen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen zusammen, insbesondere die Vertreter der Kommission und der Mitgliedstaaten, aber auch Vertreter der Industrie und der Nichtregierungsorganisationen. Die ersten Arbeitsgruppen wurden für die Bereiche Verkehr, Industrie, Energieversorgung, Energieverbrauch und flexible Mechanismen eingerichtet. Weitere Arbeitsgruppen sind für die Bereiche Abfall, Landwirtschaft und Forschung vorgesehen.

Das ECCP wird seine Tätigkeit vor allem auf der Grundlage vorhandener Modelle und Arbeiten ausüben. Dabei wird es von den entsprechenden Dienststellen - vor allem in wirtschaftlichen und technischen Bereichen - unterstützt.

Auf der Grundlage der jährlich vom ECCP vorgelegten Berichte erarbeitet die Kommission konkrete Vorschläge mit Instrumenten, wie z. B. technischen Vorschriften, steuerlichen Maßnahmen, freiwilligen Vereinbarungen oder so genannten „flexiblen Mechanismen".

Hintergrund

Um die von der Europäischen Union eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls erfüllen zu können (weltweite Senkung der Treibhausgasemissionen um 8 % bis 2008-2012), hält es die Kommission für erforderlich, die Maßnahmen in den Mitgliedstaaten wie auch auf Gemeinschaftsebene zu intensivieren. Diese Intensivierung geht einher mit einer verstärkten Zusammenarbeit und der Einbeziehung umweltpolitischer Gesichtspunkte in sektorale politische Maßnahmen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 9. Februar 2005 - Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung KOM(2005) 35 endg . - Amtsblatt C 125 vom 21.5.2005].

Entscheidung 2002/358/EG des Rates vom 25. April 2002 über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft sowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen [Amtsblatt L 130 vom 15.5.2002].

Mitteilung der Kommission vom 23. Oktober 2001 über die Durchführung der ersten Phase des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP) [KOM(2001) 580 endg . - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Grünbuch zum Handel mit Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union KOM(2000) 87 endg. .- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

See also

Weitere Informationen zum Europäischen Programm zur Klimaänderung sind auf der Website der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission zu finden (EN).

Letzte Änderung: 03.01.2007