Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Grundwasserrichtlinie)

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Richtlinie sieht folgende Maßnahmen vor:

Chemischer Zustand des Grundwassers

Von einem guten chemischen Zustand des Wassers wird ausgegangen, wenn:

Schadstoffgehalt des Grundwassers

Verhinderung und Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 16. Januar 2007 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis zum 16. Januar 2009 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 19-31)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2006/118/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENES DOKUMENT

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABL. L 327 vom 22.12.2000, S. 1-73)

Siehe konsolidierte Fassung

Letzte Aktualisierung: 01.03.2017