Wälder und Entwicklung: Das Konzept der EG

Die Kommission definiert die Ziele der Europäischen Gemeinschaft für die Entwicklungszusammenarbeit im forstwirtschaftlichen Sektor, legt die Bereiche für den Dialog und für Unterstützungsmaßnahmen fest und erläutert die Maßnahmen, über die diese Ziele unter Berücksichtigung der Erfahrungen der vergangenen Jahre verwirklicht werden können.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 4. November 1999, Wälder und Entwicklung: Das Konzept der EG [KOM(1999) 554 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Wälder und Baumbestände in den Entwicklungsländern sind wirtschaftlich, sozial und ökologisch von größter Bedeutung für die lokalen Gemeinschaften und die Volkswirtschaften der einzelnen Länder. Zudem sind sie ökologisch u. a. wichtig für den Artenschutz und den Schutz der Anbauflächen.

In den vergangenen Jahrzehnten stellte die internationale Gemeinschaft erhebliche Mittel für die Entwicklung des Waldsektors bereit. Es wurden immer mehr Anstrengungen unternommen, um den Erhalt der Artenvielfalt zu gewährleisten, und die forstwirtschaftlich genutzten Flächen nahmen zu. Ungeachtet dieser Initiativen gehen die Waldflächen in den meisten Ländern jedoch weiter zurück.

Die nachhaltige Waldbewirtschaftung ist das übergeordnete Ziel für die Entwicklung des Waldsektors. Dabei bezieht sich der Begriff der Nachhaltigkeit auf das Gesamtspektrum des Nutzens, der aus den Wäldern in ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht gezogen werden kann. Das Fehlen objektiver Kriterien und Indikatoren zur Beurteilung der Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung und die begrenzten praktischen Erfahrungen sind jedoch ein Hindernis für eine effiziente nachhaltige Bewirtschaftung der Naturwälder.

Andere wichtige Faktoren, die ebenfalls negative Auswirkungen auf den Waldsektor haben:

Die Zertifizierung von Wäldern und die Vergabe von Gütezeichen für zertifizierte Forsterzeugnisse könnte sich zu einem nützlichen Marktinstrument entwickeln und den Verbrauchern die Möglichkeit bieten, durch eine Konsumentscheidung für entsprechend ausgewiesene Erzeugnisse zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung beizutragen.

Eine immer häufiger angewandte Alternative zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung ist die Anlage von Gehölzplantagen, um den Holz- und Faserstoffbedarf der Inlands- und der internationalen Märkte zu decken

Ökologische Funktionen

Die Tropenwälder beherbergen die Hälfte aller bekannten Pflanzen- und Tierarten und bilden Ökosysteme, innerhalb derer biologische Prozesse und abiotische Prozesse (in denen keine belebte Materie existiert bzw. existieren kann) ineinander greifen. Die internationale Gemeinschaft hat sich im Rahmen des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt zur Erhaltung der Artenvielfalt verpflichtet. Wälder und Baumbestände verhindern Erdrutsche und Bodenerosion und fungieren als Wasserfilter. Wälder haben global maßgeblichen Einfluss auf das ökologische Gleichgewicht: Sie sind sowohl CO² -Quelle als auch CO²-Senke und können daher Klimaänderungen sowohl beschleunigen als auch eindämmen.

Wirtschaftliche Funktionen

Auf die Forsterzeugnisse und forstlichen Dienstleistungen entfallen rund 2 % des weltweiten BIP und 3 % des internationalen Warenhandels. In vielen Entwicklungsländern, insbesondere in Afrika (6 %) und Südamerika (3 %), ist der Beitrag der Wälder zum BIP verhältnismäßig hoch.

Unberücksichtigt blieben bei diesen Schätzungen die nicht messbaren Leistungen der Waldflächen wie die Kohlenstoffspeicherung, die Erhaltung der Artenvielfalt usw. Außerdem fand auch die Verwendung von nicht handelbarem Holz und Waldnebenerzeugnissen durch die indigene Bevölkerung keine Berücksichtigung.

Das in den Entwicklungsländern vorherrschende Preisberechungssystem für Holz und die Konzessionsgebühren führen zu einer Unterbewertung des Holzes und der Wälder. Die Erlöse, die der Staat als Waldeigentümer erzielt, belaufen sich häufig nur auf 10-20 % der Einnahmen, die unter echten Marktbedingungen erzielt werden könnten. Ein realistischeres Preissystem könnte dazu beitragen, dass die Einnahmen der öffentlichen Hand steigen und die Entwaldung langsamer voranschreitet.

Was die Vermarktung von Forsterzeugnissen anbetrifft, so besteht das Ziel darin, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Handels- und Umweltinteressen zu erzielen, um eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen.

Soziale Aspekte

Im Forstsektor gibt es ein breites Spektrum von Interessengruppen. Die Politiker, die Landwirtschaftslobbies, die Menschen vor Ort, die Industrie haben allesamt ein direktes oder indirektes Interesse an den Wäldern. Für die indigene Waldbevölkerung besitzen die Wälder zudem existentiellen Wert und eine tiefe kulturelle Bedeutung. Es ist daher überaus wichtig, bei Maßnahmen zum Schutz der Wälder die sozialen Aspekte ebenfalls zu berücksichtigen.

Institutionelle Aspekte

Die staatlichen Behörden sind für die Umsetzung der Strategien für den Waldsektor zuständig. In den letzten Jahren haben jedoch in einer Reihe von Entwicklungsländern die institutionellen Kapazitäten, die eine staatliche Kontrolle und Einflussnahme ermöglichen, abgenommen.

Die Behörden stehen vor der Herausforderung, in einer Vielzahl von Sektoren (Forstwirtschaft, Umwelt, Landwirtschaft, gewerbliche Wirtschaft, Finanzen usw.) die waldrelevanten Fragen gebührend zu berücksichtigen und gleichzeitig an einer kohärenten Sektorpolitik festzuhalten.

Die Verpflichtungen

Die Notwendigkeit eines international konzertierten Vorgehens für den Schutz der Wälder ist bereits seit langem anerkannt und wurde auf verschiedenen Ebenen in unterschiedlicher Form zum Ausdruck gebracht.

Auf internationaler Ebene wurden 1992 von der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro die Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung, die Agenda 21 und die so genannten „Waldprinzipien" verabschiedet. Zwei rechtsverbindliche Instrumente wurden auf der Konferenz von Rio zur Unterzeichnung vorgelegt: das Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt. 1994 wurde die Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung angenommen. 1995 wurde das „Intergovernmental Panel for Forests" (IPF) unter Schirmherrschaft der UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung gebildet. 1997 erfolgte die Unterzeichnung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen.

Auf europäischer Ebene rückten Umweltfragen Mitte der achtziger Jahre in den Grundsatzerklärungen zur Kooperationspolitik der Gemeinschaft in den Mittelpunkt, als in das Lomé-III-Abkommen ein Abschnitt über Dürreperioden und Wüstenbildung aufgenommen wurde. Seither hat die Kommission eine Haushaltslinie für Maßnahmen für den Zeitraum 1996-1999 zur Erhaltung der Tropenwälder eingerichtet und das Problem der Entwaldung in das Lomé-Abkommen einbezogen. Außerdem hält die Gemeinschaft die auf internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen ein

Ziele der Gemeinschaftsstrategie

Das generelle Ziel der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft im Forstbereich besteht darin, "eine angemessene Bewaldungsdichte aufrechtzuerhalten und die Waldbewirtschaftung in den Entwicklungsländern zu verbessern, um auf diese Weise einen Beitrag zum Schutz der lokalen, regionalen und globalen Umwelt sowie zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten".

Daraus ergeben sich die folgenden speziellen Zielvorgaben für die Hilfeprogramme der EU:

Wege für die Verwirklichung dieser Ziele

Die entwicklungspolitischen Maßnahmen werden vier Schwerpunktbereiche umfassen, die dem Bedarf auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene Rechnung tragen:

Die Kommission wird im Rahmen dieser Strategie für die Koordinierung, Kohärenz und Komplementarität mit den Hilfeprogrammen der EU sorgen und ihre Umsetzung überwachen.

Das globale Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Menschen und die Gemeinschaften, die vom Wald bzw. der Forstwirtschaft abhängig sind, sowie die Gesellschaft insgesamt in die Lage zu versetzen, waldspezifische Güter und Dienstleistungen zu nutzen, die auf einer sozial vertretbaren, wirtschaftlich soliden und umweltverträglichen Basis hergestellt werden.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) - Vorschlag für einen EU-Aktionsplan" [KOM(2003) 251 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Kommission legt ein Verfahren und ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des immer besorgniserregenderen Problems des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels fest. Hauptziel ist es, in den Holz erzeugenden Ländern verantwortungsvolles Handeln zu fördern und freiwillige Partnerschaften mit diesen Ländern aufzunehmen, damit nur legal erzeugtes Holz in die Europäische Union (EU) eingeführt wird.

Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF) - erste ordentliche Tagung im Juni 2001 - Schlussfolgerungen des Rates [Amtsblatt C 164 vom 7.6.2001]

Mitteilung der Kommission vom 27. März 2001 an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit (Band V) [KOM(2001) 162 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Kommission prüft die Möglichkeiten, wie der Prozess der Verarmung der biologischen Vielfalt und der Umweltzerstörung in den Entwicklungsländern umgekehrt und gleichzeitig ein Beitrag zur Bekämpfung der Armut geleistet werden kann.

Verordnung (EG) Nr. 2494/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. November 2000 über Maßnahmen für die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung tropischer und anderer Wälder in den Entwicklungsländern [Amtsblatt L 288 vom 15.11.2000].

Die Europäische Union leistet finanzielle Unterstützung zur Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder in den Entwicklungsländern, damit diese den wirtschaftlichen, sozialen und Umweltanforderungen an diese Wälder genügen.

Letzte Änderung: 29.06.2007