Bereitschaftsplan für Notfälle

1) ZIEL

Ziel ist eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den Bereichen Risikobewertung, Lagerung von Einsatzmitteln, Gefahrenwarnung und Intervention bei Terrorangriffen oder anderen Notfällen.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 28. November 2001: Katastrophenschutz - Bereitschaftsplan für eventuelle Notfälle [KOM(2001) 707 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

3) ZUSAMMENFASSUNG

Nach den tragischen Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten haben sich die Regierungen in aller Welt die Frage gestellt, inwieweit sie in der Lage sind, auf derartige Anschläge zu reagieren. Auch die Europäische Union hat sich mit diesem Problem auseinander gesetzt, und der Europäische Rat von Gent (Oktober 2001) hat die Kommission aufgefordert, ein entsprechendes Notfallprogramm auszuarbeiten.

Die vorliegende Mitteilung ist eine Antwort auf diese Aufforderung. Sie enthält die großen Aktionslinien, die eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den Bereichen Risikobewertung, Lagerung von Einsatzmitteln, Gefahrenwarnung und Intervention sowie in der Forschung zum Ziel haben. Dieses Programm stellt auf die Erkennung und Bestimmung infektiöser und toxischer Wirkstoffe als auch auf die Prävention und die Behandlung von chemischen, atomaren und biologischen Anschlägen ab.

Um auf alle Arten von Notfällen reagieren zu können, hat die Kommission eine Plattform für die Koordinierung der verfügbaren Ressourcen, Dienststellen und Netze in den Bereichen Katastrophenschutz, Gesundheitsschutz und Forschung geschaffen.

Maßnahmen im Bereich Katastrophenschutz

Ein gemeinschaftliches Verfahren zur Stärkung der Zusammenarbeit im Rahmen der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen tritt 2002 in Kraft.

Für den Umgang mit den Auswirkungen atomarer, biologischer und chemischer Anschläge wurde ein Aktionsplan angenommen. Er beinhaltet:

Maßnahmen im Bereich Gesundheitsschutz

Seit 1998 gibt es in der Gemeinschaft ein Netz für die epidemiologische Überwachung und die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

Außerdem haben die europäischen Gesundheitsminister die Kommission aufgefordert, einen Aktionsplan mit folgenden Schwerpunkten auszuarbeiten:

In Zusammenarbeit mit der Europäischen Arzneimittelagentur wurde ein Verzeichnis möglicher Krankheitserreger und Behandlungsmethoden erstellt.

Maßnahmen im Bereich Forschung

Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission verfügt über ein sehr fundiertes wissenschaftliches Fachwissen auf atomarem, biologischem und chemischem Gebiet.

Die Kommission hat soeben der Einrichtung eines Systems zur Globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES - Global Monitoring for Environment and Security) [EN] zugestimmt, das der EU eine eigenständige und einsatzfähige Kapazität zur Überwachung und Sicherheit verschafft. Der Katastrophenschutz wird einer der ersten Nutzer dieses Systems sein.

Koordinierung

Die Kommission ernennt einen europäischen Koordinator, der die in dieser Mitteilung genannten Initiativen beobachtet und koordiniert. Er wird insbesondere für die Verwaltung des Gemeinschaftsverfahrens zur Koordinierung der Katastrophenschutzmaßnahmen zuständig sein.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 20.10.2005