Bestimmung der elf Mitgliedstaaten, die an der dritten Stufe der WWU teilnehmen (1999)

Der Rat bestimmt die Mitgliedstaaten, die die Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung am 1. Januar 1999 erfüllen.

RECHTSAKT

Entscheidung 98/317/EG des Rates vom 3. Mai 1998 gemäß Artikel 121 (vormals Artikel 109 j Absatz 4) des Vertrags [Amtsblatt L 139 vom 11.5.1998].

ZUSAMMENFASSUNG

Gesamtbewertung nach Mitgliedstaaten gemäß den Konvergenzkriterien.

BELGIEN

Belgien erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung.

DEUTSCHLAND

Deutschland erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung.

GRIECHENLAND

Griechenland erfüllt nicht die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung.

SPANIEN

Spanien erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung.

FRANKREICH

Frankreich erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung.

IRLAND

Irland erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung.

ITALIEN

Italien erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung.

LUXEMBURG

Luxemburg erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung.

NIEDERLANDE

Die Niederlande erfüllen die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung.

ÖSTERREICH

Österreich erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung.

PORTUGAL

Portugal erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung.

FINNLAND

Finnland erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung.

SCHWEDEN

Schweden erfüllt nicht die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung.

Hintergrund

Das Vereinigte Königreich hat dem Rat notifiziert, dass es nicht an der dritten Stufe der WWU ab 1. Januar 1999 teilnehmen wird.

Dänemark hat dem Rat notifiziert, dass es nicht an der dritten Stufe der WWU teilnehmen wird.

Da Griechenland und Schweden nicht die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung erfüllen, wird ihnen eine Ausnahmeregelung im Sinne des Artikels 122 (vormals Artikel 109 k) des Vertrags gewährt werden.

Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland erfüllen die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung am 1. Januar 1999.

Letzte Änderung: 23.06.2006