Integrierte Produktpolitik

Die Kommission legt eine Strategie zur Stärkung und Neuausrichtung produktspezifischer umweltpolitischer Maßnahmen vor mit dem Ziel, die Entwicklung eines Markts für umweltfreundlichere Produkte zu fördern und eine öffentliche Diskussion zu diesem Thema auszulösen.

RECHTSAKT

Grünbuch vom 7. Februar 2001 zur Integrierten Produktpolitik (von der Kommission vorgelegt) [KOM (2001) 68 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Grundsätzlich alle Produkte und Dienste, die in den Geltungsbereich des vorstehenden Grünbuchs fallen.

Die vorgeschlagene Strategie erfordert die Mitwirkung aller Beteiligten auf sämtlichen Handlungsebenen und über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg. Die ökologische Gestaltung ist in der Industrie zu fördern, damit die vertriebenen Produkte der Umwelt besser gerecht werden. Die Vertriebsstellen müssen grüne Produkte auf den Markt bringen und die Verbraucher über deren Existenz und Vorteile informieren. Die Verbraucher müssen sich für grüne Produkte entscheiden und sie so verwenden, dass sich ihre Lebensdauer verlängert und ihre Auswirkungen auf die Umwelt abgeschwächt werden. Die Nichtregierungsorganisationen (NRO) könnten sich an der Ermittlung von Problemen und Lösungen beteiligen, um umweltgerechtere Produkte zu entwickeln.

Die Strategie der integrierten Umweltpolitik (IPP) basiert auf den drei Etappen des Entscheidungsprozesses, die die Umweltverträglichkeit des Produktlebenszyklus' bestimmen, d.h. dem Verursacherprinzip bei der Preisbildung, der kritischen Verbraucherwahl und der ökologischen Gestaltung der Produkte.

Preisbildung

Der Markt kann zu einer besonders umweltfreundlichen Produktgestaltung führen, wenn alle Preise deren realen Umweltkosten entsprechen. Dies ist in der Regel nicht der Fall; die Anwendung des Verursacherprinzips könnte jedoch diesen Missstand beseitigen, da die Umweltkosten in die Preise einfließen müssten.

Der Hauptgedanke des Grünbuchs hinsichtlich der Anwendung des Verursacherprinzips besteht darin, differenzierte Steuersätze zu erheben, die den ökologischen Merkmalen der Produkte entsprechen, z.B. niedrigere MWSt-Sätze für Produkte mit Umweltzeichen oder Einführung anderer Öko-Steuern und -Abgaben.

Das Prinzip der Verantwortung des Herstellers wurde bereits in die Richtlinie über Altfahrzeuge und den Vorschlag für eine Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte übernommen, sein Geltungsbereich ist jedoch auf weitere Bereiche auszudehnen.

Kritische Wahl des Verbrauchers

Das Grünbuch geht davon aus, dass die Erziehung der Verbraucher (einschließlich der Kinder) und Unternehmen ein wichtiges Mittel ist, um die Nachfrage nach umweltgerechten Produkten zu steigern und für einen umweltfreundlicheren Verbrauch zu sorgen.

Eine weitere Möglichkeit zur Aufklärung der Verbraucher besteht darin, ihnen durch Kennzeichnung der Produkte oder anderweitige leicht zugängliche Informationsquellen verständliche, einschlägige und glaubhafte Informationen an die Hand zu geben. Um die Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten, sind entsprechende Gebrauchsanweisungen erforderlich. Internet und andere neue Informationstechniken eröffnen neue Perspektiven des Informationsaustausches, u.a. von Bewertungsdaten und besseren Lösungen.

Das europäische Umweltzeichen stellt bereits eine Informationsquelle für die Verbraucher dar; es müsste jedoch weitere Verbreitung finden. Die öffentliche Finanzierung dieser Kennzeichnung sollte sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene aufgestockt werden.

Weitere Instrumente zur Förderung des umweltgerechten Konsums sind Hinweise auf die Umweltverträglichkeit der Produkte, herstellereigene Angaben und die ISO-Kennzeichnung (EN) (FR) des Typs III. Die Kommission wird in Kürze Leitlinien für die Erstellung und Bewertung umweltspezifischer Eigenerklärungen herausgeben. Dem Grünbuch zufolge empfiehlt sich eine Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene im Hinblick auf eine weitere Verbreitung der ISO-Kennzeichnung.

Da auf das öffentliche Auftragswesen 12 % des BIP der Europäischen Union entfallen, könnte hier den Herstellern nahe gelegt werden, die Produktion umweltfreundlicher Erzeugnisse zu steigern, indem sie umweltgerechte Produkte kaufen. Die Europäische Kommission erwägt die Veröffentlichung zweier Mitteilungen über öffentliches Auftragswesen und Umwelt und über beispielhafte ökologische Praktiken im öffentlichen Auftragswesen. Sie beabsichtigt ferner, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie ihr öffentliches Auftragswesen umweltfreundlich gestaltet und dem EMAS beitritt.

Ökologische Gestaltung der Produkte

Um die ökologische Gestaltung von Produkten weiter zu verbreiten, sind Informationen über die Umweltverträglichkeit der Produkte während des gesamten Lebenszyklus' zu erfassen und zu veröffentlichen. Bestandsaufnahmen und Analysen der Lebenszyklen sind brauchbare Instrumente.

Dem Grünbuch zufolge könnten die Leitlinien zur ökologischen Gestaltung und eine allgemeine Strategie zur Einbeziehung der Umwelt in die Konzeption das Lebenszyklus-Konzept in Unternehmen fördern.

Die Berücksichtigung von Umweltaspekten beim Normungsprozess ist dringend zu empfehlen. Ein weiterer möglicher Handlungsschwerpunkt ist die Anwendung des neuen Konzepts zur Förderung der ökologischen Gestaltung.

Das Grünbuch sieht die Schaffung von Produktgremien vor, in denen die Beteiligten vertreten sind und die versuchen werden, die Umweltziele zu erreichen und die Hindernisse für die einzelnen Produktgruppen zu beseitigen.

Weitere Instrumente

Umweltmanagement- und -betriebsprüfungssysteme wie EMAS sind wichtige Instrumente zur Ermittlung und Beherrschung der Umweltauswirkungen von Produkten. Sie können zur Verbreitung der IPP beitragen.

Weitere Gemeinschaftsinstrumente wie Forschungs- und Entwicklungsprogramme und das Programm LIFE werden als Instrumente genannt, die einen Beitrag zur IPP leisten können. Daher empfiehlt sich die Einbeziehung der IPP in das 6. Forschungs-Rahmenprogramm der Europäischen Union.

Die Kommission hat eine Studie über die Normung und Erfassung von Umweltinformationen im Hinblick auf deren Berücksichtigung in den Finanzberichten der Unternehmen veranlasst.

Beteiligung an der Diskussion

Im Rahmen des Grünbuchs veranstaltete die Kommission Konsultationssitzungen mit den betroffenen Parteien. Diese Konsultationen wurden auf der Internet-Site der GD Umwelt angekündigt, auf der auch die entsprechenden Zusammenfassungen und Schlussfolgerungen abrufbar sind.

Die Ergebnisse dieser öffentlichen Diskussion bilden die Grundlage der im Juni 2003 veröffentlichten Mitteilung der Kommission zur IPP.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Weiterentwicklung der nachhaltigen Ressourcennutzung - Eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling [KOM(2005) 666 endg.- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Thematische Strategie für eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen [KOM(2005) 670- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 18. Juni 2003: „Integrierte Produktpolitik - Auf den ökologischen Lebenszyklus-Ansatz aufbauen" [KOM (2003) 302 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

In dieser Mitteilung wird die Gemeinschaftsstrategie dargelegt, mit der eine größere Umweltfreundlichkeit der Produkte angestrebt wird. Diese soll vor allem erreicht werden durch:

In der Mitteilung werden Instrumente zur Umsetzung dieser Strategie angeführt:

Die Strategie wird durch weitere konkrete Maßnahmen ergänzt:

Letzte Änderung: 27.11.2007