Erhaltung wild lebender Vogelarten

Die Richtlinie von 1979 und die ändernden Richtlinien zielen auf die langfristige Erhaltung sämtlicher wild lebenden Vogelarten ab, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Grönlands) heimisch sind.

RECHTSAKT

Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten [Vgl. ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Ziel der vorliegenden Richtlinie und der ändernden Richtlinien ist es,

Außerdem müssen die Mitgliedstaaten die Lebensstätten und Lebensräume dieser Vogelarten durch folgende Maßnahmen erhalten und wiederherstellen:

Für bestimmte, in Anhang I der Richtlinien aufgeführte Arten und für Zugvogelarten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden.

Die Richtlinien legen eine allgemeine Regelung zum Schutz aller Vogelarten fest. Insbesondere ist es verboten,

Abgesehen von Ausnahmen, die für bestimmte bejagbare Vogelarten gelten, sind der Verkauf von lebenden und toten Vögeln und von deren Teilen oder aus diesen Tieren gewonnenen Erzeugnissen sowie deren Beförderung und Halten für den Verkauf und das Anbieten zum Verkauf verboten.

Die Mitgliedstaaten können unter bestimmten Bedingungen von den Bestimmungen dieser Richtlinien abweichen. Die Kommission achtet darauf, dass die Auswirkungen dieser Abweichungen mit diesen Richtlinien vereinbar sind.

Die Mitgliedstaaten müssen die zum Schutz, zur Regulierung und zur Nutzung der Bestände aller unter diese Richtlinien fallenden Vogelarten notwendigen Forschungen und Arbeiten fördern.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 79/409/EWG

6.4.1979

7.4.1981

ABl. L 103 vom 25.4.1979

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 81/854/EWG

-

-

ABl. L 319 vom 7.11.1981

Richtlinie 91/244/EWG

27.3.1991

31.7.1992

ABl. L 115 vom 8.5.1991

Richtlinie 94/24/EG

20.7.1991

30.9.1995

ABl. L 164 vom 30.6.1994

Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens

1.1.1995

-

ABl. L 1 vom 1.1.1995

Richtlinie 97/49/EG

2.9.1997

30.9.1998

ABl. L 223 vom 13.8.1997

Akte über den Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakischen Republik

1.5.2004

-

ABl. L 236 vom 23.9.2003

Verordnung (EG) Nr. 806/2003

5.6.2003

-

ABl. L 122 vom 16.5.2003

Richtlinie 2006/105/EG

1.1.2007

1.1.2007

ABl. L 363 vom 20.12.2006

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse - Anpassung an das Regelungsverfahren mit Kontrolle [KOM(2008) 105 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission vom 12. April 2006 über die Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Bericht über den Gesamtfortschritt Aktualisierung für den Zeitraum 1999-2001 [KOM (2006) 164 endg. - Amtsblatt C 130 vom 3. Juni 2006]

Bericht der Kommission vom 25. März 2002 über die Anwendung der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten. Aktualisierung für den Zeitraum 1996-1998 aufgrund der von den Mitgliedstaaten erteilten Informationen über die Anwendung der gemäß der Richtlinie in ihrem Land ergriffenen Maßnahmen [Bericht - KOM(2002) 146 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission vom 29. März 2000 über die Durchführung der Richtlinie 79/409/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Aktualisierung für den Zeitraum 1993-1995 aufgrund der von den Mitgliedstaaten erteilten Informationen über die Anwendung der gemäß der Richtlinie in ihrem Land ergriffenen Maßnahmen [Bericht - KOM(2000) 180 endg.]

Diesem dritten Bericht liegen die der Kommission von den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie übermittelten einzelstaatlichen Berichte zugrunde. Er erstreckt sich für die meisten Mitgliedstaaten auf die Jahre 1993, 1994 und 1995 und für Schweden, Finnland und Österreich auf das Jahr 1995

Zweiter Bericht vom 24. November 1993 über die Anwendung der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten Bericht [KOM(1993) 572 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Zweiter Bericht der Kommission über die Durchführung der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten. Diesem Bericht liegen die der Kommission von den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie übermittelten einzelstaatlichen Berichte zugrunde. Anlässlich des zehnten Jahrestags ihrer Inkraftsetzung wurde beschlossen, eine Bilanz zu ziehen, um den Beitrag der Richtlinie 79/409/EWG zur Erhaltung der Vogelfauna in der Gemeinschaft zu evaluieren. Das Hauptziel dieser Bilanz bestand darin, hervorzuheben, was dank der Richtlinie erreicht werden konnte und welche Probleme sich bei ihrer Anwendung zurzeit noch stellen. Dieser Bericht enthält eine Synthese der von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen und stellt eine umfassende Informationsgrundlage über die Durchführung der Richtlinie im Zeitraum 1981-1991 dar.

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen [Amtsblatt L 206 vom 22.7.1992]

Die Europäische Union hat die Absicht die biologische Vielfalt durch Erhaltung der Naturlebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen auf dem Gebiet der Europäischen Union zu festigen. Zu diesem Zweck wurde unter dem Namen „Natura 2000" ein ökologisches Netz von Naturschutzgebieten geschaffen. Weitere vorgesehene Maßnahmen in den Bereichen Kontrolle und Überwachung, Einführung von heimischen und nicht-heimischen Arten, Forschung und Erziehung sichern dem Netz Kohärenz.

Letzte Änderung: 08.04.2008