Einbeziehung der Umweltbelange bei den Außenbeziehungen

Mit der europäischen Strategie für die Einbeziehung der Umweltbelange bei den Außenbeziehungen wird ein einheitlicher Rahmen mit Grundsätzen für eine stärkere Berücksichtigung von Umweltbelangen auf internationaler Ebene festgelegt. Die Grundsätze betreffen den politischen Dialog mit den Drittländern, horizontale Fragen, die Handelspolitik und die internationale Politik.

RECHTSAKT

Strategie des Rates vom 11. März 2002 (Europäischer Rat von Barcelona) für die Einbeziehung der Umweltbelange bei den außenpolitischen Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Rates „Allgemeine Angelegenheiten"

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Strategie des Rates werden die Ziele der Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten festgelegt, die sicherstellen sollen, dass Umweltbelange bei der Konzeption und Durchführung der Außenpolitik der EU berücksichtigt werden.

Es geht hier nicht darum, die grundlegenden außenpolitischen Ziele der EU im Bereich des Umweltschutzes neu festzulegen oder neu zu formulieren, es sollen vielmehr die Möglichkeiten benannt werden, wie diese Ziele im Rahmen der Außenpolitik verwirklicht werden können.

Umweltaspekte sollten in den regelmäßigen Gesprächen mit den Drittländern im Hinblick darauf angesprochen werden, eine einheitliche Sichtweise der zu setzenden umweltpolitischen Prioritäten zu erreichen. Mit den Industrieländern sind die Fragen zu behandeln, die Gegenstand internationaler Übereinkommen oder Protokolle sind oder die im Rahmen multilateraler Foren erörtert werden. Bei der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern sollten Umweltbelange in die entsprechenden Instrumente und Programme integriert werden.

Die wichtigsten Ziele bei den horizontalen Maßnahmen sind:

Auch bei Handelsverhandlungen und Handelsbeziehungen sind Umweltaspekte zu beachten. Das Verhältnis zwischen dem internationalen Handelssystem und den Umweltübereinkommen ist zu klären. Die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen ist weltweit zu unterstützen, ebenso sind technische Hilfe, Technologietransfer und Folgenabschätzungen zu fördern.

Ein besserer institutioneller Rahmen auf internationaler Ebene ist erforderlich, insbesondere sollten Umweltbelange systematisch zu den in internationalen Foren erörterten Themen gehören. Es muss ferner eine größere Kohärenz zwischen bilateralen und multilateralen Gesprächen sowie zwischen den verschiedenen internationalen Organisationen gegeben sein.

Hintergrund

Der Europäische Rat von Göteborg hat im Juni 2001 zur Entwicklung dieser Strategie aufgefordert.

Der Europäische Rat von Cardiff hatte bereits im Juni 1998 die Grundlagen für ein koordiniertes Vorgehen auf Gemeinschaftsebene im Bereich der Einbeziehung der Umweltbelange in die Politik der EU gelegt.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2002 - Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung [KOM(2002) 82 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Verordnung (EG) Nr. 2493/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. November 2000 über Maßnahmen zur Förderung der vollen Einbeziehung der Umweltaspekte in den Entwicklungsprozess der Entwicklungsländer [Amtsblatt L 288 vom 15.11.2000]

Mitteilung der Kommission vom 15. Mai 2000: „Einbeziehung von Umweltbelangen und nachhaltiger Entwicklung in die Politik der wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit - Elemente einer umfassenden Strategie" [KOM(2000) 264 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 16.12.2005