Übereinkommen von Barcelona zum Schutz des Mittelmeers

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung (Übereinkommen von Barcelona)

Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers vor Verschmutzung (geändertes Übereinkommen von Barcelona)

Protokoll zur Verhütung der Verschmutzung des Mittelmeers durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge

Beschluss 77/585/EWG über den Abschluss des Übereinkommens zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung sowie des Protokolls zur Verhütung der Verschmutzung des Mittelmeers durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge

Protokoll über den Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung vom Lande aus (Protokoll über Verschmutzung vom Lande aus)

Änderungen des Protokolls über den Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung vom Lande aus

Beschluss 1999/801/EG über die Annahme der Änderungen des Protokolls über den Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung vom Lande aus

Beschluss 83/101/EWG über den Abschluss des Protokolls über den Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung vom Lande aus

Protokoll über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers (Protokoll über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt)

Beschluss 84/132/EWG – Abschluss des Protokolls über die besonderen Schutzgebiete des Mittelmeers

Beschluss 1999/800/EG über den Abschluss des Protokolls über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers sowie die Annahme der Anhänge des Protokolls (Übereinkommen von Barcelona)

Protokoll über die Zusammenarbeit bei der Vermeidung der Verschmutzung durch Schiffe und bei der Bekämpfung der Verschmutzung des Mittelmeers in Notfällen (Verhütungs- und Notfallprotokoll)

Beschluss 2004/575/EG – Abschluss des Protokolls über die Zusammenarbeit bei der Vermeidung der Verschmutzung durch Schiffe und bei der Bekämpfung der Verschmutzung des Mittelmeers in Notfällen zum Übereinkommen von Barcelona zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung

Protokoll über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum (Protokoll über integriertes Küstenzonenmanagement)

Beschluss 2010/631/EU – Abschluss des Protokolls über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers

Protokoll zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung durch die Erforschung und Nutzung des Festlandsockels, des Meeresbodens und des Meeresuntergrunds (Offshore-Protokoll)

Beschluss 2013/5/EU – Beitritt der EU zum Protokoll zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung durch die Erforschung und Nutzung des Festlandsockels, des Meeresbodens und des Meeresuntergrunds

WAS IST DER ZWECK DES ÜBEREINKOMMENS, DER BESCHLÜSSE UND DER PROTOKOLLE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Übereinkommen von Barcelona

Die Ziele des Übereinkommens sind:

Die Parteien des Übereinkommens verpflichten sich

Es wurde 1995 geändert. Die wichtigsten Änderungen waren:

Das Übereinkommen hat sieben angehängte Protokolle:

Dumping-Protokoll

Verhütungs- und Notfallprotokoll

Protokoll über Verschmutzung vom Lande aus

Protokoll über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt

Offshore-Protokoll

Protokoll über gefährliche Abfälle

Protokoll über integriertes Küstenzonenmanagement (ICZM)

Die EU ist Vertragspartei aller oben genannten Protokolle – mit Ausnahme des Protokolls über gefährliche Abfälle.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Guter Umweltzustand: definiert in der EU-Rahmenrichtlinie für Meeresstrategien (Richtlinie 2008/56/EG – siehe Zusammenfassung) als den Umweltzustand von Meeresgewässern, in denen diese ökologisch vielfältige und dynamische Ozeane und Meere bieten, die sauber und gesund sind und produktiv unter ihren spezifischen Bedingungen, und die Nutzung der Meeresumwelt ist auf einem nachhaltigen Niveau, wodurch das Potenzial für Nutzungen und Aktivitäten heutiger und zukünftiger Generationen gesichert wird.
Integriertes Küstenzonenmanagement: ein dynamischer Prozess für die nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung von Küstengebieten unter Berücksichtigung der Fragilität von Küstenökosystemen und -landschaften, der Vielfalt von Aktivitäten und Nutzungen, der Wechselwirkungen zwischen Letzteren und der maritimen Zukunft einiger der Letzteren und ihre Auswirkungen auf Land und Meer.

HAUPTDOKUMENTE

Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung (Übereinkommen von Barcelona) (ABl. L 240 vom 19.9.1977, S. 3-11)

Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers vor Verschmutzung (geändertes Übereinkommen von Barcelona)

Protokoll zur Verhütung der Verschmutzung des Mittelmeers durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge (ABl. L 240 vom 19.9.1977, S. 44-50)

Beschluss 77/585/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über den Abschluss des Übereinkommens zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung sowie des Protokolls zur Verhütung der Verschmutzung des Mittelmeers durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge (ABl. L 240 vom 19.9.1977, S. 1-34)

Protokoll über den Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung vom Lande aus (ABl. L 67 vom 12.3.1983, S. 3-18)

Änderungen des Protokolls über den Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung vom Lande aus (ABl. L 322 vom 14.12.1999, S. 20-31)

Beschluss 1999/801/EG des Rates vom 22. Oktober 1999 über die Annahme der Änderungen des Protokolls über den Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung vom Lande aus (Übereinkommen von Barcelona) (ABl. L 322 vom 14.12.1999, S. 18-31)

Beschluss 83/101/EWG des Rates vom 28. Februar 1983 über den Abschluss des Protokolls über den Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung vom Lande aus (ABl. L 67 vom 12.3.1983, S. 1-2)

Protokoll über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers (ABl. L 322 vom 14.12.1999, S. 3-17)

Beschluss 84/132/EWG des Rates vom 1. März 1984 über den Abschluss des Protokolls über die besonderen Schutzgebiete des Mittelmeers (ABl. L 68 vom 10.3.1984, S. 36-37)

Beschluss 1999/800/EG des Rates vom 22. Oktober 1999 über den Abschluss des Protokolls über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers sowie die Annahme der Anhänge des Protokolls (Übereinkommen von Barcelona) (ABl. L 322 vom 14.12.1999, S. 1-2)

Protokoll über die Zusammenarbeit bei der Vermeidung der Verschmutzung durch Schiffe und bei der Bekämpfung der Verschmutzung des Mittelmeers in Notfällen (ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 41-46)

Beschluss 2004/575/EG des Rates vom 29. April 2004 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des Protokolls über die Zusammenarbeit bei der Vermeidung der Verschmutzung durch Schiffe und bei der Bekämpfung der Verschmutzung des Mittelmeers in Notfällen zum Übereinkommen von Barcelona zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung (ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 40)

Protokoll über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum (ABl. L 34 vom 4.2.2009, S. 19-28)

Beschluss 2010/631/EU des Rates vom 13. September 2010 über den Abschluss des Protokolls über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers im Namen der Europäischen Union (ABl. L 279 vom 23.10.2010, S. 1-2)

Protokoll zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung durch die Erforschung und Nutzung des Festlandsockels, des Meeresbodens und des Meeresuntergrunds (ABl. L 4 vom 9.1.2013, S. 15-33)

Beschluss 2013/5/EU des Rates vom 17. Dezember 2012 über den Beitritt der Europäischen Union zum Protokoll zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung durch die Erforschung und Nutzung des Festlandsockels, des Meeresbodens und des Meeresuntergrunds (ABl. L 4 vom 9.1.2013, S. 13-14)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung über das Inkrafttreten des Protokolls zum Schutz des Mittelmeeres vor Verschmutzung durch die Erforschung und Nutzung des Festlandsockels, des Meeresbodens und des Meeresuntergrundes zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (ABl. L 187 vom 6.7.2013, S. 1)

Mitteilung über das Inkrafttreten des Protokolls über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (ABl. L 242 vom 20.9.2011, S. 1)

Letzte Aktualisierung: 30.06.2020