Strategie zur Einbeziehung der Umweltbelange in den Binnenmarkt

Von der Europäischen Union wurden Maßnahmen zur Förderung der Synergien zwischen dem Binnenmarkt und der Umweltpolitik der Gemeinschaft eingeführt und entsprechende Leitlinien vorgeschlagen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 8. Juni 1999: Binnenmarkt und Umwelt [KOM(99) 263 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Umweltnormen werden häufig als Hemmnisse für den Zugang zum Markt empfunden (aufgrund strenger technischer Vorschriften), die Marktöffnung dagegen oftmals als Bedrohung für die Qualität der Umwelt.

Mit dem Vertrag von Amsterdam wird das Prinzip, Umweltanforderungen in andere Politikbereiche einzubeziehen, verfestigt und als Schlüssel zur Förderung einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung anerkannt (Artikel 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft). Die Gemeinschaft muss daher ein kohärentes Konzept entwickeln, mit dem sie die im Vertrag zu Binnenmarkt und Umwelt festgelegten Ziele erreichen kann, ohne dabei ihre internationalen Verpflichtungen zu vernachlässigen.

Eines der Ziele des Aktionsplans für den Binnenmarkt ist die Schaffung eines Binnenmarktes für die Bürger. Dabei wurde dem Umweltschutz ein hoher Stellenwert eingeräumt. Nach Ansicht der Kommission ist es von vorrangiger Bedeutung, die Synergien zwischen dem Binnenmarkt und der Umweltpolitik mit verschiedenen Initiativen in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, staatliche Beihilfen, Normung, Finanzberichtswesen und Entwicklung des Umweltzeichens zu verfestigen.

Der Gemeinschaft müssen auch Instrumente der Wirtschaftspolitik wie steuerliche Instrumente (Umweltabgaben und -steuern) zur Verfügung stehen, die ein geeignetes Mittel zur Anwendung des Verursacherprinzips sein können.

Die Kommission stellt eine Reihe von Maßnahmen vor, die mit dem Ziel ergriffen werden können, Umweltziele in verschiedenen Bereichen des Binnenmarktes in verstärktem Maße einzubeziehen:

Kontext

Beim Gipfel von Cardiff rief der Europäische Rat alle verantwortlichen Organisationen des Rates dazu auf, ihre Strategien zur Verwirklichung des allgemeinen Grundsatzes der Einbeziehung der Umweltpolitik in alle Politikbereiche der Union festzulegen. In Cardiff lag der Schwerpunkt auf den Sektoren Energie, Verkehr und Landwirtschaft.

Daran anknüpfend bezog der Europäische Rat in Wien drei weitere Bereiche in diesen Prozess mit ein: Binnenmarkt, Industrie und Entwicklung.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht des Rates vom 30. Mai 2001 an den Europäischen Rat von Göteborg - Strategie zur Einbeziehung des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung in die Binnenmarktpolitik.

Mit diesem Bericht bestätigt der Rat die Strategie, wonach bei der zukünftigen Entwicklung des Binnenmarktes Umweltbelange Berücksichtigung finden sollen. Diese grundlegende Strategie stützt sich in erster Linie auf folgende Instrumente:

Mitteilung der Kommission vom 15. Mai 2001: Nachhaltige Entwicklung in Europa für eine bessere Welt: Strategie der Europäischen Union für eine nachhaltige Entwicklung (Vorschlag der Kommission für den Europäischen Rat in Göteborg) [KOM(2001) 264 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 07.10.2005