Rückgewinnung von Benzindämpfen, die bei der Lagerung von Ottokraftstoff freigesetzt werden

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 94/63/EG – Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-Emissionen) bei der Lagerung von Ottokraftstoff und seiner Verteilung von den Auslieferungslagern bis zu den Tankstellen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Diese Richtlinie sieht die Verringerung der Emissionen flüchtiger Verbindungen aus der Verdunstung von Benzin bei der Lagerung und Verteilung von Ottokraftstoffen vor.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 20. Januar 1995 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis 31. Dezember 1995 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 94/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-Emissionen) bei der Lagerung von Ottokraftstoff und seiner Verteilung von den Auslieferungslagern bis zu den Tankstellen (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 24-33)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 94/63/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2009/126/CE des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen (ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 36-39)

Siehe konsolidierte Fassung

Letzte Aktualisierung: 13.02.2017