Vorbereitung der öffentlichen Verwaltungen

Das vorliegende Arbeitsdokument vermittelt vergleichbarer Informationen über den Stand der Umsetzung der nationalen Umstellungspläne in den einzelnen Mitgliedstaaten.

RECHTSAKT

Arbeitsdokument der Kommission vom 16. Dezember 1997: Vorbereitungen zur Umstellung der öffentlichen Verwaltungen auf den Euro [SEK(97) 2384 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In dem vom Madrider Europäischen Rat festgelegten Szenario ist für die praktische Abwicklung der Umstellung durch die öffentliche Verwaltung der Mitgliedstaaten folgendes vorgesehen:

„In allen Teilnehmerstaaten wird die allgemeine Verwendung des Euro für Transaktionen der öffentlichen Hand spätestens mit der vollständigen Einführung der europäischen Banknoten und Münzen erfolgen. Der entsprechende Zeitrahmen wird in gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften festgelegt werden; den einzelnen Teilnehmerstaaten wird dabei möglicherweise eine gewisser Spielraum bleiben."

In Anbetracht der in vieler Hinsicht erheblichen strukturellen Unterschiede der Mitgliedstaaten, was ihre Verfassung und ihr Rechtssystem anbetrifft, hat die Kommission davon abgesehen, harmonisierte Umstellungsmaßnahmen für die öffentliche Verwaltung in den einzelnen Staaten vorzuschlagen, die über die beiden Verordnungen hinausgehen, die den Rechtsrahmen des Euro bilden.

Dieser Rechtsrahmen gibt der nationalen Verwaltung die Möglichkeit, den privaten Wirtschaftsteilnehmern für alle finanziellen Vorgänge mit staatlichen Stellen die fakultative Verwendung der Euro-Einheit anzubieten. In den Ländern, in denen diese Möglichkeit angeboten wird, gibt es gewöhnlich eine Bestimmung, nach der ein Unternehmen, das vor Ablauf der Übergangszeit für die Verwendung der Euro-Einheit optiert, nicht wieder zur Verwendung der nationalen Währungseinheit zurückkehren darf.

Zum Stand der Vorbereitung auf die Umstellung zum Euro lässt sich folgendes sagen:

Das Dokument enthält außerdem eine Reihe von Datenblättern, die einen Überblick darüber vermitteln, wie weit die Umstellungsvorbereitungen in der öffentlichen Verwaltung in den einzelnen Mitgliedstaaten gediehen sind.

Letzte Änderung: 23.06.2006