Verkehr und CO2

1) ZIEL

Umweltschutz durch Verringerung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Rahmen der auf der Konferenz von Kyoto eingegangenen Verpflichtungen.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen vom 31. März 1998: Über Verkehr und CO2 - Entwicklung eines Gemeinschaftskonzepts.

3) INHALT

Durch die Vereinbarung von Kyoto wird bestätigt, daß eine Verringerung der Treibhausgasemissionen zum Schutz der Umwelt und zur Eindämmung der Klimaänderungen unerläßlich ist. In Kyoto wurde als Ziel eine sich auf alle Wirtschaftszweige erstreckende Emissionsreduzierung um 8 % bis 2008-2012 vereinbart, ausgehend von den Werten des Jahres 1990.

In der Europäischen Union ist der Anteil des Verkehrs an den gesamten CO2-Emissionen von 19 % im Jahre 1985 auf 26 % im Jahre 1995 gestiegen. Die verkehrsbedingten CO2-Emissionen der EU machen derzeit etwa 3,5 % aller CO2-Emissionen weltweit aus. Jegliche Maßnahme zur Verringerung der CO2-Emissionen erfordert einen Eingriff bei den verkehrsbedingten Emissionen.

Die Kommission erklärt in dieser Mitteilung, daß durch die vorgeschlagenen oder bereits verabschiedeten Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Verkehrspolitik oder auf lokaler Ebene die Zunahme der CO2-Emissionen halbiert werden kann. Im Hinblick auf die folgende Konferenz in Buenos Aires im Jahre 1998 schlägt sie diesbezüglich ein umfassendes und koordiniertes politisches Konzept vor. Sie legt ein Bündel von Maßnahmen zur Verringerung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen vor und stellt Aktionspläne für die einzelnen Einsatzebenen auf.

Straßengüterverkehr:

Die Logistik muß verbessert werden, um den Verkehrsbetrieb durch verschiedene Maßnahmen effizienter zu gestalten, und zwar durch

Personenkraftwagen:

Die Hälfte der verkehrsbedingten CO2-Emissionen in der EU entfallen auf Personenkraftwagen. Um die Schadstoffemissionen zu verringern, müssen die Automobilhersteller Fahrzeuge mit geringem Kraftstoffverbrauch entwickeln. Damit könnten die CO2-Emissionen neuer Autos auf dem Markt um rund 30 % gesenkt werden.

Die Europäische Union hat bereits eine Strategie zur Reduzierung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen durch eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Kraftstoffverbrauchs von Pkw angenommen mit dem Ziel, bis 2005 (oder spätestens 2010) für alle Neufahrzeuge einen durchschnittlichen Grenzwert für die CO2-Emissionen von 120 g/km zu erreichen [KOM(95) 689 endg.; Schlußfolgerungen des Rates vom 25.06.1996]. Diese Strategie umfaßt eine Umweltvereinbarung mit der Automobilindustrie und steuerliche Maßnahmen. Weitere Maßnahmen sind jedoch notwendig, z. B. die Weiterentwicklung der Kraftfahrzeugbesteuerung und ein System der Verbraucherinformation. Außerdem müssen schadstoffärmere, alternative Kraftstoffe entwickelt werden.

Eisenbahngüterverkehr:

Eine der Prioritäten der Kommission in ihrer Strategie zur Verringerung der Schadstoffemissionen ist die Förderung der Eisenbahn. Dazu wird in dem 1996 erschienenen Weißbuch "Eine Strategie zur Revitalisierung der Eisenbahnen in der Gemeinschaft" ausgeführt, daß sich die Eisenbahnen besser an die Erfordernisse der Kunden anpassen und leistungsfähiger werden müssen. Dies erfordert eine stärkere Liberalisierung des Schienenverkehrs. Die Kommission wird 1998 ein Maßnahmenbündel für einen effizienten Binnenmarkt im Schienenverkehr vorlegen.

Sie schlägt folgendes vor:

Öffentlicher Personenverkehr:

Um die Schadstoffemissionen in Ballungsgebieten zu verringern, muß die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gefördert werden. Vielerlei Maßnahmen können dazu beitragen:

Seeverkehr:

Der Seeverkehr ist einer der saubersten Verkehrsträger. Daher muß er - einschließlich des Kurzstreckenseeverkehrs - gefördert werden.

Im Protokoll von Kyoto wird die Internationale Seeschiffahrtsorganisation mit der Aufgabe betraut, die Herabsetzung der Treibhausgasemissionen voranzutreiben. Obwohl die Kommission die Anstrengungen unterstützt, die im Rahmen der Internationalen Seeschiffahrtsorganisation unternommen werden, ist sie der Meinung, daß die innerhalb dieser Organisation angenommenen Maßnahmen nicht auf die Schiffahrtsindustrie der Industrieländer begrenzt werden dürften.

Luftverkehr:

Etwa 12 % der verkehrsbedingten CO2-Emissionen entfallen auf den Luftverkehr. Die Kommission wird 1998 eine Mitteilung über Luftverkehr und Umwelt vorlegen. Folgende Maßnahmen könnten zu einer wesentlichen Verringerung der CO2-Emissionen beitragen:

Die Kommission untersucht das System der Besteuerung des Luftverkehrs, insbesondere die Mehrwertsteuerregelung (keine Mehrwertsteuer innerhalb der EU) und die Besteuerung von Kerosin.

Entwicklung eines integrierten Transportsystems in der EU

Ein effizientes und kostenwirksames Verkehrssystem hilft bei der Verringerung der Schadstoffemissionen. Die Intermodalität muß gefördert werden, damit auf mehrere alternative Verkehrsträger gestützte Dienste von Haus zu Haus angeboten werden. Die Schaffung eines integrierten intermodalen Transportsystems ist ein Ziel der Kommission.

Nach einer Schätzung würde die Schaffung eines integrierten Systems für das Logistikmanagement, bei dem die Möglichkeiten der Telematik voll ausgeschöpft werden, eine Reduzierung der CO2-Emissionen um etwa 4 % ermöglichen.

Ferner möchte die Kommission die gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen ändern. Sie ist der Ansicht, daß eine Erhöhung der Mindeststeuern auf Kraftstoffe ein wichtiger Bestandteil einer Strategie zur Verringerung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen ist.

Faire und effiziente Preise

Die Kommission wünscht, daß die Preise im Verkehr die der Gesellschaft entstehenden Kosten widerspiegeln (Verschmutzung, Schäden an der Verkehrsinfrastruktur, Staus, Verkehrsunfälle, Lärmbelastung).

Erhöhung der Infrastrukturkapazität

Verkehrsprobleme werden häufig mit unzureichender Infrastrukturkapazität in Verbindung gebracht. Daher ist der Bau neuer Verkehrsinfrastrukturen ein vorrangiges Ziel der Europäischen Union (transeuropäische Netze). Gleichzeitig strebt die Kommission nach einer besseren Effizienz und Zuverlässigkeit der bestehenden Strukturen, z. B. durch die Entwicklung zuverlässiger Navigations- und Ortungsdienste.

Über die Maßnahmen bei einzelnen Verkehrsträgern hinaus schlägt die Kommission folgende ergänzende Maßnahmen vor:

Die Forschung muß zur Senkung der Herstellungskosten dieser Technologien beitragen. Im Rahmen der Programme ALTENER und THERMIE kann die Gemeinschaft folgende weitere Maßnahmen durchführen:

Allgemein sollte sich die Forschung im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms für Forschung, Entwicklung und Demonstration (1998-2002) konzentrieren auf die Zusammenhänge zwischen Verkehr auf der einen und Produktion und Konsum auf der anderen Seite, um Aufschlüsse darüber zu liefern, wie die Verbindung von Wirtschaftswachstum und Verkehrsaufkommen entkoppelt werden kann.

Insgesamt gesehen erfolgt nach Ansicht der Kommission die Umsetzung einer Politik zur wirksamen Verringerung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen am besten durch Aktionspläne auf den Ebenen der Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und lokaler Gebietskörperschaften.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

Entfällt

6) quellen

KOM(98) 204 endg.Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht

7) weitere arbeiten

8) durchführungsmassnahmen der kommission