Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Bereich der Naturressourcen

Die Kommission evaluiert die Rechtsvorschriften und die Umweltinitiativen der Gemeinschaft und schlägt ergänzende Maßnahmen vor, um zu einer größtmöglichen Nutzung dieses Instrumentariums zur Umsetzung der mit der Gemeinschaftsstrategie für biologische Vielfalt verfolgten Ziele in konkrete Maßnahmen zu gelangen. Ziel ist es, den Zustand der wild lebenden Tiere und Pflanzen, ihrer Ökosysteme und ihrer Lebensräume zu verbessern oder wenigstens zu erhalten.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 27. März 2001 an das Europäische Parlament und den Rat „Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Bereich der Naturressourcen (Teil II)" [KOM(2001) 162 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die genannte Mitteilung bildet den Teil II der Mitteilung der Kommission vom 27. März 2001 über Aktionspläne zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für die Gebiete Erhaltung der natürlichen Ressourcen, Landwirtschaft, Fischerei sowie Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Der Teil II ist speziell dem Schutz der Naturressourcen gewidmet.

Einleitung

Während der letzten Jahrzehnte sind die Arten und ihre Lebensräume, die Ökosysteme und die Gene (d.h. die biologische Vielfalt) weltweit immer rascher geschrumpft oder verschwunden. Dieser Verlust an biologischer Vielfalt ist sehr bedauerlich und wird sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken, da sie Grundlage ist für Nahrung, Fasern, Getränke, Medikamente und industrielle Verfahren sowie für Fischzucht und Landwirtschaft, von denen unser Leben abhängt.

Im Februar 1998 hat die Kommission eine Mitteilung über eine Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt herausgegeben. Diese Strategie sah bereits spezielle Aktionspläne für verschiedene Sektoren vor. Die heutige Mitteilung enthält Aktionspläne für den Schutz der natürlichen Ressourcen, die Landwirtschaft, die Fischerei sowie die Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Die Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und diese Aktionspläne sind Teil der Bemühungen der Europäischen Union, eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen und die Umweltbelange auch in andere Gebiete der Politik und in andere Tätigkeitsbereiche einzubeziehen.

Die Durchführung der Aktionspläne und ihr Erfolg sollen anhand von Indikatoren überwacht bzw. beurteilt werden, die die Kommission mit Hilfe der Mitgliedstaaten, Wissenschaftler und zuständigen Organisationen noch festlegen muss. Diese werden dann an Ort und Stelle abgelesen und miteinander verglichen.

Der Vermittlungsmechanismus der Europäischen Gemeinschaft (EC-CHM) ist ein wertvolles Forum für den Austausch von Informationen über die biologische Vielfalt. Er müsste gestärkt und ausgebaut werden.

Die Kommission bemüht sich zurzeit festzustellen, welcher Forschungsbedarf zur Erhaltung der biologische Vielfalt besteht, um diesen dann in ihrem sechsten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung zu berücksichtigen.

Die Kommission beabsichtigt, einen Fachausschuss für biologische Vielfalt zu bilden, der die Informationen weitergibt und nach möglichen Ergänzungen bei europäischen und nationalen Maßnahmen sucht. NRO, Industrie, Verbände und alle Interessenten werden als Beobachter an den Ausschusssitzungen teilnehmen können.

In dem Teil der genannten Mitteilung, der sich mit den Naturressourcen beschäftigt, werden folgende Ziele herausgestellt: Erhalt der wild lebenden Tiere und Pflanzen, Beendigung des Rückgangs der biologischen Vielfalt als Folge der Bewirtschaftung von Gewässern, Böden, Wäldern und Feuchtgebieten, Stop des Artenschwundes im gesamten Gebiet und weltweite Sicherung der biologischen Vielfalt. Auf diese Ziele wird in den folgenden Abschnitten näher eingegangen.

Erhalt der wild lebenden Tiere und Pflanzen

Im Hinblick auf die Wahrung und Verbesserung des Erhaltungszustands der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten werden in der Mitteilung drei Schwerpunkte genannt: Anwendung der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie, Einrichtung sowie finanzielle und technische Unterstützung von Netzen wie dem Natura-2000-Netz, Aufstellung besonderer Maßnahmenpläne für bedrohte und bejagbare Arten.

Die Mitteilung nennt als Ziel die ordnungsgemäße Umsetzung der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie in innerstaatliches Recht vor 2002. Sie sieht eine Überwachung auf der Grundlage von Leitlinien für die Mitgliedstaaten sowie die Möglichkeit rechtlicher Schritte gegen dieselben vor. Die Anhänge der beiden Richtlinien müssen geändert werden, um die biologische Vielfalt in den Kandidatenländern der Europäischen Union zu berücksichtigen und zu schützen.

Was das Natura-2000-Netz betrifft, so soll laut der Mitteilung bis Ende 2002 die Liste der Gebiete für alle biogeografischen Regionen, einschließlich der Waldgebiete, fertig gestellt werden. Für ihre Verwaltung sind Leitlinien geplant. Die Kommission wird die Finanzierung von Natura 2000 im Rahmen von Life-Natur -Projekten unterstützen. Sie weist darauf hin, dass sich die Gemeinschaftsprogramme den Schutz des Natura-2000-Netzes ausdrücklich zum Ziel setzen müssen.

Die Kommission wird die Maßnahmenpläne für die am stärksten bedrohten Vogelarten und die bejagbaren Arten fertig stellen. Im Rahmen internationaler Übereinkommen wird sie auch an der Aufstellung besonderer Maßnahmenpläne für andere bedrohte Arten mitwirken.

Beendigung des Rückgangs der biologischen Vielfalt als Folge der Bewirtschaftung von Gewässern, Böden, Wäldern und Feuchtgebieten

Um den derzeitigen, durch die Bewirtschaftung von Gewässern, Böden, Wäldern und Feuchtgebieten bedingten rückläufigen Trend in der biologischen Vielfalt umzukehren, wird in der Mitteilung dreierlei vorgeschlagen: Nutzung der Wasser-Rahmenrichtlinie, Stärkung der ökologischen Funktion des Bewuchses und Schutz der Feuchtgebiete.

Die Wasser-Rahmenrichtlinie soll als Grundlage für die Erhaltung und langfristig tragbare Nutzung der biologischen Vielfalt dienen. In jedem Wassereinzugsgebiet werden Untersuchungen durchgeführt über die Wasserqualität und -quantität im Verhältnis zum Bedarf sowie über den Wasserbedarf für die Bewässerung, die Stromerzeugung, den Verzehr und für industrielle und ökologische Zwecke.

Um die ökologische Rolle des Bewuchses bei der Erosionsbekämpfung zu stärken, sollen eine Informationsdatenbank eingerichtet und eine Kampagne zur Aufklärung der Öffentlichkeit über den notwendigen Bodenschutz durchgeführt werden. Außerdem soll vorgeschrieben werden, die Qualität der bei der Behandlung von Schlämmen und biologisch abbaubaren Abfällen entstehenden Produkte zu kontrollieren. Über die richtige Verwendung von Pestiziden wird es eine Mitteilung geben, und die Entwicklungspläne für den ländlichen Raum werden auch die biologische Vielfalt der Wälder berücksichtigen.

Die Kommission sorgt für den Erhalt der biologischen Vielfalt in den Feuchtgebieten durch entsprechende Maßnahmen im Rahmen von Natura 2000, der Wasser-Rahmenrichtlinie und der Strategie für ein integriertes Küstenzonenmanagement.

Stop des Artenschwundes im gesamten Gebiet

Im Hinblick auf die Entwicklung des Instrumentariums, das für eine bessere Erhaltung und langfristig tragbare Nutzung der biologischen Vielfalt in dem Gelände außerhalb der Schutzgebiete notwendig ist, werden in der Mitteilung folgende Schwerpunkte gesetzt: Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in den verschiedenen Bereichen der Landnutzungspolitik (Landwirtschaft, Fischerei, Strukturfonds und städtische Umwelt) und bei sektorübergreifenden Umweltmaßnahmen.

Damit die biologische Vielfalt tatsächlich bei sektorübergreifenden Umweltmaßnahmen berücksichtigt wird, sehen die in der Mitteilung beschriebenen Ziele und Maßnahmen neben einer grundsätzlichen Vorsorge und Umwelthaftung eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine strategische Umweltprüfung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und den Zugang zu Informationen, ein Umweltzeichen, eine Umweltbetriebsprüfung sowie eine europäische Chemikalienstrategie vor.

Die in der Mitteilung angegebenen Maßnahmen beziehen sich, soweit es die genetischen Ressourcen betrifft, auf nicht heimische, eingewanderte Arten, gentechnisch veränderte Organismen sowie zoologische und botanische Gärten.

Weltweite Sicherung der biologischen Vielfalt

Zur Sicherung der biologischen Vielfalt auf der Erde werden in der Mitteilung Ziele und Maßnahmen mit folgenden Schwerpunkten vorgeschlagen: Anwendung des CITES-Übereinkommens, bessere Koordinierung in den internationalen Gremien im Zusammenhang mit dem Klimawandel, dem Abbau der Ozonschicht und der Wüstenbildung, Wechselwirkungen zwischen dem Übereinkommen über biologische Vielfalt und anderen internationalen Übereinkommen mit dem Ziel, mehr Synergieeffekte zu erzeugen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 21. Dezember 2005 „Thematische Strategie für eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen" [KOM(2005) 670 KOM(2005) 670 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Durch diese Strategie wird ein Handlungsrahmen geschaffen mit dem Ziel, die Umweltbelastung aufgrund der Produktion und des Verbrauchs natürlicher Ressourcen zu verringern, ohne die wirtschaftliche Entwicklung zu behindern. Die Sorgen bezüglich der Ressourcen werden in allen einschlägigen Politikbereichen berücksichtigt, und es werden besondere Maßnahmen getroffen. So wird eine Zentralstelle für Daten und Indikatoren eingerichtet und ein europäisches Forum mit einer Gruppe internationaler Sachverständiger gebildet.

Letzte Änderung: 31.08.2006