Rechtsschutz: Topografien von Halbleitererzeugnissen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 87/54/EWG über den Rechtsschutz der Topografien von Halbleitererzeugnissen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Bedingungen für die Gewährung des Schutzes von Topografien von Halbleitererzeugnissen

Die EU-Länder

Ausschließliche Rechte

Die gewährten Rechte sind ausschließliche Rechte. Diese umfassen das Recht, den folgenden Handlungen zuzustimmen oder sie zu verbieten:

Das ausschließliche Recht, der Nachbildung zuzustimmen oder sie zu verbieten, gilt nicht

Der Schutz, der den Topografien von Halbleitererzeugnissen gewährt wird, erstreckt sich nicht auf andere Konzepte, Verfahren, Systeme, Techniken oder kodierte Informationen, die in der Topografie eingebettet sind, als die Topografie selbst.

Eintragung

Erlöschen von Rechten

Die ausschließlichen Rechte erlöschen zehn Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Topografie erstmals geschäftlich verwertet wurde. Wenn eine Eintragung erforderlich ist, wird der Zehnjahreszeitraum berechnet

Ausweitung des Rechtsschutzes auf neue EU-Länder

Der Rechtsschutz der Topografien von Halbleitererzeugnissen wurde auf Einzelpersonen, Unternehmen und andere juristische Personen aus den folgenden Ländern ausgedehnt:

Durchsetzung des IPR

Mit der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 über die Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden, mit der die Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 aufgehoben wurde, wurde die Liste der geschützten Rechte ab dem 1. Januar 2014 auch auf Topografien von Halbleitererzeugnissen ausgedehnt.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 23. Dezember 1986 in Kraft getreten und musste in den EU-Ländern bis zum 7. November 1987 in die nationale Gesetzgebung umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Auf internationaler Ebene, im Rahmen des Internationalen Büros der Weltorganisation für Geistiges Eigentum, wurde im Jahr 1989 der Vertrag von Washington über den Schutz des geistigen Eigentums im Hinblick auf integrierte Schaltkreise angenommen. Mit ihm wird der Schutz für die Topografien von integrierten Schaltkreisen eingeführt. Obwohl der Vertrag nicht in Kraft getreten ist, wurde sein Inhalt durch Verweis in das unter der Schirmherrschaft der Welthandelsorganisation unterzeichnete Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (allgemein bekannt als TRIPS-Übereinkommen — siehe Zusammenfassung) aufgenommen.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Topografie: im Falle eines Halbleitererzeugnisses (siehe nächsten Schlüsselbegriff) eine Reihe in Verbindung stehender Bilder, unabhängig von der Art ihrer Fixierung oder Kodierung,
Halbleitererzeugnis: integrierte Schaltungen, auch als Mikrochips (oder Chips) bekannt, sind die endgültige Form oder die Zwischenform eines Erzeugnisses,

Chips sind in vielen Konsumgütern wie Haushaltsgeräten, z. B. Waschmaschinen oder Fernsehern, aber auch in Autos, Mobiltelefonen, Computern, medizinischen Geräten und Maschinen eingebettet.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 87/54/EWG des Rates vom 16. Dezember 1986 über den Rechtsschutz der Topografien von Halbleitererzeugnissen (ABl. L 24 vom 27.1.1987, S. 36-40)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates (ABl. L 181 vom 29.6.2013, S. 15-34)

Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum – Anhang XVII – Geistiges Eigentum – Verzeichnis nach Artikel 65 Absatz 2 (ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 482-483)

AUSWEITUNG DES ÜBEREINKOMMENS AUF NEUE EU-LÄNDER

Entscheidung 96/644/EG des Rates vom 11. November 1996 zur Ausdehnung des Rechtsschutzes der Topografien von Halbleitererzeugnissen auf Personen von der Isle of Man (ABl. L 293 vom 16.11.1996, S. 18-19)

Entscheidung 94/824/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 über die Ausdehnung des Rechtsschutzes der Topografien von Halbleitererzeugnissen auf Personen aus einem Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (ABl. L 349 vom 31.12.1994, S. 201-202)

Entscheidung 94/700/EG des Rates vom 24. Oktober 1994 zur Ausdehnung des Rechtsschutzes der Topografien von Halbleitererzeugnissen auf Personen aus Kanada (ABl. L 284 vom 1.11.1994, S. 61-62)

Entscheidung 93/16/EWG des Rates vom 21. Dezember 1992 zur Ausdehnung des Rechtsschutzes der Topografien von Halbleitererzeugnissen auf Personen aus den Vereinigten Staaten von Amerika und aus bestimmten Gebieten (ABl. L 11 vom 19.1.1993, S. 20-21)

Nachfolgende Änderungen der Entscheidung 93/16/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 04.11.2020