Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand und öffentlichen Unternehmen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2006/111/EG – Finanzielle Transparenz innerhalb von öffentlichen Unternehmen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Die Richtlinie zielt auf die Gewährleistung von Transparenz in finanziellen Beziehungen zwischen Ländern der Europäischen Union (EU) und öffentlichen Unternehmen und damit auf die Gewährleistung von fairem Wettbewerb mit und Nichtbenachteiligung von privaten Unternehmen ab.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 20. Dezember 2006 in Kraft getreten. Richtlinie 2006/111/EG ist eine kodifizierte Fassung der Richtlinie 80/723/EWG und ersetzt diese und ihre nachfolgenden Änderungen. Die in der ursprünglichen Richtlinie 80/723/EWG enthaltenen Vorschriften mussten in den EU-Ländern bis 1981 in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELWÖRTER

Verlustausgleich: Begriff aus der Rechnungslegung, der die Situation beschreibt, in der ein Verlust mit einer Gewinnposition aufgerechnet wird, um die Auswirkungen des Verlusts auszugleichen.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2006/111/EG der Kommission vom 16. November 2006 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (kodifizierte Fassung) (ABl. L 318 vom 17.11.2006, S. 17-25)

Letzte Aktualisierung: 24.05.2019