Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung

Die vorliegende Mitteilung beinhaltet dieFaktoren, durch die die Europäische Union einen Beitrag zur nachhaltigen weltweiten Entwicklung leistet, und die Maßnahmen, die zu einem globalen Pakt für die nachhaltige Entwicklung führen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung [KOM (2002) 82 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union (EU) hat im Mai 2001 eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung festgelegt. Mit der Billigung dieser Strategie hat der Europäische Rat von Göteborg anerkannt, dass ihre externe Dimension zu vertiefen sei. Ferner forderte er die Kommission auf, Überlegungen darüber anzustellen, wie die Europäische Union zur globalen nachhaltigen Entwicklung beitragen kann. Diese Mitteilung wird dieser Aufforderung gerecht und ist ein Beitrag zur Konzipierung der Position der Union im Hinblick auf den Weltgipfel, der 2002 in Johannesburg stattgefunden hat.

In der Mitteilung wird davon ausgegangen, dass die Globalisierung ein starker Motor für das weltweite Wirtschaftswachstum ist und entscheidend dazu beiträgt, globale Probleme wie Gesundheit, Bildung, Umwelt usw. zu bewältigen. Eine ungehinderte Entfaltung der Marktkräfte jedoch führt zu wachsender Ungleichheit und Ausgrenzung und damit zu möglicherweise irreparablen Schäden für die Umwelt. Gefragt sind daher flankierende Maßnahmen, mit denen sich diese Folgen verhindern oder abfedern lassen. In den zentralen Bereichen Handel, Entwicklungsfinanzierung, Umweltmanagement, Bekämpfung von Armut und Kriminalität gilt es auch weiterhin kollektive Regeln festzulegen, die tatsächlich umgesetzt werden und deren Einhaltung kontrolliert wird. Außerdem muss die globale Governance verbessert, d.h. die Interdependenz effizienter gesteuert werden.

In der Mitteilung werden eine Reihe von Maßnahmen dargelegt, die zur weltweiten nachhaltigen Entwicklung beitragen sollen. Sie ergänzen die Strategie für die nachhaltige Entwicklung vom Mai 2001 und decken wirtschaftliche, gesellschaftliche, ökologische und finanzielle Fragen sowie die Aspekte der Kohärenz der Gemeinschaftspolitik und der Governance auf allen Ebenen ab.

Die Globalisierung nutzbar machen: den Handel dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung unterordnen

Damit die Globalisierung zur nachhaltigen Entwicklung beiträgt, beabsichtigt die Kommission die Durchführung der folgenden konkreten wirtschaftlichen Maßnahmen:

Armutsbekämpfung und Förderung der sozialen Entwicklung

Ziel ist es, bis zum Jahr 2015 die Zahl der von extremer Armut betroffenen Menschen (Personen, denen für den Lebensunterhalt maximal 1 USD pro Tag zur Verfügung steht) zu halbieren. Zu diesem Zweck sind die Quantität, Qualität, Durchschlagskraft und Nachhaltigkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu steigern. In diesem Bereich müssen die folgenden Maßnahmen durchgeführt werden:

Nachhaltiges Management natürlicher und ökologischer Ressourcen

Ziel ist es, den Trend hin zum Verlust ökologischer Ressourcen bis 2015 umzukehren und Zwischenziele in den Bereichen Wasserversorgung, Bodennutzung, Energie und Biodiversität festzulegen. Konkret geht es um folgende Maßnahmen:

Größere Kohärenz der Politik der Europäischen Union

Ziel ist die Einbeziehung der nachhaltigen Entwicklung in alle Politikbereiche der Union. Folgende Maßnahmen sind durchzuführen:

Bessere Governance auf allen Ebenen

Ziel ist es, die Beteiligung der Zivilgesellschaft, die Legitimität, Kohärenz und Wirksamkeit der globalen wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Governance zu stärken. In der Mitteilung werden folgende konkrete Maßnahmen vorgeschlagen:

Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung

Erreicht werden sollen die Millenium-Entwicklungsziele (Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2000), die nachstehend aufgeführt sind: Armut und Hunger beseitigen, allen Menschen eine Grundschulausbildung vermitteln, die Gleichstellung der Geschlechter und das Empowerment von Frauen fördern, die Kindersterblichkeit reduzieren, die Gesundheit der Mütter verbessern, übertragbare Krankheiten bekämpfen, die Nachhaltigkeit in der Umweltpolitik gewährleisten und eine globale Partnerschaft begründen. Vorgeschlagen wurden folgende Maßnahmen:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „ Der Europäische Konsens " [Amtsblatt C 46/1 vom 24.2.2006].

In dieser Erklärung bekräftigt die Europäische Union, dass das Ziel ihrer Entwicklungshilfepolitik in der Verringerung der Armut in der Welt im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung besteht.

Letzte Änderung: 26.09.2007