Übereinkommen von Bern

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume

Beschluss 82/72/EWG – Abschluss des Übereinkommens zur Erhaltung der europäischen freilebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume

WAS IST DER ZWECK DES ÜBEREINKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Übereinkommen von Bern ist am 6. Juni 1982 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (ABl. L 38 vom 10.2.1982, S. 3-32)

Beschluss 82/72/EWG des Rates vom 3. Dezember 1981 über den Abschluss des Übereinkommens zur Erhaltung der europäischen freilebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume (Übereinkommen von Bern) (ABl. L 38 vom 10.2.1982, S. 1-2)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss 98/746/EG des Rates vom 21. Dezember 1998 über die Annahme der Änderungen zu den Anhängen II und III des Übereinkommens von Bern zur Erhaltung der europäischen freilebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume durch die Gemeinschaft, beschlossen auf der 17. Sitzung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens (ABl. L 358 vom 31.12.1998, S. 114)

Letzte Aktualisierung: 15.05.2020