Das Patentrecht im Bereich der Biotechnologie und der Gentechnik: Umsetzungsbericht (2005)

Dieser zweite Bericht befasst sich mit Fragen der Patentierbarkeit von isolierten Gensequenzen des Menschen und der Patentierbarkeit von Erfindungen mit Stammzellen. Darüber hinaus informiert er über den Stand der Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen.

BEZUG

Bericht der Kommission vom 14. Juli 2005: Entwicklung und Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie und der Gentechnik [KOM(2005) 312 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission hat diesen Bericht auf der Grundlage der Arbeiten der Expertengruppe verfasst, die im Anschluss an den ersten Bericht gegründet wurde.

Sie geht darin den beiden Fragen nach, die 2002 aufgeworfen worden waren:

Dabei ging es darum, welcher Schutzumfang solchen Produkten durch Patente gewährt wird: ein klassischer Schutz, der alle etwaigen künftigen Verwendungen der Sequenz umfasst, oder aber ein eingeschränkter Schutz, der sich nur auf die konkrete in der Patentanmeldung dargelegte Verwendung bezieht („funktionsgebundener Stoffschutz").

Die Kommission äußert sich vorerst nicht zur Wahl des Schutzumfangs in den Mitgliedstaaten. Allerdings wird sie die weitere Entwicklung in dieser Frage aufmerksam beobachten, um beurteilen zu können, ob etwaige Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsvorschriften möglicherweise wirtschaftliche Konsequenzen haben.

Es ist zu unterscheiden zwischen totipotenten Stammzellen, aus denen ein Mensch werden kann, und pluripotenten embryonalen Stammzellen, die diese Eigenschaft nicht besitzen.

Erstere sind aus Gründen des Schutzes der Menschenwürde ganz klar von der Patentierbarkeit ausgeschlossen.

Bei den pluripotenten embryonalen Stammzellen war die Expertengruppe der Ansicht, dass die Frage der Patentierung eng mit der Definition eines Embryos und mit dem zulässigen Forschungsbereich verknüpft ist, wofür das einzelstaatliche Recht maßgeblich ist. Angesichts der diesbezüglichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hält die Kommission es für verfrüht, in diesem Bereich eine neue Definition zu formulieren oder für eine stärkere Harmonisierung zu sorgen.

Die Kommission wird die künftigen Entwicklungen allerdings weiterverfolgen und hat zu diesem Zweck eine Studie über die ethischen und rechtlichen Aspekte der Patentierbarkeit von Stammzellen in Auftrag gegeben.

Die Kommission hatte bereits 2003 gegen verschiedene Mitgliedstaaten Verstoßverfahren wegen Nichtübermittlung von Umsetzungsmaßnahmen eingeleitet. Im Dezember 2004 leitete sie erneute Verfahren gegen Lettland und Litauen ein, weil diese Länder die Umsetzung der Richtlinie noch nicht abgeschlossen hatten. In Italien und Luxemburg fand die Richtlinie im Juli 2005 ebenfalls noch keine Anwendung.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission vom 7. Oktober 2002: Entwicklung und Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie und der Gentechnik [KOM(2002) 545 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Hierbei handelt es sich um den ersten Jahresbericht der Kommission zur Bewertung der Umsetzung der Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen. Der Bericht befasst sich mit der Entwicklung des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie und der Gentechnik und ermittelt und bewertet neu auftretende Problemfelder.

Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen, [ABl. L 213 vom 30.7.1998]

Mit dieser Richtlinie soll ein eindeutiger und wirksamer rechtlicher Schutz im Bereich der Biotechnologie gewährleistet werden. Die Richtlinie untersagt überdies ausdrücklich das Klonen von Menschen sowie jeglichen Eingriff in die Keimbahn. Mit den ethischen Aspekten befasst sich ein unabhängiger Ausschuss, der gegenüber der Europäischen Kommission zu diesen Themen Stellung nimmt.

Letzte Änderung: 03.01.2006