Eine EU-Strategie für Biokraftstoffe

Die Europäische Union (EU) setzt sieben Schwerpunkte zur Förderung der Erzeugung und Verwendung von Biokraftstoffen durch die Mitgliedstaaten und die Entwicklungsländer.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 8. Februar 2006, Eine EU-Strategie für Biokraftstoffe [KOM(2006) 34 endg. - Amtsblatt C 67 vom 18.03.2006]

ZUSAMMENFASSUNG

Im Rahmen der hier vorgestellten Strategie legt die Kommission dar, welche Rolle aus Biomasse hergestellte Biokraftstoffe * künftig als erneuerbare Energiequelle und Alternative zu fossilen Energiequellen im Verkehrsbereich (hauptsächlich Erdöl) spielen könnten. Sie schlägt überdies Maßnahmen zur Förderung der Erzeugung und Verwendung von Biokraftstoffen vor.

Die Strategie ergänzt den Ende 2005 angenommenen Aktionspaln für Biomasse * und verfolgt drei Ziele: verstärkte Förderung von Biokraftstoffen in der EU und in den Entwicklungsländern, Vorbereitung auf einen breiten Einsatz von Biokraftstoffen und Förderung der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern auf dem Gebiet der nachhaltigen Erzeugung von Biokraftstoffen. Zur Verwirklichung dieser drei Ziele werden sieben politische Schwerpunkte festgelegt, denen wiederum von der Kommission geplante vorrangige Maßnahmen zugeordnet sind.

Als Maßnahme zur Förderung der Nachfrage nach Biokraftstoffen sieht die Kommission unter anderem vor, einen Bericht über die Durchführung der Richtlinie über Biokraftstoffe und eventuell eine Überarbeitung dieser Richtlinie vorzulegen, wobei die einzelstaatlichen Ziele, die Verpflichtungen zur Verwendung von Biokraftstoffen und zur Sicherstellung einer nachhaltigen Erzeugung von Biokraftstoffen besonders betont werden sollen. Die Kommission wird auch die in der Richtlinie zur Energiebesteuerung aus dem Jahr 2003 vorgesehenen Steuererleichterungen und die Möglichkeit der Schaffung von Rahmenbedingungen für die Gewährung von steuerlichen Anreizen entsprechend der Umweltschutzleistung von Biokraftstoffen genauer prüfen. Des Weiteren wird sie die Verwendung von Biokraftstoffen in öffentlichen wie privaten Fuhrparks weiter fördern. In diesem Zusammenhang hat sie Ende 2005 eine Richtlinie für die Förderung sauberer Fahrzeuge im Straßenverkehr vorgeschlagen.

In Bezug auf die Nutzung der Umweltvorteile schlägt die Kommission Maßnahmen zur Nutzung der mit den Biokraftstoffen verbundenen Vorteile hinsichtlich der Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen vor (und insbesondere die Verknüpfung dieser Vorteile mit der Förderung von Biokraftstoffen). Ein wesentlicher Aspekt ist auch die Sicherstellung der nachhaltigen Erzeugung der Rohstoffe für die Biokraftstoffe in der Europäischen Union und in den Drittländern, wobei insbesondere der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Qualität der Gewässer und des Bodens, der Schutz der Lebensräume und der Artenschutz zu gewährleisten sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt, der berücksichtigt werden muss, ist die Vereinbarkeit der technischen Vorschriften und der Vorschriften auf dem Gebiet des Umweltschutzes, vor allem in Bezug auf die Höchstmengen von Biokraftstoffen in Benzin und Diesel.

Zur Förderung der Erzeugung und des Vertriebs von Biokraftstoffen werden die Mitgliedstaaten und die Regionen aufgefordert, die Möglichkeiten zu nutzen, die sich mit den Biokraftstoffen in Bezug für die Wirtschaftstätigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Rahmen der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums bieten. Hierzu hat die Kommission bereits Leitlinien vorgeschlagen, und sie prüft die Möglichkeit der Einrichtung einer Ad-hoc-Reflexionsgruppe. Die Kommission wird die betreffenden Branchen der Industrie auffordern, die Gründe für die Anwendung von Verfahren, die der Einführung von Biokraftstoffen im Wege stehen, darzulegen, und sie wird das Verhalten dieser Branchen beobachten, um sicherzustellen, dass Biokraftstoffe nicht diskriminiert werden.

Zur Sicherstellung der nachhaltigen Erzeugung von Biokraftstoffen sieht die Kommission die Ausweitung der Rohstoffversorgung vor. Zu diesem Zweck plant sie als eine Maßnahme, die Erzeugung von Zucker für die Herstellung von Bioethanol * in die Beihilferegelungen im Rahmen der GAP aufzunehmen. Darüber hinaus wird sie die Möglichkeiten der Verarbeitung von Getreide aus Interventionsbeständen zu Biokraftstoffen prüfen, eine Informationskampagne finanzieren, die sich an Land- und Forstwirte richtet, einen Forstaktionsplan vorlegen und sich mit den Möglichkeiten der Verwendung von Nebenerzeugnissen tierischer Herkunft und von Abfällen als Energieressourcen beschäftigen.

Zur Stärkung der Möglichkeiten für die Vermarktung von Biokraftstoffen wird die Kommission die Möglichkeiten prüfen, für Biokraftstoffe gesonderte Zollkodes festzulegen. Sie beabsichtigt außerdem, bei den Handelsverhandlungen mit Ethanol erzeugenden Ländern ein ausgewogenes Konzept zu verfolgen, um eine nachhaltige Entwicklung der Erzeugung von Biokraftstoffen in Europa und der Einfuhren von Biokraftstoffen zu gewährleisten, und eine Änderung der Norm für Biodiesel * vorzulegen.

Die Kommission strebt unter anderem die Unterstützung der Entwicklungsländer an, die über Potenzial in Bezug auf Biokraftstoffe verfügen, und möchte zu diesem Zweck insbesondere Begleitmaßnahmen zugunsten von Ländern ergreifen, die von der Marktordnung für Zucker betroffen sind, ein spezielles Beihilfeprogramm für Biokraftstoffe auflegen sowie wirksame Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit schaffen, die unter anderem die Förderung von nationalen Foren für Biokraftstoffe und von regionalen Aktionsplänen zur Förderung von Biokraftstoffen umfassen.

Schließlich erachtet es die Kommission für ganz wichtig, die Förderung von Forschung und Innovation fortzusetzen, um namentlich die Verfahren für die Herstellung zu verbessern und die Kosten zu minimieren. Die Hauptmaßnahmen betreffen unter anderem die Durchführung von Aktionen auf dem Gebiet von Forschung und Entwicklung innerhalb des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, die integrierte Verwendung von Biomasse und Biokraftstoffen der zweiten Generation (das heißt die Verarbeitung von Lignozellulose, wie Stroh und Abfälle aus der Waldbewirtschaftung, als Rohstoffe). Mithilfe der Förderung von europäischen Technologieforen, die von der Industrie geleitet werden und für die das Forum für Biokraftstoffe ein Beispiel ist, dürfte es möglich sein, ein gemeinsames europäisches Zukunftsbild und eine gemeinsame europäische Strategie für die Erzeugung und Verwendung von Biokraftstoffen umzusetzen.

Hintergrund

Die beiden Hauptgründe für die Erforschung erneuerbarer Energiequellen als Alternativen zum Erdöl sind:

Schlüsselwörter des Rechtsakts

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Fahrplan für erneuerbare Energien - Erneuerbare Energien im 21. Jahrhundert: Größere Nachhaltigkeit in der Zukunft [KOM(2006) 848 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission vom 10. Januar 2007 über Biokraftstoffe 2007 - Bericht über die Fortschritte bei der Verwendung von Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Kraftstoffen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union [KOM(2006) 845 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Jahr 2005 wurden in 17 der 21 Mitgliedstaaten, für die entsprechende Daten vorliegen, Biokraftstoffe eingesetzt. Die Kommission stellt fest, dass deren Marktanteil erheblich zugenommen und im Schnitt 1 % erreicht hat (Verdoppelung innerhalb von zwei Jahren). Allerdings liegt diese Zahl unter dem auf 2 % festgesetzten Bezugswert. Außerdem waren die Fortschritte sehr ungleich verteilt, wobei lediglich Deutschland (3,8 %) und Schweden (2,2 %) ihren Bezugswert erreicht haben. Und während Biodiesel inzwischen einen Anteil von etwa 1,6 % am Dieselmarkt hat, beträgt der Anteil von Ethanol am Benzinmarkt gerade einmal 0,4 %. Auf der Grundlage verschiedener Projektionen geht die Kommission davon aus, dass die Mitgliedstaaten das in der Biokraftstoffrichtlinie für das Jahr 2010 ins Auge gefasste Ziel von 5,75 % voraussichtlich nicht erreichen werden. Sie hält es für erforderlich, die Richtlinie zu ändern, indem insbesondere für das Jahr 2010 eine für die EU insgesamt geltende verbindliche Zielvorgabe von 10 % festgesetzt wird und hochwertige Biokraftstoffe gefördert werden. Darüber hinaus werden in dem Bericht die wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der Förderung von Biokraftstoffen dargestellt.

Mitteilung der Kommission vom 7. Dezember 2005, Aktionsplan für Biomasse [KOM(2005) 628 endg. - Amtsblatt C 49 vom 28.02.2006]

Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor [Amtsblatt L 123 vom 17.05.2003]

Mitteilung der Kommission vom 15. Juni 2006 über einen EU-Forstaktionsplan [KOM(2006) 302 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Der Aktionsplan bildet einen Rahmen für forstbezogene Maßnahmen in der EU, deren Ziel die Unterstützung und die Verbesserung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der multifunktionellen Rolle der Wälder ist. Der Aktionsplan ist auf eine Dauer von fünf Jahren angelegt (2007-2011) und umfasst eine Reihe von Schlüsselaktionen, die die Kommission und die Mitgliedstaaten umsetzen müssen und zu denen die Förderung der Verwendung von Forstbiomasse zur Erzeugung von Biokraftstoffen gehört.

Letzte Änderung: 25.04.2008