Geldwäsche: Prävention durch Zusammenarbeit im Zollwesen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 – Überwachung von Barmitteln, die in die EU oder aus der EU verbracht werden

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Diese Verordnung ergänzt die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in der EU.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anmeldepflicht

Überwachung der Erfüllung der Anmeldepflicht

Sanktionen

Die EU-Länder mussten bis zum 15. Juni 2007 wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festlegen, die bei Verletzung der Anmeldepflicht verhängt werden.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 15. Juni 2007 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Barmittel: Bargeld (Banknoten und Münzen) sowie andere Zahlungsmittel wie Schecks, Solawechsel, Zahlungsanweisungen usw.
Zuständige Behörden: die Zollbehörden der EU-Länder oder jede andere Behörde, die von den EU-Ländern zur Anwendung dieser Verordnung ermächtigt wird.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 9-12)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung (ABl. L 82 vom 22.3.1997, S. 1-16)

Im Nachhinein an der Verordnung (EG) Nr. 515/97 vorgenommene Änderungen wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73-117)

Siehe konsolidierte Fassung.

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Bewertung der mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung für den Binnenmarkt (COM(2017) 340 final vom 26.6.2017)

Letzte Aktualisierung: 06.12.2017