Entfernung und Beseitigung stillgelegter Offshore-Öl- und -Gas-Förderanlagen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (KOM(98) 49 endg.) – Entfernung und Beseitigung stillgelegter Offshore-Öl- und -Gas-Förderanlagen

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Ziel der Europäischen Kommission ist es, die Umwelt zu schützen, indem die Verschmutzung durch stillgelegte Offshore-Öl- und -Gas-Förderanlagen verringert wird.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Es gibt jedoch keinen gemeinschaftlichen Rechtsstandpunkt an sich in dieser Sache. Diese Übereinkommen stellen im Allgemeinen nur Mindestnormen dar. Einzelne Länder können strengere Bedingungen auferlegen.

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Entfernung und Beseitigung stillgelegter Offshore-Öl- und -Gas-Förderanlagen (KOM(98) 49 endg. vom 18.2.1998)

Letzte Aktualisierung: 23.02.2017