Wechselkursmechanismus zwischen dem Euro und den teilnehmenden nationalen Währungen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Entschließung des Europäischen Rates über die Einführung eines Wechselkursmechanismus

Abkommen zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten über die Funktionsweise eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (2006)

Abkommen zwischen der EZB und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten zur Änderung des Abkommens von 2006 (2020)

Abkommen zwischen der EZB und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten zur Änderung des Abkommens von 2006 (2022)

WAS IST DER ZWECK DER ENTSCHLIESSUNG UND DER ABKOMMEN?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRETEN DIE ENTSCHLIESSUNG UND DIE ABKOMMEN IN KRAFT?

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENTE

Entschließung des Europäischen Rates über die Einführung eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion Amsterdam, 16. Juni 1997 (ABl. C 236 vom 2.8.1997, S. 5-6).

Abkommen vom 16. März 2006 zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten über die Funktionsweise eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (ABl. C 73, 25.3.2006, S. 21-27).

Die 2020 beschlossene Änderung des Abkommens von 2006 wurde in den Originaltext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Abkommen vom 12. Dezember 2022 zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten zur Änderung des Abkommens vom 16. März 2006 zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten über die Funktionsweise eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (ABl. C 12 vom 13.1.2023, S. 3-6).

Letzte Aktualisierung: 21.03.2023