Das Gemeinsame Unternehmen der EU Fusion for Energy (F4E)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Entscheidung 2007/198/Euratom über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ziele

Das gemeinsame Unternehmen hat folgende Ziele:

In Ergänzung der sonstigen Tätigkeiten sind die Hauptaufgaben des Gemeinsamen Unternehmens:

Mittelausstattung

Der Beitrag von Euratom für das Gemeinsame Unternehmen für den Zeitraum 2021-2027 ist auf 5 614 Mio. EUR festgelegt.

Aufbau

Das Gemeinsame Unternehmen besitzt Rechtspersönlichkeit und den folgenden Aufbau.

Haftung und Zuständigkeit

Evaluierung und Kommunikation

WANN TRITT DIE ENTSCHEIDUNG IN KRAFT?

Sie ist am 19. April 2007 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Tokamak. Eine donutförmige Vorrichtung, auch Torus genannt, für die kontrollierte Kernfusion, bei der ein gasförmiges Plasma durch elektrischen Strom und ein Magnetfeld eingegrenzt und erhitzt wird.

HAUPTDOKUMENT

Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür (ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58-72).

Nachfolgende Änderungen der Entscheidung 2007/198/Euratom wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 16.12.2021