Europäisches Energie- und Verkehrsforum

Der folgende Beschluss zielt auf Bildung eines beratenden Ausschusses aus qualifizierten Sachverständigen des Energie- und Verkehrssektors, dessen Aufgabe darin besteht, Stellungnahmen zu den energie- und verkehrspolitischen Initiativen der Kommission abzugeben. Ferner soll das Forum als Beobachtungsstelle fungieren. Es soll Überlegungen über die Wettbewerbsfähigkeit und die Strukturanpassung in diesen Sektoren anstellen und dabei gesellschafts-, umwelt- und sicherheitspolitische Erwägungen berücksichtigen.

RECHTSAKT

Beschluss 2001/546/EG der Kommission vom 11. Juli 2001 zur Einrichtung eines beratenden Ausschusses mit der Bezeichnung „Europäisches Energie- und Verkehrsforum" [Amtsblatt L 195 vom 19.7.2001].

ZUSAMMENFASSUNG

Hintergrund Der Beschluss beruht auf den Schlussfolgerungen des Rates (Verkehr) vom 20. September 2000, in dem die Kommission aufgefordert wird, ein Verkehrsforum einzurichten, und entspricht der Notwendigkeit, den 1996 geschaffenen beratenden Energieausschuss zu ersetzen, dessen Mandat im Februar 2001 auslief. Da Energie- und Verkehrspolitik ineinander greifen und besser aufeinander abgestimmt werden müssen, hält es die Kommission für angebracht, ein einziges Forum für beide Politikbereiche einzurichten.

Das Forum soll sich mit allen verkehrs- und energiepolitischen Themen befassen und dabei die gesellschaftlichen, umweltpolitischen u. a. Ziele berücksichtigen.

Zusammensetzung des Forums Das Forum setzt sich aus 34 Mitgliedern zusammen, die von der Kommission ausgewählt werden und alle Bereiche der Energie- und Verkehr spolitik vertreten, d. h.:

Die Dauer ihres erneuerbaren Mandats beträgt zwei Jahre, und die Tätigkeit erfolgt unentgeltlich.

Das Forum wählt einen Vorsitzenden und vier Stellvertreter für die Dauer von zwei Jahren. Diese vertreten jeweils die Erzeuger- und Betreiberunternehmen, die Nutzer oder Verbraucher, die Gewerkschaften sowie Umweltschutz- oder Sicherheitsorganisationen.

Auswahl der Mitglieder Die Auswahl der Mitglieder erfolgt - mit Ausnahme der Gewerkschaftsvertreter - aufgrund einer Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wird. Für die Gewerkschaftsvertreter gilt ein anderes Verfahren, bei dem der Europäische Gewerkschaftsbund ersucht wird, die sechs vorgesehenen Vertreter der Bereiche Energie und Verkehr zu benennen.

Umsetzung

Das Forum kann Ad-hoc-Arbeitsgruppen bilden und gegebenenfalls andere Sachverständige hinzuziehen. Die Sitzungen werden vom Forum im Einvernehmen mit der Kommission einberufen und finden in Brüssel statt.

Die Stellungnahmen und Berichte des Forums werden der Kommission vorgelegt und können veröffentlicht werden, sofern es sich nicht um vertrauliche Informationen handelt.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2001/546/EG

19.7.2001

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ABl. L 195 vom 19.7.2001

See also

Weitere Informationen finden Sie auf der Website European Energy and Transport (EN) (FR) der Generaldirektion Energie und Verkehr.

Letzte Änderung: 15.05.2008