Genfer Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung

Beschluss 81/462/EWG über den Abschluss des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung

WAS IST DER ZWECK DES ÜBEREINKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung bezeichnet die unmittelbare oder mittelbare Freisetzung von Stoffen durch den Menschen in die Luft, aus der sich abträgliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt in einem anderen Land ergeben und für die es nicht möglich ist, Beiträge einzelner Emissionsquellen oder Gruppen von Quellen gegeneinander abzugrenzen.

Insgesamt wurden im Rahmen dieses Übereinkommens diese acht eigenständigen Protokolle erarbeitet:

Politische Zusammenarbeit

Im Übereinkommen ist festgelegt, dass die Vertragsparteien geeignete politische Maßnahmen und Strategien erarbeiten und umsetzen müssen, insbesondere Luftreinhaltemaßnahmen.

Die Vertragsparteien kommen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) zur Evaluierung der erreichten Fortschritte und zur Abstimmung zu Themenbereichen im Zusammenhang mit dem Übereinkommen zusammen.

Wissenschaftliche Zusammenarbeit

Die Vertragsparteien vereinbaren, Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere zur Verminderung der Emissionen der hauptsächlichen luftverunreinigenden Stoffe, ferner Maßnahmen zur Überwachung und Messung der Emissionsraten und der Konzentrationen sowie zum besseren Verständnis ihrer Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt.

Informationsaustausch

Die Vertragsparteien tauschen Informationen aus, insbesondere zu

Zusammenarbeit bei der Überwachung der Verunreinigung

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Übereinkommen ist am 16. März 1983 in Kraft getreten, 90 Tage nach dem Tag der Hinterlegung der 24. Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENTE

Übereinkommen über weiträumige Luftvereinigung – Resolution über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (ABl. L 171 vom 27.6.1981, S. 13-24)

Beschluss 81/462/EWG des Rates vom 11. Juni 1981 über den Abschluss des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (ABl. L 171 vom 27.6.1981, S. 11-12)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss (EU) 2017/1757 des Rates vom 17. Juli 2017 zur Annahme – im Namen der Europäischen Union – einer Änderung des Protokolls von 1999 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon (ABl. L 248 vom 27.9.2017, S. 3-75)

Beschluss (EU) 2016/768 des Rates vom 21. April 2016 zur Annahme der Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle (ABl. L 127 vom 18.5.2016, S. 8-20)

Beschluss (EU) 2016/769 des Rates vom 21. April 2016 zur Annahme der Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (ABl. L 127 vom 18.5.2016, S. 21-31)

Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17-119)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2010/75/EU wurden in das Originaldokument eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss 2004/259/EG des Rates vom 19. Februar 2004 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des Protokolls zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (ABl. L 81 vom 19.3.2004, S. 35-36)

Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP) (ABl. L 81 vom 19.3.2004, S. 37-71)

Beschluss 2003/507/EG des Rates vom 13. Juni 2003 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon (ABl. L 179 vom 17.7.2003, S. 1-2)

Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon (ABl. L 179 vom 17.7.2003, S. 3-54)

Beschluss 2001/379/EG des Rates vom 4. April 2001 über die Genehmigung – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des Protokolls zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle (ABl. L 134 vom 17.5.2001, S. 40)

Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle (ABl. L 134 vom 17.5.2001, S. 41-64)

Beschluss 98/686/EG des Rates vom 23. März 1998 über den Abschluss durch die Europäische Gemeinschaft des Protokolls zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend eine weitere Verringerung von Schwefelemissionen (ABl. L 326 vom 3.12.1998, S. 34)

Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen (ABl. L 326 vom 3.12.1998, S. 35-56)

Beschluss 93/361/EWG des Rates vom 17. Mai 1993 über den Beitritt der Gemeinschaft zu dem Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses (ABl. L 149 vom 21.6.1993, S. 14-15)

Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses (ABl. L 149 vom 21.6.1993, S. 16-26)

Beschluss 86/277/EWG des Rates vom 12. Juni 1986 über den Abschluss des Protokolls zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979, betreffend die langfristige Finanzierung des Programms über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa (EMEP) (ABl. L 181 vom 4.7.1986, S. 1)

Protokoll zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979, betreffend die langfristige Finanzierung des Programms über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa (EMEP) (ABl. L 181 vom 4.7.1986, S. 2-5)

Letzte Aktualisierung: 08.09.2020