Freier Kapitalverkehr in der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 88/361/EWG – Richtlinie über die Liberalisierung des Kapitalverkehrs

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Richtlinie hat die folgenden Richtlinien ab dem 1. Juli 1990 außer Kraft gesetzt:

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie trat am 7. Juli 1988 in Kraft und galt bis 31. Dezember 1999. Die EU-Länder mussten sie bis 1. Juli 1990 in nationales Recht umsetzen. Die Richtlinie wird nun durch die neuen Vorschriften des Vertrages zum freien Kapitalverkehr ersetzt, wird jedoch weiterhin zur Definition des Begriffs des Kapitalverkehrs verwendet.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Kapitalbewegungen: von einer Person, Organisation oder einem Unternehmen abgewickelte Kapitaltransfers zwischen Ländern. Dazu zählen Direktinvestitionen, Immobilieninvestitionen, Geschäfte mit Wertpapieren, Kontokorrent- und Termingeschäfte sowie Darlehen und Finanzkredite.

Binnenwirtschaftliche Liquidität: die Höhe der Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente (d. h. Vermögenswerte, die sich schnell in Bargeld umwandeln lassen), die sich in der Wirtschaft eines Landes im Umlauf befinden.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages (ABl. L 178 vom 8.7.1988, S. 5-18)

Letzte Aktualisierung: 16.11.2016