Ein Jahr nach dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung

Ein Jahr nach dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung, der im September 2002 in Johannesburg stattfand, untersucht die Europäische Kommission die Fortschritte, die bei der Umsetzung der von der Europäischen Union auf diesem Gipfel eingegangenen Verpflichtungen gemacht wurden. Die Kommission untersucht die diesbezüglich durchgeführten Maßnahmen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen der Union. Diese Maßnahmen betreffen unter anderem die Kohärenz der EU-Politik, die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die Förderung umweltgerechter Konsum- und Produktionsmuster, die Verringerung von Armut, den Handel und die Globalisierung sowie eine globale Umweltpolitik.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament vom 23. Dezember 2003, „Ein Jahr nach dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung: Umsetzung unserer Verpflichtungen" [KOM (2003) 829 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Beim Gipfel von Johannesburg im September 2002 legte die Staatengemeinschaft folgende Hauptziele fest:

Im März 2003 hat der Europäische Rat Schwerpunkte für Maßnahmen festgelegt, um die in Johannesburg vereinbarten Ziele zu erreichen und die Prioritäten der EU-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung zu untermauern. Sie betreffen unter anderem die Förderung des nachhaltigen und fairen Handels, die weitere Umsetzung der EU-Initiativen „Wasser zum Leben", "Bekämpfung der Armut und nachhaltige Entwicklung durch Energie", die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die Förderung umweltgerechter Konsum- und Produktionsmuster sowie eine globale Umweltpolitik.

Die Union hat sowohl innerhalb als auch außerhalb ihrer Grenzen folgende Maßnahmen getroffen, um die oben genannten Ziele und Schwerpunkte zu erreichen.

Maßnahmen innerhalb der Union

Es ist von größter Bedeutung, die unterschiedlichen politischen Ansätze der Union durch eine verstärkte Abstimmung zu harmonisieren. Dies betrifft sowohl die interne Ebene der EU (Berücksichtigung von Umweltfragen in anderen Politikbereichen der EU) als auch die externe Ebene (vor allem, um unerwünschte Folgen europäischer Politik außerhalb der Union zu vermeiden). Diese beiden Aspekte wurden beispielsweise bei den letzten Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik berücksichtigt. Außerdem ist vorgesehen, sie in den Bereichen Energie und Verkehr sowie in der Regional- und Kohäsionspolitik zu berücksichtigen. Um die Auswirkungen der Kommissionsvorschläge zu bewerten, wurde ein Beurteilungsinstrument eingesetzt. Es ermöglicht, die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Vorschläge innerhalb der EU sowie deren Auswirkungen in Drittstaaten zu bewerten. Im Juni 2003 wurde beschlossen, auf diplomatischer Ebene ein Netzwerk für Umweltpolitik aufzubauen. Diesem wird voraussichtlich eine wichtige Rolle zukommen bei der Berücksichtigung von Umweltfragen in den Außenbeziehungen der EU.

Im Hinblick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen hat sich die EU für den Bereich der biologischen Vielfalt ein Ziel gesetzt, das über den Kompromiss von Johannesburg hinausgeht. Statt den Rückgang biologischer Vielfalt bis 2010 einzudämmen, wie in Johannesburg beschlossen, hat sich die EU verpflichtet, bis zu diesem Zeitpunkt den Rückgang biologischer Vielfalt zum Stillstand zu bringen. Die Gemeinschaftspolitik im Bereich der biologischen Vielfalt wird derzeit überprüft, Aktionspläne wurden ausgearbeitet und Indikatoren für biologische Vielfalt werden entwickelt. Darüber hinaus werden derzeit Strategien entwickelt zum Schutz von Böden und Meeren, wo sich ein Großteil der biologischen Vielfalt findet. Im Oktober 2003 hat die Kommission eine Mitteilung über die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen veröffentlicht, deren Ziel es ist, die Arten der Nutzung von Ressourcen mit hohem Potenzial zur Verbesserung der Umwelt zu ermitteln.

Die EU hat ein breites Spektrum an Instrumenten entwickelt, um nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster zu fördern, beispielsweise die Politik der integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, das Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS), Umweltzeichen, Sozialgütesiegel und Gütesiegel für fairen Handel, die neuen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und Elektrizität und die integrierte Produktpolitik. Die EU muss sich neben diesen Instrumenten auch auf die Bereiche konzentrieren, in denen die Emissionen weiter zunehmen, wie zum Beispiel Verkehr und Energie. Die neue EU-Chemikalienpolitik (REACH) leistet hierzu ebenfalls einen wichtigen Beitrag. Dasselbe gilt für den Aktionsplan Umwelttechnologie.

Die Erweiterung der Europäischen Union hat wesentlich zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen und wird das auch weiterhin tun. Die zehn neuen Mitgliedsstaaten haben ihre Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht (insbesondere auch die Umweltschutz- und Sozialvorschriften) angeglichen.

Maßnahmen außerhalb der Union

Zur Bekämpfung der Armut hat die EU Maßnahmen getroffen, um die bei der Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Monterrey eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, vor allem in Bezug auf die Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe.

Die EU hat Initiativen im Bereich der Wasser-, Energie- und Forstwirtschaft ausgearbeitet. Auf der Konferenz von Johannesburg wurden die Initiativen "Wasser zum Leben", und "Bekämpfung der Armut und nachhaltige Entwicklung durch Energie" ins Leben gerufen. Eine dritte Initiative im Bereich der Forstwirtschaft hat vor allem die Zielsetzung, den illegalen Holzeinschlag und den damit in Zusammenhang stehenden Handel zu bekämpfen. Im Rahmen der Wasserinitiative hat die Gemeinschaft einen Wasserfonds für die Länder Afrikas, der Karibik und Asiens geschaffen. Die Kommission hat einen Aktionsplan zum Thema „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor" veröffentlicht.

Die EU nimmt an den Treffen der Welthandelsorganisation (WTO) teil und ist bestrebt, die Entwicklungsländer wirksam in das Welthandelssystem zu integrieren („Entwicklungsprogramm von Doha"), um die Ziele zu erreichen, die auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Handel und Globalisierung beschlossen wurden. Sie hat sich auch dazu verpflichtet, den Themen Umwelt und nachhaltige Entwicklung bei Handelsgesprächen mit Drittstaaten Rechnung zu tragen. Die EU richtet derzeit einen Helpdesk für den Handel ein, um Exporteuren aus Drittstaaten die für den Zugang zum europäischen Markt notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Mehrere Maßnahmen wurden eingeleitet, um die soziale Verantwortung von Unternehmen in der Gemeinschaft und auf globaler Ebene zu verbessern und zu fördern. Die Nachhaltigkeitsprüfung wurde von der EU in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen gestellt, den Aspekt der Nachhaltigkeit in ihre Handelspolitik zu integrieren.

Die Gemeinschaft ist der Meinung, dass die Stärkung einer globalen Ordnungspolitik im Bereich der nachhaltigen Entwicklung notwendig ist, um die in Johannesburg eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Der Europäische Rat hat angeregt, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen zu verstärken, erforderlichenfalls durch Einrichtung einer Umweltbehörde der Vereinten Nationen. Die EU unterstützt die UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung als wichtigstes internationales Forum zur Beobachtung der Folgemaßnahmen zum Durchführungsplan, wie er auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung beschlossen wurde. Darüber hinaus beteiligt sich die Union aktiv an der Entwicklung von Programmen, die den Umstieg auf nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster ermöglichen, und an der Ausarbeitung von nationalen Strategien für eine nachhaltige Entwicklung.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung - Ein Aktionsprogramm [KOM(2005) 658 Endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 25.07.2007